2009-07-19

Demokratie und Rechtsstaat auf des Messers Schneide

Von glaukothyr @ 18:28 [ CH-Bananenplantagen ]

Die im letzten Eintrag dramatisierte "Zerfetzung des Rechtsstaates" hat nun doch (noch) nicht symbolisch als solche stattgefunden.
Eine Gelegenheit zum Verschnaufen, kein Grund aber, aufzuatmen.
Viele Fragen sind unbeantwortet und viele Verhängnisse werden weiterhin von den einen, denen sie peinlich, als Routine hingestellt, von den andern, denen sie ungeheuer, als Normalität bzw. als Unabänderlichkeit hingenommen, in einem den Angehörigen der kontinentaleuropäischen Machteliten um die Mitte des 18. Jahrhunderts auffällig ähnlichen Geiste, der in einem angeblichen Ausspruch des Monarchen oder seiner einflussreichsten Mätresse seine der Nachwelt überlieferte Prägung fand :

"Après moi (nous) le déluge".

Der Ausspruch, ob jemals getan oder nicht, ist sehr vielschichtig.
Man könnte ihn auch als das e=mc² der Physik der Kontrolle über Kollektive ettikettieren :

Macht erhält und erneuert sich durch aus ihrer langzeitigen Wirkung und Dynamik periodisch fällige Krisen und Zusammenbrüche, deren Wirren sie nutzt, um sich den künftigen Herausforderungen, von den sich zu früh als Gewinner, Sieger und neue Herrscher Wähnenden unbemerkt, angemessen neu zu organisieren.
 
Die Geschichtsschreibung im Dienste der jeweils neu organisierten Macht, diente regelmässig dazu, den Umsturz bzw. die effektvoll gefeierte aber nicht wirkliche und nachhaltige Überwindung der Krise als Entwicklungsschritt Richtung verbesserter Zivilisation und Mehr an Menschenwürde und Gerechtigkeit darzustellen und dabei die unter der Verkleidung des Neuen und "Neuzeitlichen" verborgen wirkende Kontinuität der Innehabung der Kontrolle über die zentralsten Schaltstellen der Steuerung alles Kollektiven unberührt zu lassen bzw. höchstens unter soziokulturellen bzw. kulturökonomischen Gesichtspunkten zu kommentieren und feuilletonieren.
 
Zurück zum eher kleinlichen, aber zur "Staatsaffäre" aufgeblähten Schwank um einige Fetzen Papiers:
Ein ermutigendes Zeichen für einen Rest Vertändnis für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gewaltenteilung im Bundesrat ist, dass er die Notwendigkeit eingesehen hat, von einer unabhängigen, jedenfalls mit guten Gründen für in der Sache unparteiisch urteilend gehaltenen Instanz verifizieren zu lassen, dass der Rechtspflege keine Dokumente vorenthalten werden, deren sie für die Untersuchung und Verfolgung von Delikten gegen die Unabhängigkeit und Sicherheit des Staates bedarf, wozu sie nicht nur ermächtigt, sondern von Verfassung und Gesetz genau so beauftragt ist, wie der Bundesrat, im Interesse der Sicherheit des Staates zu handeln.
Ganz klar, auch die Wahrung der Sicherheit des Staates ist eine Aufgabe aller drei politischen Gewalten, und damit, dass sie dazu nach unterschiedlichen Gesichtspunkten und mit verschiedenen Kompetenzen handeln und vorgehen sollen, meint die Verfassung wohl eher, dass die Gewalten ihren Eigenarten und Befugnissen gemäss zusammen arbeiten und Wege der Zusammenarbeit erschliessen sollen statt sich gegenseitig davon ausschliessen und behindern.
 
Tatsache bleibt einerseits, dass es doch einigen Druckes bedurfte, den Bundesrat zu dieser Einsicht zu bewegen, ist es gleichzeitig aber auch andererseits, dass dieser Druck politisch wirksam aufgebaut und zur Wirkung gebracht werden konnte, was eben doch auch als ein Zeichen dafür gedeutet werden kann, dass der letzte Funke vitalen Demokratieerhaltungs- und -entwicklungswillens noch nicht aus dem Körper der Schweizerischen Politik gewichen ist.
So viel zur Erleichterung eines "patriotisch rechtschaffenen Gewissens" im Rahmen des politisch Gewohnten und Gemütlichen, wo das eingangs erwähnte, den Machtverwaltern Peinliche, ihren Vasallen und Hörigen Ungeheure noch nicht wahrzunemen ist.
Was könnte das denn sein?
Zunächst ist da etwas zu Bereinigendes, das in den Köpfen Führungsgläubiger und -höriger immer noch herumspukt, da es einem Glaubensbekenntnis zur totalen Effizienzkonkurrenz "zum Besten Aller", letztlich sogar auch der davon rücksichtslos Überrollten, Weggespickten und Zerquetschten, wirke und darum glaubt, ein moderner Staat, aufgefasst als Effizienzmaximierungskollektiv, sei nach den Massgaben auf dauerhafte Höchstleitung angetriebener Massen Leistungsfähiger, also wie eine private wirtschaftliche Unternehmung zu führen.
Das so maximierte und raffiniert umverteilte Bruttosozialprodukt reiche dann ohne weiteres, auch die Überrollten, Weggespickten, Gestrandeten und Zerquetschten so weit wieder herzustellen, dass sie die Errungenschaften des Effizienzmaximierungskultes dankbar hinnehmen würden, weil sie ja keinerlei Argumente dafür haben können, wie es ihnen ergangen wäre und erginge, wenn der Kult, dessen Opfer und dann Gesegnete sie geworden, nicht stattgefünden hätte und immer noch stattfände. (Auch Glaukothyr war einst von dieser Idee begeistert und stieg mit wehenden Fahnen ins Experiment der allmächtigen Effizienz.)
Das global angesetzte Experiment mit der maximierten Effizienz musste teils mit Terror und Kriegen erzwungen werden und ist dennoch globalfatal gescheitert. Und das liegt auch an den Führungskonzepten, von denen man glaubte und hoffte, sie führten das Experiment zum Erfolg. Diesen Konzepten war das Prinzip der Durchsetzung gegen Widerstände zu Grunde gelegt.
Genau, dass diese Einsicht des Scheiterns bisheriger Führungskonzepte zur allgemeinen werden könnte, ist für die einen peinlich, für die andern ungeheuer - und die Falschen (diejenigen, die sich künftig zu früh zu den künftigern Gewinnern zählen möchten) wittern darin "Morgenluft".

Der sich noch zögernd regende Zweifel an den bisher hoch geschätzten Führungskonzepten ist aber nur das oberflächliche Kräuseln einer viel tieftründigeren Strömung.

Der Bundesrat war von vorne herein unfähig, aus eigener Kompetenz zu verstehen, was in den Unterlagen, die er hat vernichten lassen, einerseits gestanden hat (und deren Übereinstimmung mit den noch vorhandenen "Kopieen" ja nicht mehr verifizierbar ist und bis ins Einzelne festzustellen der Bundesrat aus eigener Sachkompetenz nie fähig war, - woraus ihm kein Vorwurf gemacht werden kann, was aber unumstössliche Tatsache bleibt), und was in den Papieren steht, um deren Vernichtung es heute noch geht, andererseits. Er musste sich von ausländischen Experten sagen lassen, dass es sich um Pläne oder um wichtige Teile davon zum Bau von Atombomben handle und muss das einfach glauben.
Rein optisch und materiell handelt es sich um mit mathematischen, physikalischen und evt. auch chemischen Formeln oder nach solchen aussehenden Zeichenkompositionen vollgeschriebenes Papier; die Zeichen könnten auch völllig Anderes oder  sogar rein Nichts bedeuten und darstellen.
Die Öffentlichkeit und ihre Vertreter sind darauf angewiesen und haben keine andere Wahl als (jedenfalls offiziell) zu glauben, was (nicht frei auswählbare) Experten zur Deutung dieser Zeichen meinen. Nach mathematisch strenger Logik bleibt Skepsis an der Wahrheit dieser Aussagen zulässig.
Der Bundesrat, aber nicht nur er, sondern der ganze politische Apparat stehen in dieser Hinsicht quasi unter Vormundschaft von für Wissende Gehaltenen, deren Wissen so exklusiv ist oder von einem engen Kreis Auserkorener für so exclusiv ausgegeben wird, dass es schwierig wird, jemand Unabhängigen zu finden, der dieses Wissen bestätigen oder in Zweifel ziehen kann.

Wohl keine Regierung, kein Parlament und kein Justizapparat auf der Welt befindet sich hier in einer grundsätzlich gegenüber exclusivem Wissen unabhängigeren Situation.
Das wirft Fragen danach auf, wie weit Politik überhaupt noch eigenständig entscheiden kann und wie weit sie immer mehr von Potentialen exklusiven und schwer verständlichen Wissens beeinflusst und gar gelenkt wird - wenn es sich denn um wirkliches Wissen handelt und nicht um blosse Vortäuschungen zur Beeinflussung politischer Entscheide.
In vergleichbaren, wenn auch nicht so extrem eingeengten Abhängigkeiten befinden sich politisch organisierte Risiko- und Effizienzkollektive hinsichtlich der Beurteilung von Epi- und Pandemieen und dem Aufwand für geeignete Vorsorge.
 

So oder so bleibt die Vernichtung von mit Wissen beschriebenem Papier eine Art symbolisch magischer Akt des Bannens einer unbezwingbaren Gefahr, die sich grössten Teils aus der Ohnmacht eigenen Unwissens ergibt.
Die Aufzeichnung von Wissen beweist ja, dass das Aufgezeichnete als Wissen vorhanden ist und seinen Ursprung anderswo hat, als wo die Aufzeichnung sich befindet. Die Quelle des Wissens wird mit der Vernichtung einer aus ihr stammenden Aufzeichnung nicht zum Versiegen gebracht und es bleibt ungewiss, wie weit das Wissen anderweitig verbreitet ist. Das wirklich Gefährliche, die Idee, Kernkraft als Zerstörungspotential zu missbrauchen, ist in die Welt gesetzt und kann nicht mehr aus ihr gelöscht werden. Viel gefährlicher, als alles Wissen ist der Wahn, Wissensvorsprung als Mittel zum Machtgewinn über vermeintlich Unterlegene einsetzen zu können und diesen endlosen Wettlauf um den entscheidenden Vorsprung wiederholt und beliebig lange fortgesetzt eindeutig für sich entscheiden zu können.

