UBS-Kalauer
| Von glaukothyr @ 20:51 | [ 012 Vermittlung erforderlich ] |
Oswald grübelt - und Kaspar villigt ein.
| Von glaukothyr @ 20:51 | [ 012 Vermittlung erforderlich ] |
Oswald grübelt - und Kaspar villigt ein.
| Von glaukothyr @ 14:10 | [ 012 Vermittlung erforderlich ] |
| Von glaukothyr @ 14:53 | [ 012 Vermittlung erforderlich ] |
Das vereinnahmte und abgesteckte mentale Territorium
Die Absteckung des mentalen Territoriums hat den für die sie Ausführenden nicht unwillkommenen "Nebeneffekt", anders Denkende nicht nur vom usurpierten Territorium, sondern auch in gewissem Grade vom Thema selbst auszuschliessen. Die Äusserung nicht zur Partei oder zur Gruppierung Gehöriger zum Thema ist nicht willkommen und kann von vorne herein als unstatthafter Angriff auf das vereinnahmte Territorium 'zu Recht' abgewehrt werden.
Die freie Meinungsbildung ist dadurch eingeschränkt und das genau macht es für eine Gruppierung interessant, ein Thema für sich zu vereinnahmen und die Diskussion darüber auf die von ihnen vorgegebenen Punkte, wo sie sich stark fühlen, einzuschränken. Die Usurpatoren des Themas bestimmen, was zum Thema gehört und was nicht. Sie berufen sich auf Werte und Traditionen, die in der Themenformulierung nur so gelten, wie von ihnen gedeutet und anerkannt.
Die Kompetenz anders Denkender und die Lauterkeit ihrer Motive werden mit diesem Trick der Themenwahl und -formulierung als zweitklassig hingestellt. Schon diese Deklassierung anderer Meinung als "Verrat an Werten" oder als "fachlich inkompetenter Standpunkt" ist elementar autoritär und undemokratisch. Sie wird auch in der Wissenschaft als Mittel und Trick zu Machtkämpfen und zu Kämpfen um Ressourcen angewandt.
Das Versprechen der "Polethiker"
Es wird eine baldige, einfache und verlässliche Lösung für ein Teilproblem oder einen besonders hässlich störenden Aspekt eines schwierigen Problems versprochen, die auf reinem Symptomschwindel beruht (das Symptom wird scheinbar zum Verschwinden gebracht, was oft relativ rasch zu bewerkstelligen ist, womit für die Denkfaulen und Denkungewohnten die Sache auch "erledigt" ist - auf ungewisse Frist).
Die wahre Wirkung von in der Sache nutzlosen Verboten
Verbote und andere Zwänge begünstigen die Entstehung von sog. "Zwei"-klassengesellschaften.
Erschien diese Zweiteilung in der Vergangenheit als eine zwischen Herrschern und Untertanen, wird sie heute als eine zwischen denen wahrgenommen und erduldet, für die die Spielregeln gelten und denen, die eine Art faktische Immunität dagegen geniessen, die allerdings unter Ihresgleichen sehr willkürlich ausgedehnt, eingeschränkt oder aufgehoben wird - z.B. um die Volkswut abzukühlen und der Öffentlichkeit Genugtuung zu verschaffen.
(In Wahrheit geht es längst nicht mehr um "zwei" Klassen, sondern um eine rechtsverweigernd und demokratiefeindlich kastenartige Ausschichtung der sich über eine grosse Masse Gegängelter erhebenden Gesellschaft "Qualifizierter", "Experten", "Auserwählter" samt Angehörigen und Bediensteten einer epistemo-, techno- und plutokratischen, oligarchischen Elite.)
