2008-12-29

Nef - und kein Ende der Journaille

Von glaukothyr @ 20:56 [ CH-Bananenplantagen ]
Für gewisse Interessengruppen muss es offenbar aus - von diesen selbstverständlich nicht frei offenlegbaren Gründen - ganz besonders unverzichtbar sein, durch für einfältige Gemüter "sensationelle" Neuigkeiten aus dem angeblichen Dunkel unter Nef's Bettdecke von Schattenbereichen abzulenken, deren Aufklärung auf sie selber ein unvorteilhaftes Licht werfen könnte.

Der Versuch, sich den kritischen Stimmen gegenüber Medienkreisen, die die Angelegenheit Nef um jeden Preis journalistisch - und politisch - weiter ausweiden wollen, anzuschliessen, ist von der Seite mit der Adresse : http://wwww.bluewin.ch  mit der Medlung "not allowed" verhindert worden, ....

Not Allowed

... weshalb das dort Geblockte halt jetzt hier gebloggt wird:

Ganz abgesehen davon, dass die Verursachung viel gewaltigerer Schäden für die Schweiz, durch andere Akteure, ungeahndet geblieben ist und bleibt und die Rückforderung in diesem Lichte sowohl den Gleichheitsgrundsatz als auch denjenigen der Verhältnismässigkeit (der auch als Sonderaspekt des umfassenderen Gleichheitsgebots aufgefasst werden kann) verletzen würde, besteht für eine Rückforderung gegen Nef keine Rechtsgrundlage.

Die CHF 275'000.-- waren Nef für seine einwandfreie und tadellos geleistete Arbeit geschuldet. Der Wert dieser Arbeit konnte nicht durch die privaten Vorgeschichten Nefs gemindert werden. Die Medien haben nicht darüber zu befinden. Und der kleine Mann auf der Strasse, der sich, gedankenlos und kurzsichtig, von den Medien aufhetzen lässt, auch nicht, ganz besonders nicht in einer Demokratie.
In einer solchen, die den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit unabdingbar voraussetzt, hat über solche Rückforderungen nach dem für die Demokratie ebenfalls unverzichtbaren und ja auch vom Volk in der Verfassung anerkannten Grundsatz der Gewaltenteilung allein die Justiz auf Grund geltender Gesetze zu entscheiden.
 
Viele von denen, die sich aus ihrer eingebildeten besonderen Berufung heraus über die Grundsätze des Rechtsstaates erhaben fühlen und sich ungefragt ein Urteil über angebliche Taten ihrer jeweiligen Beute, diesfalls über Nef's - n.B. nicht rechtsgenüglich nachgewiesene - angebliche Schwierigkeiten in einer ehemaligen privaten Beziehung anmassen, könnten Nef - auch auf privater Ebene - kein Wasser reichen.
Nur ihre Bedeutungslosigkeit schützt sie davor, dass unter ihre Bettdecken geschaut wird. Ihre Agitation aus dem Schutz ihrer dürftigen Durchschnittlichkeit ist heuchlerisch, niedeträchtig und feige.

Nef hat auch keinen Schaden verursacht, für den er haftbar gemacht werden könnte. Die politischen Schäden, die von den Drahtziehern unter fadenscheinigen Vorwänden angerichtet worden sind, sind nicht von Nef zu verantworten. Sie sind auch nicht bezifferbar.
Es ist in jeder Hinsicht reine Willkür, von Nef allein auf Grund einer von gewissen Medienklüngeln unter Missachtung primitivster zivilisierter Verfahrensgrundsätze zusammengestiefelten Anschuldigung etwas zurück zu fordern.



Kommentare

Sir Joe - sirjoe.sardella [at] bluewin.ch - http://sirjoesardella.blueblog.ch/p248.html
2008-12-30 07:36:10

Ciao Glaukothyr!

Wie kommt es überhaupt dazu, dass ein Angehöriger der Armee die Karriereleiter des Militärs so hoch hinaufsteigen kann, wenn er zum Nachnamen NEF heisst….

War NEF nicht die Abkürzung für NICHT ERFÜLLT?!!!

Da haben wohl alle Kontrollmechanismen des Bundes und der Armeeverwaltung versagt!

Darum NEF und DOPPELNEF der Bürokratie!

Gruss aus Emmenbronx &
"Wenn höt ned schpensch, denn schpensch!"

Sir Joe

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