Daneben gibt es schon seit den 40er-Jahren letzten Jahrhunderts Forschungs- und Entwicklungsbereiche und -tätigkeiten, von denen die Öffentlichkeit nirgends auf der Welt auch nur ahnt (wiewohl sie sie direkt oder indirekt mitfinanziert und dafür arbeitet, dass Voraussetzungen für sie geschafffen werden), worum es dort wirklich geht und auf deren Ergebnisse und mögliche Konsequenzen sie in ihrem nie aufholbaren Wissensrückstand häppchenweise vorbereitet und angewöhnt wird, bevor sie sich vor vollendete und höchstens unter Verlusten rückgängig zu machende Tatsachen gestellt sieht, an denen mit Politik nur unter Aushaltung grosser Spannungen und Belastungen noch etwas zu ändern ist.
Hier müssen grundsätzliche Fragen zur Tauglicherhaltung und Weiterentwicklung von Demokratie gestellt un erörtert werden, bevor es unwiederbringlich zu spät ist. Spät ist es bereits - wie schon vor 250 Jahren.

 


2009-07-10

Gedanken über die Zerfetzung des Rechtsstaates

Von glaukothyr @ 20:15 [ CH-Bananenplantagen ]

Die Auseinandersetzung zwischen Regierung und Rechtspflege war überfällig.
Es gab bereits frühere Turbulenzen zwischen diesen beiden, gemäss Verfassung getrennten und getrennt zu bleibenden Gewalten.
Sie wurden der Öffentlichkeit regelmässig als persönliche Machtkämpfe zwischen politischen Primadonnen plausibel gemacht.

In Wirklichkeit und im Wesentlichen geht es um die Konkurrenz zwischen Executivstaat und dem Rechtsstaat, m.a.W. um die Entscheidung, ob politisch organisierte Kollektivität (heute noch unter dem Begriff "Staat" aufgefasst und erörtert) sich Richtung menschenwürdiger, auf Recht gründender Gemeinschaft oder Richtung "Political Mass-Control", das heisst zu territorial gegeneinander abgegrenzten, nach "fürsorglich" autoritären Führungsprinzipen verwalteten und durch Sach- und Administrativzwänge gelenkten, gesichts- und sprachlos gemachten Massen.
Es braucht nicht allzuviel Anstrengung und Fantasie, sich vorstellen zu können, welche Seite diese Entscheidung ohne Mitwirkung der mitverantwortlichen Gewalten und Kräfte herbeizuführen bestrebt ist.

Das Argument mit der Sicherheit des Staates ist so alt wie der Anspruch auf die Kontrolle über den Staat und gemeint ist nie wirklich die Sicherheit der Rechtsordnung, der Bürger und der Bevölkerung sondern regelmässig und dem Wesen aller Erstrebung und Innehabung ungeteilter Macht entsprechend die Unantastbarkeit der Positionen der in den jeweils aktuellen Machtkonstellationen etablierten Eliten und Akteure.

Regelmässig braucht der wirkliche Bestand des Sicherheitsbedürfnisses von denjenigen, die dieses geltend machen, nur behauptet und nicht einmal nur glaubhaft gemacht, geschweige denn nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird seinerseits mit der Behauptung verweigert, dass eben dieser die Sicherheit des Staates gefährden würde.
Wie gesagt, geht es in diesen Fällen nicht um die Sicherheit des Staates, sondern um die Unantasbarkeit aktueller Machtkonstellationen bzw. um deren Immunität gegen Grundsätze des Rechtsstaates. Eine so definierte Immunität ist sehr problematisch unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbotes.

Die Rechtsstaatlichkeit ist aber das unabdingbare Fundament einer freiheitlichen Demokratie. Sie vor der Unantastbarkeit von Führungsansprüchen herabzusetzen und zu erniedrigen, schafft ein politisch viel tiefgreifenderes und nachhaltigeres Sicherheitsrisiko als die Relativierung von aktuellen Machtstellungen und Entscheidungspositionen.

Das verfassungsmässig der Executive zugebilligte Notstandsrecht rechtfertigt nur die Schaffung einstweiliger, sachlich beschränkter und zeitlich befristeter Verhältnisse, nicht die Schaffung vollendeter und nicht rückgängig machbarer Tatsachen, weil ja die vollendete Tatsache jede zeitliche Befristung vereitelt und die sachliche Beschränkung unkenntlich und unüberprüfbar macht.
Die Schaffung vollendeter Tatsachen durch Notstandsrecht bzw. Notstandsverfügung oder Notstandsaktion ist ein klarer Missbrauch des Notstandsrechts. Sie kommt in ihrer politischen Qualität einem Staatsstreich beunruhigend nahe. Die Vernichtung von etwas ist endgültig und unumkehrbar.

Dass ein durch bloss durch eine in besonders hohem Masse von Fall zu Fall auslegungsbedürftige Generalklausel ermächtigtes Kollegium von sage und schreibe sieben Köpfen sich anmasst, ohne Mitwirkung und Kontrolle durch die übrigen Gewalten und ohne Gutachten fachlich ausgewiesener Experten  über die Gefährlichkeit bestimmter Informationen und Dokumente und deren Tragweite ohne jede Rechenschaftspflicht zu befinden und zu entscheiden, lässt vermuten, dass es in einer Art Putativnotstand (herbeigewünschte Notsituation) absolutistische Allüren höher schätzt als Pflichtbewusstsein und Bescheidenheit gegenüber der Verfassung, dem Recht und der Öffentlichkeit und gegenüber allen Aspekten - nicht nur den von ihnen selbstgefällig bevorzugten - der Sicherheit des Staates.

Es ist grotesk, zu glauben, die Executivgewalt sei in einer Demokratie allein berufen und kompetent, die Sicherheitsbedürfnisse des Staates zu definieren , darüber zu befinden und entscheiden.

Mit den Dokumenten werden auch wichtige Teile des kollektiven Vertrauens in die politischen Institutionen und Akteure zerfetzt.

 


2009-04-11

Ein starkes Rückgrat ...

Von glaukothyr @ 12:56 [ CH-Bananenplantagen ]
 ist notwendig und gut ...

... es genügt aber nicht allein seine Stärke.

 

Ein zu steifes kann leicht Schmerzen bereiten oder gar gebrochen werden.
Für seine Beweglichkeit ist zuständig, was davor und was oben drauf sitzt.
Wer tüchtig kämpfen können und nicht bloss beeindrucken will, braucht gelenkige Glieder und ein bewegliches Rückgrat.

Imponiergehabe ist ein triebartiger Reflex auf eine Situation, die wegen für typisch gehaltener Merkmale und ohne weitere Analyse für bedrohlich gehalten wird.


Der Tüchtige kämpft nicht gegen
das angeblich Böse oder Schlechte, sondern um eine Lösung, die auch den 'Gegner' zufriedenstellen kann.
Darum braucht's nicht nur das, was auf dem Rückgrat sitzt, sondern auch das, das vor seiner obern Hälfte pulst.


2009-03-14

Ein Sieg für die Rechthaber? - eine Niederlage für die Datenschützer?

Von glaukothyr @ 15:20 [ CH-Bananenplantagen ]
Bemerkenswert ist schon, zu welch beachtlichen Teilen sich die Menge derjenigen Individuen und ihrer Kreise einerseits, die 'siegestrunken' johlen "Bankgeheimnis adé!" oder gar sich zum bevorstehenden "Ende des Bankgeheimnisses" gegenseitig als 'Sieger' beglückwünschen und diejenige der Individuen und Kreise andererseits, die bei jeder sinnvollen Erfassung von persönlichen Daten (in ausserfiskalen Zusammenhängen) - wohl begründet - Einschränkung oder Vereitelung des von ihnen bis zur Vergötzung hochgehaltenen Datenschutzes wittern, gegenseitig überschneiden und eine sog. "Durchschnittsmenge" (im mathematisch mengentheoretischen Sinn) bilden.

Diese anteilsmässig beachtliche Durchschnittsmenge deutet darauf hin, dass bei grossen Teilen der Bevölkerung inhaltlich und wertmässig stark auseinanderstrebende Vorstellungen von "schützenswerter Privatsphäre" den grundsätzlichen politischen Diskurs über das Verhältnis zwischen staatlicher Behördlichkeit und deren Autoritätsanspruch einerseits und dem Anspruch zwar nicht "des Bürgers" aber eines grossen Teils aller Bürger und Einwohner auf Autonomie des Individuums hinsichtlich seiner Daseinsentwürfe und der Rahmenbedingungen zu deren Verwirklichung andererseits nötig macht, während die politisch sich für verantwortlich und fähig erklärenden Kreise, vor allem die Parteien, genau diesen Diskurs meiden und nach bald über 100-jährigem Muster verheissen, die Antwort zur Lösung dieser fortwährenden Spannung durch Optimierung vorallem entweder der sozialen Rahmenbedingungen oder der Rahmenbedingungen für einen hemmungslosen wirtschaftlichen Wettbewerb zu finden.

Die Rahmenbedingungen für individuelle Daseinsentwürfe und deren Verwirklichung werden zwischen den beiden Kulten, demjenigen der sozialen Absicherung gegen alle Risiken eines individuellen Lebens und demjenigen der Narrenfreiheit für Finanz und Wirtschaft, zerquetscht und auf eine freie Auswahl von Produkten und Diensten innerhalb eines teils angeblich 'sozial' geregelten, teils wirtschaftlich eben so angeblich notwendigen Konsumregimes reduziert. Die sog. "Freiheit des Bürgers" ist eine gouvernementaladministrativ korrigierte und durch technische Surrogate und Prothesen (vermeintliche 'Mobilität', Information bzw. deren Surrogate, Assekuranz, Gadgets, 'freie Wahl' der unbegründet und unbewusst bevorzugten Marken usf.) notdürftig gestützte und unselbständige.