Ansätze für normative Grundsätze für eine moderne Kollektivität
Um eine Organisation und Handhabe des Kollektiven zu erreichen, die einigermassen gleichwertig zu nach europäisch humanistischen Vorstellungen "rechtsstaatlich und demokratisch" gelten könnte oder die wenigstens für alle Zwangsmitglieder einer solchen Gemeinschaft einigermassen gleich beschwerlich und gleich erträglich wären, sollten die Freiheitseinschränkungen (Verbote und Strafnormen) zur Festlegung der für ihr Funktionieren unerlässlichen grundlegenden Spielregeln ausreichen und strikt auf dieses Ausreichende beschränkt sein.
Grundsätzlich müssen solche Spielregeln weltanschaulich so weit wie immer möglich unparteiisch sein, aber auch den Minderheitenschutz fortaufend dem Wandel anpassen und weiter entwickeln.
Myriodynamische Kollektive
Myriodynamische Kollektive fassen grossräumig und global kooperierend zahllose Gruppierungen, Gemeinschaften und Körperschaften zusammen, die tausendfach (myrio) unterschiedlichen Wertetraditionen und Gültigkeitssytemen (dynamis) verbunden und von diesen geprägt sind. Diese Gruppierungen usf. können einander gegenseitig durchwirken, sich vermengen, sich zur Vermeidung von Konflikten nach gewissen Regeln ausweichen oder zweckbestimmt befristete Mitglieder des Hyperkollektivs sein.
Ihrem Wesen und Zweck gemäss werden Myriodynamische Kollektive künftig immer häufiger keine Mehrheiten mehr hervorbringen, die es rechtfertigen, gewisse Spielregeln der Allgemeinheit durch "Volksentscheid" aufzuerlegen.
Der Minderheitenschutz wird in vielfältiger Hinsicht immer wichtiger werden. Diese subtile Aufgabe wird nur in Grundsätzen mit allgemeinverbindlichem Recht erfüllbar sein.
Das Wirken einer lebhaften, austausch- und wandlungsfähigen und nach heutigen Vorstellungen noch unvorstellbar toleranten Kultur des unentgeltlichen Duldens, Gebens und Empfangens wird die noch für lange Zeit unerlässlich und unvermeidlich über Mehrwertmessung gesteuerte Wirtschaft ergänzen müssen.
In späteren Entwicklungsphasen (Frühestens etwa ab 2200) wird diese Kultur schrittweise durch Innovation der Kollektivität die heute noch mehrwerthörigen Systeme als globales System ersetzen können und dürfen. Zwei bis drei Jahrhunderte wird es dauern, bis der in jüngster Zeit jäh vergrösserte und für absehbare Zeit unüberbrückbar gewordene Abstand zwischen neuestem und höchstem Stand des Wissens weniger Auserwählter und dem durchschnittlichen Stand guter Allgemeinbildung wieder auf ein Mass reduziert ist, das die Unabhängigkeit des Stimmvolkes von Parolen und suggestiven Expertisen einigermassen gewährleistet. Zwei bis drei Jahrhunderte genügen, wenn sie sehr konfliktarm sind. Zur Zeit trägt die miserable, vor allem durch Geheimhaltung und Geheimaktionen jeder Art verwirklichte Kommunikation zwischen Wissenden und Irregeführten nicht zu wirksamer Konfliktvermeidung bei.
Religion und Politik sollen Nichts miteinander zu schaffen haben
Religiöse Überzeugungen sind keine politischen Themen. Sie sind auf die Einstellung des Einzelnen zum Transzendenten, zum diesseitiger Erörterung Entzogenem ausgerichtet. Sie betreffen Vorstellungen und Auffassungen von Leben, Leiblichkeit, Werden, Vergehen, Ende und Tod. Diese Vorstellungen beruhen auf keinen mit allgemein anerkannter Methode feststellbaren Ursachen und Gesetzmässigkeiten ihrer Entwicklung und Wirkung. Sie sind extrem irrational und können dadurch für anders Denkende, anders Gebildete, anders Gewordene sogar zur Zumutung werden.
Die Errungenschaften der Kommunikations- und der Distanzüberwindungstechnik muten den Menschen eine unnatürlich rasche Stauchung und Pferchung grosser, bisher miteinander wenig und nur langsam und gemächlich in Berührung gekommener und kommender Unterschiede zu. Das erfordert ein gesteigertes Mass an gegenseitigem Respekt und an Verständigungsarbeit. Dieser Respekt und die Notwendigkeit dieser Arbeitsleistung sind nicht länger mit einem Bestreben vereinbar, partikulär religiöse Vorstellungen und Sehnsüchte als politische Fragen zu formulieren, um sie Andersdenkenden als Norm aufzuzwingen.
Religion und Frömmigkeit als herausragende Fälle weitest gehender Eigenverantwortung
Wer seine religiösen Vorstellungen und Sehnsüchte in einer Gemeinschaft mit andern gestalten und zu Leben bringen will, hat das allein aus seiner Kraft und mit seinen Mitteln zu tun und darf nicht Andersdenkende zwingen, sich diesen Vorstellungen gemäss entgegen ihren Überzeugungen und Bedürfnissen zu verhalten.
Wenn es Selbstverantwortung gibt, was niemand ernsthaft bestreitet, dann gewiss zu allererst und in weitest gehendem Masse in religiösen und weltanschaulichen Belangen. Unter keinen Umständen darf in einem freiheitlichen Rechtsstaate die religiöse Vorstellung einer Gruppe - selbst einer Mehrheit der Bevölkerung - dem Einzelnen aufgezwungen werden. Zwar stimmen viele religiöse Grundwerte auch mit verfassungsrechtlichen Grundwerten und Inhalten des ordre public überein. Das rechtfertigt aber erst recht nicht, ihnen auf diesem Weg mehr Geltung zu verschaffen zu versuchen, als Verfassung und ordre public dem Wandel der Zeit gemäss fordern und zulassen.
| Von glaukothyr @ 18:38 | [ 012 Vermittlung erforderlich ] |
Gewisse Politiker beanspruchen für sich, die Ehrlichkeit gepachtet zu haben.
Warum und wie die Unterscheidung von Anliegen und Interessen?
Anliegen sind emotional, das was einem nahe geht, "am Herzen liegt".
Interessen betreffen das Notwendige, die rationale, organisatorische und finanzielle Bewältigung des Unvermeidlichen im Rahmen des Möglichen. Sie haben Nichts mit dem Wünschbaren zu tun. Für das Wünschbare ist die Kultur zuständig.
Politiker, die sich vor allem der "Anliegen" der Bevölkerug annehmen und dabei gewisse Bemutterungsallüren pflegen, gewinnen zwar leicht Anhängerschaft (vorwiegend bei der Bemutterung noch nicht Entwöhnten und noch Bedürftigen), drücken sich aber um die viel schwierigere Aufgabe, die letztlich effektiven Interessen zu erkennen, sie zu formulieren (und das heisst eben : sie gegen die gestaltlosen, nur als Projektionen fasslichen Anliegen abzugrenzen!) und in ein überblickbares Realisierungskonzept zu stellen. Ihr Erfolg beruht gerade darauf, ihren Anhängern die Konfrontation mit den unvermeidlichen Reibungen zwischen Anliegen und Interessen zu ersparen. Das ausgerechnet vermarkten sie in ihren Wahlstrategieen als "Realpolitik"!. (Das deutet darauf hin, dass erfolgreiche Wahlstrategie mit guter Politik so wenig zu tun hat wie Verführung mit Ehe).
Worum es geht:
Das Stimmvolk soll wissen, dass es, wenn ihm wichtiger ist, dass um Himmels Willen keine Rumänen und Bulgaren unkontrolliert in die Schweiz gelangen können, um dort evt. straffällig zu werden, als dass zwischen der Schweiz und der EU ein modernen alltäglichen Bedürfnissen nach Bewegung von Gütern, Geld und Personen entsprechender, formalitätenfreier Verkehr stattfinden kann und u.a. auch Schweizer im Ausland ohne Weiteres erwerbstätig sein können, es die Freizügigkeitsvorlage ohne Wenn und Aber ablehnen muss. Genau das ist mit der Diskussion über die Einheit der Materie dieser Abstimmung bereits hinreichend klar gemacht. Dazu bedarf es also keiner Zerlegung der Abstimmung in zwei Fragen.