Dass ausgerechnet die Kreise, die eine Lösung vor allem in der Optimierung der sozialen Bedingungen suchen, den "Fall des Bankgeheimnisses" als Sieg für Ihre Sache feiern, muss erstaunen, ist doch Beweggrund dieser jüngsten Entwicklung nicht die Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen, sondern die Rettung der Rahmenbedingungen (=Bequemlichkeiten) für die Wirtschaft so wie für das (von den Sozialstaats-Hörigen - oft u.a. auch zu Recht - beargwöhnte) globale Finanz- und Bankensystem - also eher eine Niederlage für die Politik der Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen und deren Bedeutung für die künftigen Entwicklungen.

Kommt, nebenbei bemerkt, hinzu, dass die Modellvorgabe der OECD für eine Zusammenarbeit betreffend Informationsaustausch zwischen nationalen Steuersystemen auf Verhältnisse und Bedürfnisse des eben zu Ende gangenen Wirtschafts- und Politikzyklus gründet und in keiner Hinsicht für die bevorstehenden Ereignisse und Entwicklungen taugen wird.




2009-03-06

Bankgeheimnis zum Dritten!

Von glaukothyr @ 14:50 [ CH-Bananenplantagen ]
Das Bankgeheimnis schützt nicht die Steuerhinterziehung, es schützt die Privatsphäre des Bürgers und nimmt diese ernst.
Im wesentlichen folgt es dabei prozessrechtlichen Beweisregeln, die, sowohl zivil- wie strafrechtlich auf die grundsätzliche Unschuldsvermutung gründen.
Die Mehrheit der Bürger, insbesondere der Steuerzahler, ist dieser Unschuldsvermutung würdig. Das Misstrauen des Fiskus gegenüber dem Bürger hat sich daher in Schranken des Respekts vor der Bürgerehre zu halten.

Der Anspruch eines Fiskus auf Erleichterung und Verbilligung seiner Arbeit zu Lasten der Unschuldsvermutung, des rechtlichen Gehörs und des Beweisrechts ist verfassungswidrig und unverhältnismässig.
Diese Schranken wegen der Wenigen (deren Steuerrenitenz übrigens nicht nur einer Profit- sondern fast regelmässig primär einer - nicht nur unbegründeten - Protesthaltung gegen die Kultur der Macht- und Finanzhandhabe seines Domizillandes entspringt) zu Lasten der Vielen auszuweiten, um in den wenigen Fällen dem Fiskus die nötige Mehrarbeit zu ersparen, deren es bedarf, um den Richter zu überzeugen, dass die Bank vom Berufsgeheimnis zu entbinden sei, bedeutet ein Zurückweichen des Rechtsstaates vor behördlich anmassendem Übereifer, dessen Auswuchern in Willkürherrschaft dann eben nur noch mit viel Glück für die Rechtspflege zu verhindern ist.

Missbrauch rechtfertigt nicht Abschaffung
Dass gewisse Bankfunktionäre das Bankgeheimnis auch missbraucht haben, um ihre Karriere zu polieren, rechtfertigt nicht, es abzuschaffen.
Man schafft den Autoverkehr auch nicht wegen der Verkehrssünder ab.
Die Unterscheidung der Steuerhinterziehung vom Steuerbetrug soll von den schweizerischen Richtern, die über Rechtshilfegesuche des ausländischen Fiskus entscheiden, nicht mehr angewandt werden, wenn es sich um der Hoheit des das Gesuch stellenden Fiskus unterstellte Personen handelt, die nicht Schweizer Bürger sind bzw. die während der geltend gemachten Steuerperiode noch nicht Schweizer Bürger waren.

Das Bankgeheimnis stärkt die Rechte des Kunden gegenüber der Bank
Das Bankgeheimnis schützt nicht Steuersünder sondern die Kunden vor systembedingt möglicher und denkbarer Verletzung der Treue- und Sorgfaltspflicht der Bank gegenüber dem Kunden. Dieses Schutzbedürfnis des Kunden gegenüber der ihm im allgemeinen systemisch, infrastrukturell und administrativ weit überlegenen Bank ist ein für die Rechtsordnung und das Finanzsystem erheblich wichtigeres kollektives Anliegen als das Bedürfnis des Fiskus nach möglichst perfekter Ausführung des Steuereinzugs.

Welche immensen Gefahren die in’s Belieben der Bank gestellte Ungleichheit der Respektierung der  Kundenrechte birgt, erlebt der Bankkunde zur Zeit rund um die Welt.


Die Notwendigkeit richterlicher Mitwirkung
Ohne richterliche Aufhebung des Bankgeheimnisses sollen die Banken keinerlei direkte Auskünfte an ausländische Behörden erteilen dürfen. ‚Üblich’ gewordene Erklärungen, wonach der Kunde gegenüber der Bank bezüglich gewisser Geschäfte oder Beziehungen von vornherein auf die Wahrung und Einhaltung des Bankgeheimnisses verzichtet, sollten verboten werden.
Die Ein- bzw. Zwischenschaltung der richterlichen Instanz zwischen Bank und ausländischem Fiskus ist für die Gewähr des rechtlichen Gehörs nach schweizerischem Verfassungsrecht unverzichtbar.
Sie hindert die Banken - bzw. deren, wie man weltweit erfahren musste, nicht durchwegs über alle Zweifel erhabenes Personal*) - daran, ihrerseits fahrlässig, aus 'Sparsamkeit' bzw. Bequemlichkeit , Feigheit (Abschiebung von Verantwortung) oder Gefälligkeit nach falscher Seite hin Auskünfte zu erteilen, die in folgenden Hinsichten mit der Schweizerischen Rechtsordnung dadurch nicht vereinbar sind, dass :

  • sie ohne Wissen des Kunden erteilt werden,
  • der Bankkunde gar nicht der Steuerhoheit des anfragenden Landes untersteht, jedenfalls für die angefragte Steuerperiode nicht unterstellt war
  • sie ungenau, falsch oder vom Kunden bestritten sind,
  • sie von der Auskunft velangenden Seite weder verlangt noch benötigt werden,
  • oder gar von einer Stelle angefordert sind, die dazu nach dem Recht des anfragenden Landes gar nicht befugt ist.
Der Bankkunde muss sich gegen solche unnötigen und entsprechend unzulässigen Auskunfterteilungen wirksam widersetzen und wehren können, bevor seine Rechte unwiederherstellbar verletzt und vereitelt sind. Seine Schadenersatzansprüche gegen die Bank sind für ihn schwer durchsetzbar und entsprechend von geringem Nutzen. 
Solche Grundsätze sind gegenüber allen ausländischen fiskalischen Auskunftsbedürfnissen gleichermassen anzuwenden (Neutralität).
Der bzw. die mit der Auskunfterteilung befassten Sachbearbeiter der Bank sollen sich persönlich straf- und zivilrechtlich verantworten müssen, wenn sie diese Regeln des Auskunftserteilungsregimes verletzen.
*) Nachzutragen ist hier noch fairerweise, dass „nicht über alle Zweifel erhabenes Personal“ in allen privaten und öffentlichen Tätigkeits- und Geschäftsbereichen, nicht zuletzt auch in fiskalbehördlichen,  eine relative Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
 
Eine "Schleifung" des Bankgeheimnisses würde - vor allem den unseriösen -  Banken weit weniger schaden, als weltweit den mittelständischen Kunden.
Die Banken würden einfach ihre 'Dienstleistungen' der veränderten Nachfrage anpassen. Diejenigen, die heute Morgenluft und das "Ende des Bankgeheimnisses und damit der Herrschaft der Besitzenden über die Habenichtse" wittern, würden mit Entsetzen feststellen müssen, was sie angerichtet haben.
 
Die Notwendigkeit gesetzlicher Revision und Ausformung
Diese Regeln wurden und werden auch gegenwärtig noch von Personal vieler Banken sehr eigenwillig und eigenen Vorstellungen von speditiver Pflichterfüllung gemäss gehandhabt, teilweise mit völlig hirnverbrannten Rechtfertigungen auf Grund mangelnder oder offensichtlich un- oder missverstandener Instruktion. Das Bemühen solchen Personals um die Interessen des Kunden richtet sich dabei weniger nach der Rechtslage sondern danach, wie wichtig der Kunde in deren Augen für die Bank sei, d.h., wie hoch das Gesamtengagement des Kunden bei der Bank ist. Damit ist auch die Rechtsgleichheit bei der Respektierung des Bankgeheimnisses den Karriereüberlegungen der befassten Angestellten preisgegeben, wenn nicht in jedem Fall die richterliche Instanz ex officio, jedenfalls auf Anrufung durch den Bankkunden, die Zulässigkeit der Auskunftserteilung überprüft, bevor eine solche stattfinden darf.
Diesbezüglich müssen auf Bundesebene rechtliche Grundlagen geschaffen bzw. ausdrücklicher und die Position der Kunden gegenüber der Bank stärkend ausgeformt werden.
Die gegenwärtige Handhabung des Bankgeheimnisses ist zu sehr in's Belieben der Bank gestellt und führt hinsichtlich der Respektierung des Bankgeheimnisses zu sehr ungleicher Behandlung "wichtiger" Kunden gegenüber "verschmerzbaren".

Daher ist die einzuschlagende Richtung: Nicht Lockerung, sondern Verschärfung und in Einzelheiten klärend verbindliche Regelung des Bankgeheimnisses, unter Rücksichtnahme auf die global veränderten Notwendigkeiten des fiskalen Teils der global verwobenen Finanzsysteme. Dass das einfacher gesagt ist als getan, rechtfertigt nicht, es nicht zu tun.