Rechenbeispiel:
100 Stimmabgaben (inkl. leer eingelegte Stimmzettel)
A Will man dem Freizügigkeitsabkommen (Autokauf) zustimmen?
70 Ja gegen 25 Nein
B Soll das Abkommen auch für Rumänien und Bulgarien gelten (Auto mit Rädern)?
30 Nein gegen 10 Ja
40 Stimmabgaben sind wegen Widersprüchlichkeit ungültig.
Es bleiben zu beiden Fragen übereinstimmende 40 Ja gegen 15 Nein. 40 Wähler sind dabei um ihre Stimme gebracht (5 haben sich zu beiden Fragen der Stimme enthalten, sind also nicht um ihre Stimme gebracht).
| Von glaukothyr @ 22:53 | [ 012 Vermittlung erforderlich ] |
Die allmütterliche Dame aus dem nachbarlichen Norden hat nicht der Schweiz einen Staatsbesuch, sondern sich selbst einen politischen Propagandabesuch in der Schweiz abgestattet.
Die offizielle Schweiz und die lebendige Schweiz konnten hören, was die Dame denkt - und wer mit feinem Gehör gelauscht hat - hat auch deutlich genug gehört, wie sie denkt, was sie denkt und woher ihr Denken inspiriert ist.
Die Schweiz darf froh sein, auf ihrer Seite statt einer fern gesteuerten Dame drei lebendige Frauen zu haben, die jede, auch wenn alle von ihnen für viele Schweizer aus deren Sicht einer falschen Partei angehören, autonom und aufrichtig denken und handeln und - vor allem - ihre Geschlechtsgenossin weit besser durchschauen als der klügste Mann.
Männer sind gegenüber weiblichen Staatsbesuchen, besonders gegenüber solchen mit allmütterlichen Allüren, in die Rolle des Muttersöhnchens oder des Musterknaben gedrängt und beherrschen die Sprache nicht, die es braucht, um zu erwidern, was zu erwidern ist, ohne sich zu blamieren. Frauen verständigen sich anders - und das kann nicht über den Äther ausgestrahlt werden, weil es dabei nicht nur auf Worte ankommt.
Wer nicht nur die offiziell dozierte und akademisch zugelassene Geschichte kennt und sein Beobachten, Deuten und Folgern an Wesentlicherem als an Berichten über kleinliches Gerangel um Gunst der Massen und politsche Kulissentricks geübt hat, weiss, wem die Dame aus der Hand frisst.
Es gibt vitale Gründe für viele nördliche Bemutterte, die Schweiz zu beneiden und moralische Vorwände zu finden, die Schweiz in falsches und fahles Licht zu rücken.
Die Schweiz ist nicht besser und Vieles in der Schweiz ist nicht besser als anderswo - aber die Schweiz ist immer noch freier. Der Anteil derer in der Schweiz, denen das nicht passt, weil ihnen diese Freiheit in den Wegen zu ihren simpel erdachten Himmelreichen steht, ist zwar im Wachsen begriffen, aber die Chancen stehen immer noch gut, dass die Mehrheit noch rechtzeitig begreift, was für sie auf dem Spiel steht, wenn sie sich länger einbildet, sich für die Erhaltung ihrer Freiheit nicht entscheiden und anstrengen zu müssen.
Aber bitte sehr - jeder ist auch frei, seine Freiheit zu verplempern und sich an allmütterliche Rockzipfel zu hängen.
| Von glaukothyr @ 21:28 | [ 012 Vermittlung erforderlich ] |
Die Beanspruchung von "Recht" dominiert allgegenwärtig über die Anerkennung und Respektierung von Recht, die ja dann immer gefordert ist, wo es um den eigenen entgegenstehende und diese konkurrierende Ansprüche der Andern geht.
Schon daraus geht hervor, dass von vielen das eigene Recht ganz selbstverständlich als einseitiger Macht- bzw. Gestaltungsanpruch von Verhältnissen jedwelcher Art aufgefasst wird. Entsprechend bedenkenlos wird der eigene Anspruch ausgeübt, ohne jede Rücksicht auf anderes als das eigene Interesse, welches aber von der Rechtsordnung als nur nebst anderen Interessen achtenswertes anerkannt ist.
Wer ohne Rücksichtnahme auf andere von der Rechtsordnung ebenfalls anerkannte Interessen seinen eigenen Rechtsanspruch in den Vordergrund stellt und sich dabei jeder Güterabwägung widersetzt, betritt zumindest aus rechtsethischer Sicht bereits den Bereich des Rechtsmissbrauchs, selbst wenn dieses Verhalten rein juristisch geduldet wird (Der Rechtsbanause argumentiert in diesem Bereich, sein Verhalten sei "ganz legal").
Rechtsethisch gesehen verwirkt sein Recht, wer es ohne jede Notwendigkeit, allein um dessen formellen Anpruchs wegen, also aus reiner Rechthaberei, ohne jede Notwendigkeit der Verteidigung und Wahrung schützenswerter Interessen und ohne jeden erkennbaren Vorteil für seine konkrete Rechtsstellung oder Vermögenslage beansprucht und ausübt. Gemäss Schikaneverbot von ZGB 2 wird ein Rechtsanspruch nicht geschützt, wenn er offensichtlich nur geltend gemacht wird, um jemand damit zu beschweren, ohne dem Rechtsinhaber zu nützen, ausser dass es ihm die (vom Recht missbilligte) Genugtuung verschafft, den Andern damit in seiner Freiheit oder seinem Ansehen usf. einzuschränken.
Recht schützt also von ihm als schützenswert anerkannte Interessen. Es ist aber nicht nur auf den Schutz eingeschränkt, sondern wägt die Interessen gegeneinander ab und stellt sie in zeit- und situationsgerechte Verhältnismässigkeit zu einander.
Das Recht schützt zwar nebst rationalen und materiellen Interessen bis zu gewissem Grade auch Gefühle besonderer Verbundenheit wie z.B. innerhalb einer Familie oder gegenüber für "göttlich" bzw. "heilig" Gehaltenem, aber keine Empfindlichkeiten und Sentimentalitäten.
Allerdings sind viele Politiker und Richter von dieser für den sinnvollen rechtlichen Schutz von Gefühlen notwendigen Differenzierung bereits überfordert.
Die Schwierigkeit besteht hier mitnichten in der intellektuellen Anforderung, welche die Unterscheidung zwischen Gefühl und Sentimentalität bzw. Überempfindlichkeit stellt sondern im Wesen der Rührseligkeit und Empfindlichkeit selber.
Bei Rührseligkeit und Empfindlichkeit geht es nämlich nicht um Verbundenheit zu einem spirituellen oder emotionalen Wert, sondern um Macht bzw. um die bereits erwähnte Rechthaberei, die sich u.a. auch als Intoleranz ausdrückt und auswirkt.
Rührseligkeit und Empfindlichkeit neigen dazu, rasch an Grenzen zu gelangen, wo Gewaltanwendung gegen das Unerwünschte als einzige Erfolg verprechende Lösung erscheint.