In der IRS-UBS-Affäre wird immer nur der angeblich dem amerikanischen Fiskus entstandene Schaden aufgebauscht und überhaupt nicht in Betracht gezogen, in welchem Masse die UBS das Bankgeheimnis aller übrigen Kunden nachhaltig in Gefahr gebracht hat, um es - schliesslich nutzlos - für einige wenige und offensichtlich bevorzugte Kunden 'übernutzen'.

Vielleicht ist eine neue Tatbestandskategorie von Gefährdungen und Delikten gegen die Vertrauensgrundlagen und die Transparenz finanz- wie fiskalgeschäftlicher Beziehungen und Vorgänge zusammenzustellen. Das neu geordnete Bankgeheimnis wäre als wesentlicher Teil dieser Beziehungen und Vorgänge statt als Hindernis zur Klärung solcher zu konzipieren. Dabei kann es nicht nur um die Berücksichtigung rein fiskalischer Interessen gehen. Viel wichtiger und dringlicher ist die Entdeckung die  friedlich produktive Wirtschaft schädigender und die Rechtsordnungen und den Frieden bedrohender Geldflüsse und -anhäufungen. Diese sind ohnehin fast regelmässig steuerlich nicht oder irreführend deklariert, um unentdeckt zu bleiben.

Was auch immer in Zukunft anders werden soll, wird die Aufgabe bisheriger Gewohnheiten erfordern, um Tauglicheres zu ermöglichen.

 


2009-03-05

Populismus - anders rum

Von glaukothyr @ 18:07 [ CH-Bananenplantagen ]

Wer erinnert sich nicht an das Plakat mit den drei finster schwarzen Raben, die mit gefährlich spitzen und kräftigen Schnäbeln über die Schweiz herfallen, um sie unter sich aufzuteilen?

 

Das Plakat könnte neuen Sinn machen, über den sich viele, die seinerzeit die damalige Aussage desselben mit guten Gründen kritisiert haben, beunruhigte Gedanken machen.
Man sehe die Raben als Symbole für die Kräfte, welche die globale Hochfinanz für ihre Zwecke manipulieren ('Banksters', die n.b. von den ihr Fach mit Ernst und Sorgfalt ausübenden Banquiers zu unterscheiden sind), um ihre Macht gegen die Demokratieen aufzubauen und an deren Stelle eine "Weltordnung" für ihre Zwecke zu etablieren. Diese wird auch mit Kapitalismus und mit freier Marktwirtschaft nichts mehr zu tun haben, sondern sich zur brutal auf Sklaverei gründenden und gegen Aufstände perfekt gesicherten Weltwirtschaft entwickeln, die eine in Kasten organisierte Damen-und Herrengesellschaft bedient. Dieses Szenario wird umso wahrscheinlicher und bedrohlicher, je länger die Demokratieen bzw. deren Wahl- und Stimmberechtigte weiterpennen.
(Natürlich ist das wieder eine dieser 'Verschwörungstheorieen'. Jeder ist frei und die meisten entscheiden sich aus dieser "Freiheit" dazu, die Beschönigungen darüber  zu glauben oder gar zu predigen, worauf Macht in der Praxis, im Unterschied zum im heimeligen Staatskundeunterricht Dargestellten und von der Politik im Alltag Vorgespielten, gründet und wie sie wirklich unter wen wozu geteilt wird und wie das Verhältnis zwischen der Öffentlichkeit Bekanntem einerseits und ihr Vorenthaltenem bzw. Vorgegaukeltem andererseits über die wirklichen Machtverhältnisse entscheidet.).
 
Die Angriffe auf die UBS kommen nicht von ungefähr und in dieser, den Rechtsstaat und zivilisiertes Verhalten unter (meint man) demokratischen Nationen verhöhnenden Art aus den USA. (Das Fundament ihres Reichtums, aus dem sich die Grossmacht weiter eintwickelt hat, wurde grossen Teils von Sklaven verarbeitet. Die daraus entwickelte Herrenmentalität ist in den traditionell reichen und mächtigen Kreisen der US-Gesellschaft stärker verinnerlicht als der Traum amerikanischer 'Grenzenlosigkeit der Möglichkeiten für Jeden' ahnen lässt.)
Obama und die Demokraten bieten ahnungslos (?) die geschickt vorgeschobene 'freundliche' Fassade (Umwelt, Menschen und Bürgerrechte und soziale Verantwortung markierend), hinter welcher die Operationen versteckt geplant und gelenkt werden, um zu gegebenem Zeitpunkt und bei passender Gelegenheit die verblüffte Öffentlichkeit (auch die amerikanische - frühere Beispiele siehe z.B. Afghanistan- und Irakkrieg) ach so selbstgerechter und entsprechend träger Demokratien vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Viele lassen sich dadurch täuschen, dass dieser Angriff unter dem Vorwand der "Steuergerechtigkeit" von der US-Steuerbehörde IRS (The IRS is the US government agency responsible for tax collection and tax law enforcement.) lanciert wird und damit natürlich auch von andern Staaten, die Grund haben, die immer noch verhältnismässig robuste soziale und politische Sicherheit der Schweiz zu beneiden, als vollkommen berechtigt und unterstützenswert aufgefasst wird.
(Man kann so die Schweiz für Versäumnisse der eigenen Behörden und Politikverantwortlichen verantwortlich machen. Es wird darüber hinweggeredet, dass das Bankgeheimnis nicht die Hauptursache der Steuerflucht ist, sondern auf Einschätzungen weiterer Faktoren, die zur politischen Stabilität beitragen, beruht, die in den Herkunftsländern der Gelder weniger zweifelsfrei verwirklicht sind.
Die Kriminalisierung des Widerstrebens Einzelner gegen die Steuerpflicht ist der politisch unreife Versuch, Konsens zu erzwingen, wo er nicht hergestellt ist. Das Argument dagegen, Niemand bezahle gerne Steuern, ist falsch.
Wahr ist, dass Niemand gern zuviel Steurn oder Steuern für Angelegenheiten bezahlt, über die er nicht informiert ist, auf die er keinen Einfluss hat, die auf Umwegen seine Bürgerrechte und Freiheiten vereiteln usf. Die Kriminalisierung der Steuerverweigerung steht im Widerspruch zur Freiheit der individuellen Einstellung zum Staat und der Anerkennung seiner Regierung. Viele Steuerflüchtige sind durchaus sozial und solidarisch denkende Menschen und geizen z.B. nicht mit grosszügigen Spenden für Gemeinnütziges. Das Widerstreben gegen die Steuerpflicht ist grossenteils keine Profithaltung sondern eine Protesthaltung gegenüber dem generellen Zustand einer Nation und der sie gestaltenden Machtverhältnisse.)
 
Der Glaube, dass die öffentliche Finanz gegenüber den Absichten der erwähnten, letztlich verfassungsfeindlichen Kräfte widerstandsfähiger sei, als die private, ist naiv. Jede Gruppierung, die nach ausserkonstituoneller Macht strebt, tut das auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Gesellschaft. Es ist auch naiv, zu glauben, Macht sei einer Ideologie verpflichtet. Macht nützt Ideologieen nach wechselndem Bedarf als Verhüllung ihrer Absichten und Strukturen.
Letztlich weiss nirgends Jemand, von wem er wirklich regiert wird, weil die Regierenden nicht wissen wollen oder dürfen, wer sie regiert, wenn sie tun, wovon das "Volk" nicht weiss - und - Demokratie hin, Bürger- und Freiheitsrechte und Gleichheitsprinzip her - nicht wissen soll. Kein Staat kennt ein Gesetz gegen Missbrauch politischen Insiderwissens. Genau auf das Fehlen eines solchen Gesetzes gründet alle Macht seit Steinzeiten.
 
Regelmässig wird von den "immensen Schäden" gesprochen, die den Staaten durch Steuerdelikte entstünden. Setzt man die behaupteten, aber vom Mann der Strasse ohnehin nicht überprüfbaren Summen in Vergleich zu den Totalschäden, welche die globale Hochfinanz denselben Staaten zugefügt hat, lässt sich die Gewalttätigkeit, mit der gegen Steuerrenitenz Einzelner - die übrigens immerhin immer noch beachtliche Steuerleistungen erbringen - vorgeht, nach zivilisierter Auffassung einfach nicht rechtfertigen und erweist sich - generell und nicht nur in der Affäre IRS-UBS - als eigentlich barbarisches Sündenbock- und Prügelknabenritual.

Pikant ist, dass ja diese vom IRS behaupteten Steuerausfälle unter der 8-jährigen Bush-Administration entstanden sein müssen und dass die UBS seinerzeit bei ihrem Personal - auch in der Schweiz - Sammelaktionen durchgeführt hat,
um die Kandidatur G.W. Bush's zu unterstützen.

Pikant ferner, dass diese Bush-Administration die Steuern für die Reichen gesenkt hat, was ja eigentlich die Steuerflucht eher hätte bremsen sollen (und ja auch dem Staat keinerlei Einnahmenausfall beschert hat). Warum hat diese Bremse in den angeblich 52'000 Fällen nicht gewirkt?
Merkwürdig ferner, dass die IRS während langer Zeit untätig zugesehen haben muss. So schwer zu glauben ist, dass die UBS-Spitze nichts von den - nach Behauptungen des IRS sehr ins Gewicht fallenden zweifelhaften Aktivitäten gewisser UBS-Kundenberater gewusst hat und nichts hätte wissen können und müssen, so fragwürdig ist, wieso der IRS so lange nicht gewusst haben will, dass und in welch enormem Ausmass Regelwidrigkeiten geschehen, die beachtliche Steuerausfälle anhäufen werden, wenn nicht rechtzeitig eingeschritten und der Schaden so klein wie möglich gehalten wird. Das deutet darauf hin, dass der IRS heute entweder mit grossem Getöse von seiner Schlamperei unter der Bush-Administration ablenken muss oder aber, dass der IRS absichtlich die Zahl der evt. relevanten Fälle und den daraus zu berechnenden Ausfall hat zur imposanten Grösse anwachsen lassen, um damit die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit für die Vorreiterrolle Amerikas (schon wieder?) bei der rest- und endgültigen Ausrottung der Steueroasen nachhaltig zu gewinnen und der Schweiz mit dem Bann mittels schwarzer Liste zu drohen. Dabei geht es den USA nicht wirklich um den 'erlittenen Schaden', sondern um Demonstration und Bestätigung ihrer Macht.
 