Rechthaberei und Intoleranz, ob auf individueller oder kollektiver (politischer, wirtschaftlicher ,kultureller) Ebene sind Verzerrungen des Rechts, schwächen die Rechtsordnung und lassen Rechtsstaatlichkeit verwittern und verlottern. Man muss ihnen auf gesellschaftlicher Ebene zwar mit Klugheit und Geduld begegnen, darf ihnen aber keine juristische und politische Legitimation zubilligen. Auch das übersteigt natürlich die Möglichkeiten eines auf holzschnittartiger Wahrnehmung beruhenden Denkens, wonach sich Viele in der allgemeinen Ungewissheit über künftigen Wohlstand und Frieden ängstlich umsehen und sich von diesbezüglich irreführenden Angeboten verführen lassen.
In einem Rechtsstaat kann politisch nicht gebilligt werden, was rechtlich nicht als schützenswertes Interesse anerkannt ist.
Die Politik kann und soll zwar geltendes Recht immer wieder auf Anwendbarkeit und Wirkung überprüfen und dem Wandel der äusseren Verhältnisse gemäss weiter entwickeln, bleibt aber dabei den Grundsätzen der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung der individuellen Autonomie, der gerade dazu unerlässlichen Rechtsgleichheit, des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots, der Informations-, Meinungsbildungs- und Meinungsäusserungsfreiheit (wovon die juristisch definierte Religionsfreiheit ein Aspekt) und der Menschenwürde verpflichtet. Ihre in den letzten Jahrzehnten den Bürger von aller gemeinschaftlich zu tragenden Menschlichkeit und Kultur entfremdenden Unterwürfigkeit und Hörigkeit gegenüber Finanz- und Wirtschaftszwängen werfen in diesen Tagen ihre ersten bitteren Früchte ab und es scheint, diese Ernte wird den früheren Ernten scheinbaren Erfolgs mengenmässig in nichts nachstehen.
Neben das rechtsstaatliche tritt das "demokratische" Postulat. Dieses gilt der gestaltenden wie entscheidenden und wirksamen Beteiligung der Bevölkerung an den Vorgängen, die weit- und tiefgreifende Folgen für die allgemeinen Überlebens-, Erwerbs- und vielleicht auch ein bisschen angenehmen Lebensbedingungen haben.
Diese Beteiligung der Bevölkerung an der Gestaltung, Organisation und Lenkung kollektiver Einrichtungen und Unternehmungen kann aber nicht, jedenfalls unter den beschleunigt komplizierter werdenden Bedingungen massenhaften Zusammenlebens nicht länger mit einer schulbuchmässig verstandenen "Volksherrschaft" wirksam gemacht werden.
Die Politik bzw. ihre Klasse hat es, unabhängig von der angeblichen Ausrichtung ihrer Gruppierungen nach da oder dort, in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt und versäumt, die Mitwirkung der von Gouvernanz Betroffenen an der Weiterentwicklung, Lenkung und Kontrolle und eigentlichen Bändigung der Kollektivität als allgemeine und unentrinnliche Daseinsbedingung weiterzuentwickeln und die Öffentlichkeit zu solcher Weiterentwicklung anzuregen. Wer genau nachliest und mit dem vergleicht, was heute in Politik und Wirtschaft an Dogmen vertreten und umgesetzt wird, muss enttäuscht feststellen, dass seit dem 19. Jahrhundert keine wesentlich neuen Einsichten gewonnen worden, sondern im Gegenteil sogar Vieles wieder zu Unrecht in Vergessenheit geraten ist, teilweise, weil man glaubte, geisteswissenschaftliche Arbeit viel wirksamer durch technische Entwicklungen erübrigen und ersetzen zu können.
Eines der unzähligen Ergebnisse dieser Versäumnisse ist die starke Polarisierung zwischen einer blockartig und erfolgreich auftretenden Gruppierung einerseits und einer Mehrheit einfallslos mit fahler Mine zu groteksen Spielchen reagierender Haufen andererseits. Ganz offensichtlich beruht die "Stärke" der einen allein und ausschliesslich auf der echt hoffnungslosen Schwäche der andern und es ist daher auch von den anscheinend Starken kaum Hilfe für die Schwachen zu erwarten, denn die Starken werden - ihrem eigenen Verständnis von "Stärke" gemäss - voll und ausschliesslich damit beschäftigt sein, sich selbst zu helfen so gut sie halt können.