Soll mit dieser Attacke der Welt vorgemacht werden, dass die U.S. selbst die Macht haben, die Souverenität regelrechter und achtenswerter Staaten zu beugen? Erinnert das nicht auch an die Tinner-Affäre? Immerhin sind Waffen- wie Geldgeschäfte und -affären Angelegenheit der globalen Hochfinanz und beide gleichermassen mit Machtspielen verflochten.

Es ist sehr gefährlich, in so verwirrten Angelegenheiten in erster Linie nach Schuldigen statt nach Ursachen, vor allem institutionellen und systemischen Machtverklüngelungen zu suchen, von deren Dynamik die darin erst gutgläubig Aufgestiegenen und dann Verfangenen im Falle unerwarteter Veränderungen jäh überfordert sind.

Ebenso gefährlich ist das blinde Vertrauen in alles, was einen Anschein  von "Stärke" macht und "Stärke" mit Unfehlbarkeit (to big to fail)oder mit der Fähigkeit, plötzliche heftige Einwirkungen zu überstehen, gleichzusetzen.
Falsch ist es überdies, sich von Seiten sich als überlegen Wähnenden vorgetragenen schaurigen Szenarien beeindrucken zu lassen, statt die Wahrscheinlichkeit und die möglichen Tragweiten dieser Szenarien kaltblütig zu analysieren und dabei auch evt. Vorteile in Betracht zu ziehen, die das Angedrohte für den/die
Bedrohten haben könnte, besonders dann, wenn man sich ohnehin auf neue und stark veränderte Rahmenbedingungen einstellen muss.
Wohl kann der Riese den Zwerg zwischen Daumen und Zeigefinger zerquetschen und daher plausibel damit drohen - aber dazu muss er sich zuerst mal rasch und sicher genug bücken und hinlangen können. Und bis der sich gbückt haben wird, wird noch viel Anderes geschehen sein. Die Zeit ist für alle knapp und voller Ungewissheiten geworden, nicht nur für die "Kleinen".

 

 


2009-03-02

Rentenabbau ? Offener Brief an einen Parteipräsidenten

Von glaukothyr @ 14:35 [ CH-Bananenplantagen ]

WAS HILFT EIN NEIN ZUM RENTENABBAU?

 

Sehr geehrter Herr Levrat,

besten Dank für Ihre Einladung zur Unterstützung des Referendums gegen den Rentenabbau.
Sie meinen es gewiss ehrlich und gut und Sie geniessen viel wohl verdiente Sympathie.
In ihre kraftmeierische Äusserung über gewisse Banker, die "in Handschellen hinter Gitter gehören" hat sich zu meiner grossen Erheiterung ein "V" zwischen das "S" und das "P" Ihrer Partei hineingestohlen - S.V.P. kann man - auf Deutsch - auch lesen als: "sehr viel Populismus". – Ich gestehe: meine erste wutentbrannte Reaktion auf die betreffenden Nachrichten über das totale Fiasko war exakt dieselbe - aber so rasch die "Schuldigen" identifizieren und aburteilen zu wollen hat mit Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun und erinnert an Stile sog. "Volksgerichtshöfe".
Populismus ist eine Versuchung für alle, die ihre Position irgendwie rechtfertigen müssen. Mir ist weltweit keine einzige Partei und keine auch noch so tolle Führungsfigur bekannt, die ganz ohne gelegentliche Populismen zu kommunizieren vermöchten. Es gibt stilistische Unterschiede. Die sind reine Geschmacksache. „Notwendig“, wie immer wieder argumentiert wird, sind Populismen nicht; eine Versuchung für die Absender, verführerisch für die Empfänger schon.

Nun zum Thema des Referendums :

Sozialpolitik und Sozialwesen abendländischer, insbesondere europäischer Prägung beruhen als Ganzes auf denselben Konzepten wirtschaftsbasierter Organisation von Makrokollektiven, wie die von diesen herausgebildeten Finanzsysteme.
Sie sind – bzw. waren - korrigierende und kompensierende, teils auch stabilisierende Entwicklungen des kapitalistischen Industrialismus und ziel(t)en - vernünftig - darauf ab, die Auswüchse eines enthemmten - und zuweilen beinah infantil wild werdenden - Profitliberalismus (bzw. Profit-libertinismus) auf das nötige Mass einzuschränken, das gewährleistet, dass Arbeit für Jeden, der welche in üblichem, die körperliche, mentale und soziale Gesundheit nicht schädigenden Masse leistet, für ein gesundes Dasein ausreichend lohnend macht.

Der Industriekapitalismus und -commerz haben Finanz- und Steuersysteme hervorgebracht, die primär den technischen Transaktions- und Investitionsbedürfnissen gerecht werden.
Zur Absicherung gegen typisch diesen Tätigkeiten und den diese ermöglichenden Infrastrukturen eigenen und entsprechend berechenbaren Risiken wurden die Finanzsysteme durch Versicherungstechniken und -einrichtungen ergänzt.
Lange Zeit schien es plausibel und war sogar - scheinbar - erfolgreich, Prinzipen und Methoden der Versicherungstechniken auch auf die Linderung sozialer Risiken zu übertragen.

Systemische Risiken der Sozialversicherungen
Ein Kernproblem dieser auf Analogien zur Versicherung spezifischer Vorgänge und Handlungsweisen in Industrie und Handel gründenden Übertragung von Versicherungstechnik auf nicht wirtschafts- und handelssystemimmanente  und -spezifische, sondern auf die ganze, gesellschaftsimmanente Vielfalt individueller Einzel- und Kleingruppenschicksale statistisch zu Kategorieen wie vor allem "Alter", "Gesundheit", "Arbeitslosigkeit" usf.  zusammengefasst hochmodelliertes (bzw. mathematisch-technisch "solidarisiertes") Kollektivrisiko, ist nicht nur der Wandel bzw. das ursprünglich unerwartete Wachsen des kollektiven Leistungsanspruchs sondern auch derjenige des sich dauernd verändernden Unterschieds zwischen den Bedingungen, unter denen die Beiträge zu leisten sind und den Umständen, unter denen die Leistungen empfangen werden und dann halt genügen oder eben nicht. Hinzukommt die Dauerspannung zwischen Obligatorium und Bedürfnissen nach weitgehender Autonomie individueller Daseinsentwürfe und deren Verwirklichung. Diese Dauerspannungen sind chronische politische Entzündungsherde und beschleunigen das Altern zu wenig elastischer Konzepte.
Die Erfahrungen der Vergangenheit lassen je länger desto weniger zuverlässige Schlüsse auf die Zukunft zu. Gewiss ist einzig die Zunahme der Komplexität und der Zahl sich daraus ergebender, möglicher, nach verschiedenen, miteinander schwer zu vereinbarenden Richtungen strebender Szenarien. Generell birgt das Anwachsen der Komplexität eines Systems und der Vielfalt der Optionen für deren Weiterentwicklungen eine zunehmende Neigung desselben, auseinanderzubrechen.

In Wirklichkeit handelt es sich nicht um echte und in ihrer Wirkung abschätzbare Garantieverträge, sondern um Umverteilung von Einkommen, teils auch von Vermögen. Dagegen ist Nichts grundsätzlich einzuwenden, solange diese Umverteilung massvoll bleibt und nicht rein ideologische Ausformungen solcher Umverteilung dazu führen, dass, wer sich mehr als der grosse "Durchschnitt" anstrengt und dadurch mehr Erfolg hat, sich dafür bestraft und zurückgesetzt sehen muss und dadurch der Antrieb, sich am - n.b. fairen, lauteren - Wettbewerb zu beteiligen und sich darin zu bewähren, zu stark gebremst wird.  Hier ist nicht zur Diskussion gestellt, inwieweit dieses Mass eingehalten wurde und ist. Es spielt für die Zukunft keine Rolle mehr.
Für das Mass notwendiger Umverteilung gibt es so wenig eine durchwegs anwendbare Allerweltsformel wie für einen "gerechten Lohn". Es liegt variabel zwischen dem jeweils Wünschbaren und dem jederzeit neu zu überprüfenden, lagebedingt konkret Möglichen.
In dieser Hinsicht wird die Zukunft von allen Verantwortlichen, Beteiligten und Betroffenen sowohl auf der Geber- als auch auf der Empfängerseite mehr Flexibilität und Toleranz, auch hinsichtlich Hinnahme von Unterschieden zwischen Branchen, erfordern. Zudem müssen weitere Instrumentarien auch zur individuellen Unterstützung und Beratung durch Provisorien und Improvisationen erfunden und entwickelt werden.
Das 'Gleichbehandlungsprinzip' darf nicht kleinlich administrativ gehandhabt werden sondern soll Chancengleichheit nach dem jeweiligen Wollen, Können und Bedarf des Unterstützten, nicht nach ideologisch und politisch ehrgeizigen Zielen von Weltverbesserern anstreben. Chancengleichheit kann nicht durch Festlegung z.B. gleicher Unterstützungsbeträge für gleiche ‚objektive’ Tatestände festegelegt werden. Das Tatbestandskonzept taugt für ausgesprochen ruhige, gemächliche Zeiten. Die bevorstehenden Jahrzehnte fallen nicht in diese Kategorie. Das Tatbestandsdenken befriedigt die Eitelkeiten aussenstehender Rechthaber, nicht die Bedürfnisse der konkret Betroffenen (Das ist etwas plakativ ausgedrückt). Der Teufel und die von ihm proliferierten Konfliktstoffe liegen hier in vielen Details, besonders solange keine Kultur der Chancengleichheit zum Gedeihen gelangt, die Kleinkarriertheiten zu überwinden vermag  und Vielen das - halt oft auch ein wenig absurde (misstönende) - Geschwätz darüber auf die Nerven geht. Hinter solchem Gezänk stehen z,B. auch Bildungsdefizite und gewisse autoritär elitäre Erziehungsschäden.
 