Neben den "erfolgreich" stark Beeindruckenden und den hoffnungslos Schwachen sind da auch noch einige Unscheinbare. Diese sind die wahren Hoffnungsträger.
Denn ihnen ist keine Volksherrschaft, keine Gerechtigkeit, keine Heimat und keine Nation heilig, aber sie meinen es mit Recht und Demokratie in pflichtbewusster und stiller Weise sehr ernst. Sie halten wenig von Heiligtümern aber sehr viel von der Pflege und Verwirklichung von Recht und von der Wahrung von menschlicher Würde und Freiheit im Rahmen des Möglichen und des den Bürgern Zumutbaren, so wie sie die Verfassung vom Bürger genauso fordert wie sie sie ihm verspricht.
Gepflegtes, das heisst ernst genommenes und unablässig weiter entwickeltes Recht ist das Instrument, der Solidarität, die nur unter akuten Umständen lebendig wird und zu gemeinsamem Handeln antreibt aber dann nach und nach erlahmt, Kontinuität und Beständigkeit im grauen Alltag zu verschaffen.
Die Rechtsgleichheit und das Willkürverbot sind das wirklich wirksame Band, das Gemeinschaften zusammenhält. Wer aber nicht im Geiste dieser hochkultürlichen Anforderungen an den Einzelnen wie an das Kollektiv lebt, hat sich innerlich von dieser Rechtsgemeinschaft bereits abgewandt, selbst wenn er sich rein juristisch keines konkret nachweislichen Verstosses schuldig gemacht hat und ein völlig korrektes Leben führt.
Aber schlimmer als alle Gleichgültigen zusammen ist ein einziger Rechthaber und Eiferer. Er dient nicht dem Recht, er bemächtigt sich seiner, um sich selbst über die andern zu erheben und sie zu knechten.
| Von glaukothyr @ 00:38 | [ 012 Vermittlung erforderlich ] |
Das Zivilrecht der Europäischen Nationen des geographisch definierten Europa kennt den Rechtsgrundsatz der Ungültigkeit oder gar Nichtigkeit einer Verpflichtung, gemäss welcher sich die eine Partei unter Bedingungen und oder in einem Masse einseitig zu Gunsten der Gegenpartei der Rechte entledigt, die ihr entweder um ihrer selbst Willen von Verfassung und Recht zugestanden sind und als unverzichtbar gelten oder eine Verpflichtung eingeht, deren Zweckbestimmung oder Auswirkungen (selbst, wenn diese von den Vertragsparteien so nicht beabsichtigt oder bedacht waren) gegen Verfassung und Recht verstossen (In der Schweiz : ZGB 27).
Diese Regel ist um so weitergehender zu Gunsten des Benachteiligten auszulegen, als von der Gegenseite für die von ihm in Kauf genommenen Nachteile keine diese wenigstens zu beachtlichem Teil kompensierenden Vorteile gewährleistet werden oder wenn der geleistete Verzicht vom dadurch Benachteiligten nicht jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufbar ist, ohne der rechtlich unbedenklichen Ansprüche aus dem Vertrag verlustig zu gehen, insbesondere, ohne der übermässig begünstigten Gegenpartei den Vorwand zur Vertragskündigung wegen angeblichen Vertragsbruchs zu liefern.
Ein Beispiel für ein gemäss Verfassung und Recht unverzichtbaren Rechts ist m. E. das passive Wahlrecht des Bürgers, also das Recht, sich in eine kommunale, kantonale oder Eidgenössische Behörde wählen zu lassen.
Dass dieses Recht ausgerechnet durch Zugehörigkeit zu einer politischen Partei auch nur im geringsten eingeschränkt sein dürfe oder gar solle, liefe auf eine Rechtsungleichheit der Parteiangehörigen vor allen übrigen Bürgern hinaus.