Auch die noch so massvolle bzw. optimierte (nicht buchhalterisch krämerisch "sparsame") und allgemein gebilligte Umverteilung funktioniert nur und jedenfalls so lange, als :
a)    das Finanzsystem, aus welchem die Versicherungstechnik entwickelt und darauf gegründet ist, stabil oder wenigstens innert schätzungsweise allerhöchstens 18 Monaten reformierbar  bleibt (was einzuhalten desto schwieriger wird, je komplexer das zu Reformierende ausgewuchert ist).

b)    Genug Mittel verfügbar sind und vor allem in absehbarer Zukunft verfügbar sein werden, aus denen sinnvoll umverteilt werden kann.

c)    Die technischen und administrativen Einrichtungen und Behelfe für die Aus- und Durchführung der geplanten Umverteilung funktionsfähig sind und auf absehbare Zeit funktionsfähig bleiben werden und z.B. nicht unter zweckentfremdende oder vereitelnde Einflüsse (Extremismen, Korruption, Kriminalität) geraten.

d) Die Empfänger der Umverteilung motiviert sind oder werden können und Möglichkeiten haben, sich aus der Abhängigkeit von der Umverteilung wenigstens teilweise zu befreien.
 
Die Dogmen und Postulate zeitgenössischer Sozialpolitik und die daraus entwickelten Normen und Einrichtungen gründen auf der ehemals kollektiven Erfahrung kapitalistisch industriell erzeugter Vollbeschäftigung mit zeitweilig gar grossem Überhang an Nachfrage auch nach sogar nicht besonders qualifizierter und motivierter Arbeitskraft. (Die Arbeitslosenversicherung ist sogar in euphorischer Überschätzung der Dauerhaftigkeit des erlangten Zustands als endgültig überflüssig gewordenes Relikt aus industrieller Steinzeit abgeschafft worden!)
Diese Dogmen beruhen, wie man von heute aus rückblickend feststellen muss, auf grund-legenden Irrtümern und lassen sich gegenüber den unaufhaltsam fortschreitenden Entwick-lungen auf allen Ebenen organisierter, normierter und verwalteter Kollektivität, insbesondere gegenüber dem unumkehrbaren Schwinden der seinerzeit als künftig unumstösslich für ewig gültigen Voraussetzungen, nicht mehr länger behaupten.
Vollbeschäftigung wird, wenn überhaupt je, erst dann wieder in  Reichweite rücken, wenn selbst der ‚Dümmste’ bzw. schwächst Qualifizierte einen Qualifikationsgrad erricht haben wird, der den dannzumaligen, beachtlich gehobenen Anforderungen auch auf untersten Beschäftigungsebenen entspricht.
Schon heute wird an der Entwicklung von Rechenkapazitäten bzw. Prozessoren gearbeitet, die Rechenprozesse, die mit heutigen Superrechnern noch Generationen überdauern und entsprechende Unmengen an Energie verzehren würden, innert Minuten und Stunden bewältigen können sollen. Dies voraussichtlich in 15 bis 25 Jahren! Das könnte nahelegen, dass viele Manager- und Politikerposten, aber auch z.B. Chirurgen, die heute noch hoch bezahlt sind, so überflüssig werden könnten wie heute manchen Orts Reinigungspersonal, das durch selbststeuernde Reinigungsroboter ersetzt wird.
Wer wird nach Abschluss derartiger Entwicklungen noch so arbeiten wie das heute noch gewohnt ist - und wer wird dann noch AHV-prämien aus Arbeitseinkommen leisten?
Denkbar sind natürlich auch ganz andere Szenarien, die aber generell eher weniger attraktiv scheinen, etwa: Rückkehr zu Handarbeit und im Gefolge sklavereiartige Zustände. Es wird jedenfalls mit Gewissheit ganz anders sein als aus heutiger Vorausschaumöglichkeit extrapolierbar.
 
Schwierig abzugrenzende Teile der Finanzsysteme, von denen Sozialversicherungen und die über diese Unverteilungs-Umwege finanzierten Sozialeinrichtungen und -dienste abhängen und (unter gewissen Veranschlagungen des sog. Verursacherprinzips mit beachtlichem aber unbeachtetem, nicht in ausgesonderte Rechnung gezogenem Energieaufwand) bedient werden müssen, sind zu global agierenden, demokratische und soziale Ordnungen umgehenden und teils gar vereitelnden „Effizienzumsetzungsmodulen“ geworden, die auch fragwürdige, informelle und ausserconstituionelle Machtansprüche aus teils rechtsfreien und von Kommunikation nach aussen entlehrten Kommandozonen und Zeitfenstern bedienen : aus humanistischer Sicht : barbarische Ungeheuer, aus nihilistisch existenzphilosophischer Sicht quasi "unschuldige Ungetüme" (und dadurch erst recht ungeheuer, denn das Begriffspaar "Schuld-Unschuld" ist einer der satanischsten Einfälle der Christenheit überhaupt.)
Das demonstriert u.a. auch, wozu die angebliche Selbstregulierungskraft wettbewerbsgetriebener Marktwirtschaften nebst scheinbar „Segensreichem, Gutem" eben so führen kann. Weshalb?
 
Finanzsystme sind ihrem Zweck und ihrer Natur gemäss als "gerechtigkeitsindifferente" Syteme gedacht und geschaffen und mussten von der Sozialpolitik gezwungenermassen und stillschweigend (bzw. kleinlaut) als solche akzeptiert werden, da ja diese die materialistische Ordnung des Wirtschaftens und der dieses antreibenden Arbeit selber voraus-gesetzt hat (Wer nicht arbeitet, soll nicht essen!).
Das Unbehagen gegenüber der dem Wesen der Finanzzwänge entsprechenden,  sachimmanenten Indifferenz  gegenüber "Gerechtigkeitsforderungen" ist verständlich, ist indessen noch kein Rat- sondern erst ein Anlassgeber dazu, sich um guten Rat zu bemühen.
Ein erster, entscheidender Schritt ist, sich dieser Eigenart allen Finanzwesens als dessen Notwendigkeit bewusst zu werden statt es sentimental zu verteufeln. Ein Messer, an dem man sich nicht verletzen kann, ein Hammer, mit dem man nicht auch töten kann, taugt nicht!
 
Jedes Finanzwesen ist - ob nun von Privaten oder von einer wie auch immer organisierten und benannten Öffentlichkeit gehandhabt, seiner Zweckbestimmung und Funktionsweise gemäss gerechtigkeits- und teilweise sogar normindifferent. Das gilt auch für Steuersysteme, die einfach der öffentlich gehandhabte und vom privat gehandhabten bloss administrativ abgetrennte, funktionell aber letztlich aus dem globalen Finanzwesen nicht entflechtbare Teil des gesamten nationalen Systems und Mitglied der koordinierenden Gemeinschaft internationaler Systeme ausmacht. In Deutschland heisst das Steueramt nicht zufällig "Finanzamt".

Wegen dieser sehr frigide "herzlosen" Natur des Finanzwesens muss das Postulat der Steuergerechtigkeit, vom Zweck des Steuerwesens aus gesehen, ein weitgehend frommer und eben so träumerischer Wunsch bleiben, der grundsätzlich und zum Wohl der Tauglichkeit eines Steuersystems hinter die Notwendigkeit der Steuereffizienz bzw. einer pragmatischen Steuereinzugs- und -einnahmenoptimierung zu treten hat, um so die Mittel verfügbar zu machen, die für die Herstellung und Wahrung von grösstmöglicher, realistisch aber nie perfekter Gerechtigkeit in allen übrigen rechtlich geregelten Lebensbereichen und -verhältnissen durch Wahrung sowohl formell strikter als auch materiell uneingeschränkt ausgeschöpfter Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Steuereffizienz folgt streng mathematischen Gesetzmässigkeiten. Da sie aber hoch komplex ist, werden die Berechnungsergebnisse in einer Auswahl von Optionen bestehen. Diese müssen dann der politischen Basis beigebracht und zur Auswahl vorgelegt werden – eine Aufgabe für Generationen! Sie deshalb auf spätere Generationen hinauszuschieben, um mit Erreichung von Scheinzielen rasche 'Erfolge' zu erzielen, wird verhängnisvoll sein.

(Das zur Zeit viele Gemüter aufregende Bankgeheimnis und auch die juristisch wohl begründete Unterscheidung zwischen planmässig vorsätzlichem Betrug einerseits und nicht detailgetreuer Befolgung ohnehin nicht für jedermann ohne Beizug teurer Beratung verständlicher Deklarationsvorschriften andererseits sind wohlüberlegt gesetzte Schranken gegen die Kälte behördlich gehandhabter Finanzsysteme.
Die Auffassung, der Verzicht auf diese Unterscheidung zugunsten eines rigiden Steuereinzuges durch ein ja seinerseits keineswegs über alle Zweifel erhabenes Kollektiv, sei barbarisch, zumindest banausisch und eines zivilisierten, seine Bürger achtenden Rechtsstaates unwürdig, kann ohne zu erröten vertreten werden. Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um die existentiellen Grundalgen der Legitimation des Kollektivs, über die Arbeitskraft, Erwerbsfähigkeit und Erwerbserfolge des Einzelnen zu verfügen.
Diese Fragen werden in Zukunft unausweichlicher und beharrlicher gestellt werden. Die Politik ist ihnen bis heute ausgewichen. Die Beantwortung dieser Fragen wird neue Kriterien für "Gerechtigkeit" oder für das, was an deren Stelle treten wird, sichtbar machen.)

 

"Gerechtigkeitsindifferenz" heisst keinesfalls Entbindung von rechtlichen und gesetzlichen Verbindlichkeiten und auch nicht von Sitten und Gebräuchen (Usanzen) und von Regeln des Anstands und der Vertrauenserhaltung. Kein System, erst recht kein ‚eiskaltes’ kann ohne verlässliche Einhaltung es steuernder Regeln funktionieren.
"Gerechtigkeitsindifferenz" bedeutet Indifferenz gegenüber kulturellen und gemeinschaftlichen, emotional und sentimental geformten Idealen und Ideologieen, aus denen heraus Gerechtigkeitsvorstelllungen bzw. Gewohnheiten (Gerechtigkeit per se, quasi als Teil einer Schöpfung oder eines ‚göttlichen Plans’, gibt es nicht; sie ist, der Religinon ähnlich und ja oft mit ihr verstrickt, immer eine kollektive Reaktion auf Umstände, Nöte, Zwänge, Hoffnungen) entwickelt und zu Inhalten politischer Programme gemacht werden.
Ein Finanzsystem in den bedingungslosen Dienst emotional entwickelter Denk- und Wertungsformen (Ideale) zu stellen, ist ein auf Dauer gefährliches und letztlich mit Gewissheit zum Scheitern verurteiltes Unterfangen, weil nämlich Emotionen extrem von unberechenbaren Stimmungsumschwüngen bestimmt sind, was allein schon über die Börse beachtliche Unsicherheitsfaktoren für eben dieses schafft, es aber auch mit ‚Geld’ versorgt.
Ein auf durch frühere Emotionslagen definierte Ideale abgestimmtes Finanzsystem taugt nicht mehr für die Bedienung der Ideale nach einem politischen Stimmungsumschwung. Das ist einer der wichtigsten Gründe für die Unabhängigkeit der Nationalbanken von politischen Forderungen. Sie ist zwar auch nicht immer unproblematisch aber langfristig zuverlässiger als eine von politischen Launen vergewaltigte Finanz. Viele hoffnungsvolle Experimente, dem kalten Finanzwesen ein menschenfreundlicheres Angesicht zu verleihen, endeten tragisch.
Die "Gerechtigkeitsindifferenz" widerspricht nicht der Notwendigkeit, neue Kontrollen und Kompetenzen einzuführen, die in geeigneter Weise Zweckenfremdungen des privat gehandhabten Finanzwesens zuvorkommen.
Allerdings wird das auch entsprechende Kontrollen des öffentlich gehandhabten Finanzwesens nicht erübrigen.


Zur Krise :

Um nicht das viele, mehr oder weniger bedingt und teilweise Richtige, Kluge und Zutreffende, was zur Krise bereits geäussert worden ist, zu wiederholen, wird hier eine Sicht aus bisher nicht gewagter und daher vielleicht verblüffender oder gar empörender Perspektive geschildert:
Die gegenwärtige Krise wurzelt weit tiefer als die durch sog. "Blasenbildungen" bisher ausgelösten und dann durch Korrekturen bewältigten.
Dass eine "Immobilienkrise" das Ausmass der Über- bzw. teilweisen Falschbelastung des globalen Finanzsystems und deren Folgen sichtbar gemacht hat, mag symptomatisch und symbolisch die hier vorgeschlagene und grob skizzierte Perspektive "begründen", vielleicht, wem das passender scheint, "psychologisch" erklären.
Die gegenwärtige Krise ist eine kulturelle, genauer gesagt, eine Krise der globalen Sess-haftigkeit riesig angewachsener und noch weiter anwachsender Massen mit ungenügender Fähigkeit, den Qualifikationsforderungen des Arbeitsmarktes zu entsprechen. Sie ist ausgelöst durch das unaufhaltsame Wachstum des enormen Aufwandes zur Beibehaltung und Fortführung dieser Massensesshaftigkeit mit den bisher gewohnten Mitteln und beanspruchten Techniken, in den zum allgemeinen Zwang gewordenen Formen, Normgefügen und Jurisdiktionen.

Es könnte sich lohnen, das Phänomen der Armut als Symptom für die Auswirkungen Gesellschaften verzerrender, gleichgerichtet konsumlastiger Sesshaftigkeit zu studieren, um u.a. entweder zu belegen oder zu widerlegen, dass die Armut ein Kollateralschaden eines abendländischen Lebensform- und Lebensstandardimperialismus sei, dessen Tage gezählt sind.
Diese zwanghafte Massensesshaftigkeit hat die Probleme der Versorgung mit Energie, bald auch mit Trinkwasser, Nahrung und medizinischer Grundversorgung, die Bedrohungen durch Klimastörungen und Umweltbelastungen, der unaufhaltsam wachsenden Mobilitätsbedürfnisse und -ansprüche usf. hervorgebracht. Sie wird nun zur nicht bloss strukturellen, sondern zur tiefgreifenden und unausweichlichen konzeptionellen Herausforderung, Dasein neu zu definieren, auszurichten, organisieren, ohne sich auf bewährte Vorbilder verlassen zu können. Es gibt keine.

Die Weltwirtschaft steht im Begriff, in einen neuen Makrozyklus einzutreten dessen Phasen schätzungsweise zwischen 20 und 30 Jahre beanspruchen.
In den nächsten Jahrzehnten wird, aus dieser Perspektive gesehen, nichts, was Sesshaftigkeit bedingt, begründet, ermöglicht oder aufzwingt - für wenige attraktiv, heimelig, gemütlich oder zum Prestige gereichend, für Viele zur Armutsfalle werdend - von vielschichtiger und oft auch gnaden- und respektloser Überprüfung auf ihre künftige Tauglichkeit für die Vielen und von Reformen unterschiedlichster Qualität und Nachhaltigkeit verschont bleiben.

Im Tosen dieser gewaltigen (aber deshalb noch lange nicht apokalyptischen) konzeptiven Umwälzungen wird die Frage nach einem Umwandlungszinssatz von Niemand mehr zu hören sein.


  

 

 


2008-12-29

Nef - und kein Ende der Journaille

Von glaukothyr @ 20:56 [ CH-Bananenplantagen ]
Für gewisse Interessengruppen muss es offenbar aus - von diesen selbstverständlich nicht frei offenlegbaren Gründen - ganz besonders unverzichtbar sein, durch für einfältige Gemüter "sensationelle" Neuigkeiten aus dem angeblichen Dunkel unter Nef's Bettdecke von Schattenbereichen abzulenken, deren Aufklärung auf sie selber ein unvorteilhaftes Licht werfen könnte.

Der Versuch, sich den kritischen Stimmen gegenüber Medienkreisen, die die Angelegenheit Nef um jeden Preis journalistisch - und politisch - weiter ausweiden wollen, anzuschliessen, ist von der Seite mit der Adresse : http://wwww.bluewin.ch  mit der Medlung "not allowed" verhindert worden, ....

Not Allowed

... weshalb das dort Geblockte halt jetzt hier gebloggt wird:

Ganz abgesehen davon, dass die Verursachung viel gewaltigerer Schäden für die Schweiz, durch andere Akteure, ungeahndet geblieben ist und bleibt und die Rückforderung in diesem Lichte sowohl den Gleichheitsgrundsatz als auch denjenigen der Verhältnismässigkeit (der auch als Sonderaspekt des umfassenderen Gleichheitsgebots aufgefasst werden kann) verletzen würde, besteht für eine Rückforderung gegen Nef keine Rechtsgrundlage.

Die CHF 275'000.-- waren Nef für seine einwandfreie und tadellos geleistete Arbeit geschuldet. Der Wert dieser Arbeit konnte nicht durch die privaten Vorgeschichten Nefs gemindert werden. Die Medien haben nicht darüber zu befinden. Und der kleine Mann auf der Strasse, der sich, gedankenlos und kurzsichtig, von den Medien aufhetzen lässt, auch nicht, ganz besonders nicht in einer Demokratie.
In einer solchen, die den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit unabdingbar voraussetzt, hat über solche Rückforderungen nach dem für die Demokratie ebenfalls unverzichtbaren und ja auch vom Volk in der Verfassung anerkannten Grundsatz der Gewaltenteilung allein die Justiz auf Grund geltender Gesetze zu entscheiden.
 
Viele von denen, die sich aus ihrer eingebildeten besonderen Berufung heraus über die Grundsätze des Rechtsstaates erhaben fühlen und sich ungefragt ein Urteil über angebliche Taten ihrer jeweiligen Beute, diesfalls über Nef's - n.B. nicht rechtsgenüglich nachgewiesene - angebliche Schwierigkeiten in einer ehemaligen privaten Beziehung anmassen, könnten Nef - auch auf privater Ebene - kein Wasser reichen.
Nur ihre Bedeutungslosigkeit schützt sie davor, dass unter ihre Bettdecken geschaut wird. Ihre Agitation aus dem Schutz ihrer dürftigen Durchschnittlichkeit ist heuchlerisch, niedeträchtig und feige.

Nef hat auch keinen Schaden verursacht, für den er haftbar gemacht werden könnte. Die politischen Schäden, die von den Drahtziehern unter fadenscheinigen Vorwänden angerichtet worden sind, sind nicht von Nef zu verantworten. Sie sind auch nicht bezifferbar.
Es ist in jeder Hinsicht reine Willkür, von Nef allein auf Grund einer von gewissen Medienklüngeln unter Missachtung primitivster zivilisierter Verfahrensgrundsätze zusammengestiefelten Anschuldigung etwas zurück zu fordern.


2008-12-24

Ladenhüter Personenfreizügigkeit

Von glaukothyr @ 15:47 [ CH-Bananenplantagen ]

Nun beginnen die Kampagnen für und wider die Personenfreizügigkeit.

Es kann nicht überraschen, dass Engstirnigkeit Ladenhüter anhäuft, deren Entsorgung zum Problem geworden ist.

Die Befürworter wie die Gegner argumentieren mit Schäden, die es um jeden Preis zu verhindern gelte - in einer Situation, wo so viel schlimmere Schäden eingetreten sind, dass es wirklich nebensächlich und reine Frage des persönlichen Standorts  - mit andern Worten "reine Geschmacksache" - geworden ist, welche der möglichen Ausprägungen von Teilaspekten der Gesamtlage als die unerträglicheren empfunden und abgelehnt werden.