Die uneingeschränkte und bedingungslose Gleichheit der politischen Rechte aller Bürger ist zweifellos unverzichtbares Grunderfordernis sowohl der Demokratie als auch der Rechtsstaatlichkeit. Wo Demokratie Bestand haben soll, sind Rechtsstaatlichkeit und Demokratie unzertrennlich, wenn auch von einander unterscheidbar.
Dieses individuell jedem qualifizierten Bürger zustehende Recht geht allen sich daraus auf die Parteien übertragenden Rechten vor und ist Grundlage dafür, dass sich Parteien überhaupt bilden können, vor dem Recht Bestand haben und zulässig sind.
Das Existenzrecht der Parteien ergibt sich aus den individuellen politischen Rechten der Bürger, nicht umgekehrt.
Dass ein Bürger sein Passivwahlrecht wahrnimmt und so in den Wettbewerb mit einem Wunschkandidaten der Parteileitung tritt, kann grundsätzlich nicht als Verstoss gegen die Parteistatuten gewertet und als Grund zum Ausschluss aus der Partei gelten.
Eine Parteileitung, die den Parteimitgliedern Beschränkungen auferlegt oder ihnen gar untersagt, ihren Fähigkeiten und höchstpersönlichen Überzeugungen gemäss an der Politik teilzunehmen, wie es Verfassung und Gesetz jedem dazu fähigen Bürger gewährt und erlaubt, hat vielleicht die Schliche zur von ihr (Parteileitung) angestrebten Machtergreifung, nicht aber die Spielregeln der Demokratie begriffen. Sie verstösst sogar in nicht leicht zu nehmender Art und Weise gegen die Grundlagen der Verfassung und der Bürgerlichen Rechte und Freiheiten.
| Von glaukothyr @ 20:26 | [ 012 Vermittlung erforderlich ] |
| Von glaukothyr @ 13:59 | [ 012 Vermittlung erforderlich ] |
An der jüngsten und für einige Zeit vermutlich spektakulärsten Generalversammlung einer hauptsächlich in der Schweiz domizilierten, jedoch international mitkontrollierten und global operierenden Bank hat sich an deren Verwaltungsratspräsidenten eine Wut seitens eines massgeblichen Anteils der Aktionäre und ernst zu nehmender Teile der Öffentlichkeit entzündet, die nur vordergründig der Person, im Wesentlichen aber dem System galt und weiterhin gilt, an dessen Einrichtung, Entwicklung und Manövrierung der viel zu persönlich Geschmähte massgeblich beteiligt war und immer noch ist.
Dieses "System" wird in Zukunft seine Bedenklichkeiten noch schonungsloser und unausweichlicher offenbaren und auch der Politik nicht länger den Schlaf der Selbstzufriedenen und -gerechten gönnen.
Die zweifellos beeindruckend gigantischen Erfolge der Wirtschafts- und Finanzsysteme der letzten Jahrzehnte müssen mit der chaotischen Gesamthheit ohne weitere, zusätzliche Zwänge mit noch grausameren Wirkungen für die Sprach-, Wehr- und Mittellosen unbewältigbaren Zwänge aufgerechnet werden, deren es für die Fortführung der Systeme bedarf, um festzustellen, was sie der Welt und der ganzen Menschheit, nicht nur den Hohepriestern und Obervasallen der Systemkulte wirklich gebracht haben und für jene (die Welt und die Menschheit) künftig zu leisten tauglich sein werden.
Am Anfang stand einmal die Hoffnung, zum Segen Aller ein gigantisches, hochprofitables, technisches, rationales und schliesslich virtuelles 'Nutztier' mit riesigem Ertrag heranzuzüchten. Eine Hydra ist draus geworden.
| Von glaukothyr @ 12:13 | [ 012 Vermittlung erforderlich ] |
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