 

Die Politik der Nationen und das Verhalten ihrer Parteien gleicht dem Streit auf einem Kreuzfahrtschiff, das infolge einer Havarie unlenkbar geworden ist und evt. gar Beute von Piraten und dann versenkt werden könnte, darum, ob nun bis zum möglichen bittern Ende das Wohlergehen der Erstklasspassagiere demjenigen der Schiffsoffiziere oder umgekehrt (n.b. auf Kosten der übrigen Passagiere und Besatzung) vorgehen solle.
Etwas Besseres fällt aus Befangenheit in bisherigen Erwartungen und Gewohnheiten und im Beharren auf bis jüngst noch gültigen Wert- und Rechtsetzungen Niemandem ein.

2008-12-10

Die Mörder der Konkordanz ...

Von glaukothyr @ 17:56 [ CH-Bananenplantagen ]

 ... und die "Menschenrechte"

Nun sind sie also entlarvt, die "Mörder der Konkordanz", die von C.B. noch am Vorabend der Wahl hellsichtig zum voraus erkannt und verdächtigt worden sind und die nun mit quasi blutigen Händen dastehen, allerdings ohne das Opfer zur Strecke gebracht zu haben, dem sie angeblich nachgestellt haben.
Die Mehrheit derjenigen, die nicht zum zur Zeit noch grössten Wählerblock gehören und mit diesem in wichtigen staatspolitischen Punkten uneins sind, hat sich allerdings auch zur rein arithmetischen Konkordanz bekannt, aber deutlich zum Ausdruck gebracht, dass diese an sich nur eine Regel der Formalität ist, die ohne inhaltliche Qualität wert- und bedeutungslos bleibt.

 

Man stelle sich zur blossen Erläuterung der rein arithmetischen  Konkordanz ohne jede inhaltliche Mindestgarantie für einen Augenblick den hoffentlich sehr unwahrscheinlichen Fall vor, fast dreissig Prozent der Wahlberechtigten unterstützten eine Partei oder politische Bewegung, die die Abschafftung der Gleichberechtigung der Geschlechter oder ein völlig uneingeschränktes Verfügungs- und Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern befürwortet und stelle sich die Frage, ob ein Angehöriger einer solchen Partei überhaupt als materiell bzw. inhaltlich konkordanzfähig gelten dürfe.

Die Antwort auf eine solche Frage dürfte für jedermann auf der Hand liegen. Sie wäre aber nicht die Antwort auf das ganze Problem. Gleichzeitig müsste man sich eben auch die Frage stellen, was denn einen so grossen Wähleranteil in die Arme einer solchen beinah sektenartigen Bewegung getrieben hat und was die übrigen Parteien versäumt haben, dass es so weit gekommen ist. Man muss sich sogar fragen, ob hier die 71% als insgesamte Mehrheit die Bedürfnisse und Rechte einer Minderheit verkannt haben und nun von dieser vorexerziert bekommen, wie sie sich von der Mehrheit schlecht behandelt oder eben grob vernachlässigt fühlt. Es genügt nicht, den Guru, der sich als Pfand der Konkordanz aufspielt und wehleidig deren Mörder anklagt (nachdem er sie selber schon halb tot geschlagen hat) zu lynchen. Der Vorwurf des Populismus trifft nur das schäbige Gewand, fällt aber auf die Hochmütigen und Selbstgerechten zurück, die sich nicht fragen, weshalb denn so Viele in so schäbigem Gewand auftreten und daherkommen.

Von Stil und Grad der Finesse des Ausdrucks abgesehen sind nämlich die Bekundungen der sich gediegen Äussernden über die aus ihrer Sicht "Unberührbaren", "politisch und kulturell Unterentwickelten" und bezüglich des Rechtsstaates bedenklich schlecht Erzogenen denjenigen der von den Wohlerzogenen als Rüpel Beurteilten über die aus deren Sicht deren Sicherheit, Geborgenheit und Wohlstand gefährdenden Fremden und Glücklosen bestürzend ähnlich. (Qualität und Intensität der gegenseitigen Fremdheit und Abgrenzung sind ja auch einander vergleichbar).
 
Die Konkordanz, die arithmetische jedenfalls, auf die C.B., T.B. 1, T.B.2, U.M. und andere beharrlich gepocht haben, ist nun gerettet, wunschgemäss streng arithmetisch und ohne jede Sentimentalität, Sympathie oder gar Empathie, was nun denen, die exakt genau das erhalten haben, worauf sie gepocht haben und kein bisschen mehr, doch ein bisschen ein Gefühl der Leere in der Magengrube zurückzulassen scheint. Unerwartet empfinden sie das gnadenlos Arithmetische als Ergebnis eines abgekarteten Spiels, eines Theaters, ja gar einer dreckigen Intrige.
 
Ob und was am 10. Dezember 2008 in Bern obsiegt habe, ist eine Frage an das Orakel - und bekanntlich bewahrheitet sich dessen Antwort für den Fragenden auf der Ebene, auf der er sie aus seiner Sicht, von seinen wahren Beweggründen geleitet, beraten oder geblendet, versteht oder missdeutet.

Oft spricht der Fragende einen wahren Kern der Antwort selber aus :

"Mörder der Konkordanz" - was könnte das wirklich heissen?

Die Konkordanz ist sterblich und eben gerade dadurch lebendig. Mit jedem Ausscheiden eines Bundesrats stirbt sie zu dem Anteil, den der Ausscheidende daran geleistet hat. (Von da her ist es gar nicht so abwegig, diejenigen, die das Ausscheiden eines Bundesrates herbeigeführt oder auf eine gewisse Art erzwungen haben, in der Rolle von - allerdings gesetzlich und rituell legitimierten - "Mördern" der bisherigen Konkordanz (keinesfalls aber der künftigen) zu sehen).

Das ist immer mit Verlust und Schmerz verbunden. (Genugtuung vermeintlicher "Sieger" darüber ist eigentlich kein wirklich guter Vorsatz für die Einstellung auf das Künftige, aber sie ist verständlich, wenn und so weit der Beitrag des Scheidenden an die materielle, inhaltliche Konkordanz ungenügend war und sich allein in ordentlicher Amtsführung erschöpft hat.)

Hinsichtlich des zu ernennenden Nachfolgers ist die Konkordanz für die Dauer des Auslese- und Ernennungsvefahrens fast unvermeidlich eine "rein arithmetische", ganz unabhängig davon, wie willkommen dieser Nachfolger von den Ernennenden generell geheissen wird oder nicht. (Das allerdings rechtfertigt nicht den Anspruch einer Partei, gleichgültig welcher Grösse, der politischen Gemeinschaft als Ganzes, der gegenüber sie ja - jeden Falls in einem gesunden demokratischen System - regelmässig eine Minderheit bleiben sollte - ihren Wunschkandidaten aufzuzwingen; das widerspricht der Verfassung, die ja eine effektive, das heisst durch Nichts und Niemand vorentschiedene Wahl des Bundesrats vorschreibt und nicht bloss eine Approbation - und selbst eine solche müsste verweigerbar bleiben, wenn das ganze nicht zu einem Marionettentheater bzw. zu einer mechanisch aufgezogenen Spieluhrendemokratie verkommen soll.)

Mit der Ernennung beginnt ein neuer Konkordanzzyklus und wird es Aufgabe sämtlicher Beteiligter (der Räte, der Politiker, des Volkes - und der Medien!), eine für das Weitere, Künftige neu modifizierte inhaltliche Konkordanz zu erarbeiten.

Ja! Es muss immer wieder scheinbar "von vorn" begonnen werden, es bedarf dieser wiederholten Impulse, vergleichbar dem Puls eines Herzens.
Das kann besser oder weniger gut gelingen und dieses Gelingen hängt von weit mehr Faktoren ab, als die dieses Gelingen von je ihren gebundenen Standpunkten aus Beurteilenden überhaupt im Stande sein können, umfassend wahrzunehmen.

 

Ob T.B.1, Leittier der Herde, die nun den Beginn eines neuen Konkordanzzyklus feiert, überhaupt eine Ahnung hat, was dieser Neubeginn an Anforderungen an das von ihm Gelenkte in sich birgt, ist Teil der oben geschilderten Orakelsituation.

Je wohlfeiler und plausibler die Antworten von verschiedensten Weissagern ausfallen, als desto sibyllinischer könnten sie sich in letzter Konsequenz offenbaren.
Etwas verblüffend war ja die Reaktion T.B's  auf das Erreichte und von seiner Herde bereits Gefeierte eigentlich schon. Da war nur gerade das Nötigste zu hören, dessen ein in der gegebenen Situation angebrachtes Bekenntnis zur Entwicklung für das Künftige erforderlicher Konkordanz bedurfte.  Dafür wurde der erstaunte Zuhörer Zeuge eines reichlich peinlich penetranten Beharrens auf dem abenteuerlichen Versuch, anhand kunstvoll an den Haaren herbeigezerrter "Indizien" nachzuweisen, dass und wie gewisse politische Gruppierungen die Konkordanz zu vereiteln beabsichtigt hätten, weil sie von den ihnen von der Verfassung zuerkannten Befugnissen anders Gebrauch gemacht haben, als er und seine Hintermänner ihnen in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise aufzuzwingen versucht haben.

Grotesk schliesslich das noch peinlichere Beharren von T.B.1 auf dem Versuch, den Befürwortern eines Gegenkandidaten Missachtung von dessen Menschenrecht und Würde vorzuwerfen, weil sie versucht hätten, dadurch "Druck" auf diesen auszuüben, dass sie denselben trotz seiner eindeutigen Erklärung, er werde die Wahl nicht annehmen, zur Wahl vorgeschlagen hätten, während T.B. und seine Hintermänner genau dasselbe mit den von ihnen offziell zur Wahl gestellten Kandidaten eben so gemacht haben - jedenfalls, wenn deren von allen Beobachtern deutlich gehörten und wiederholten Erklärungen, sie hätten sich nur widerstrebend und voller Bedenken zur Wahl zur Verfügung gestellt.

Noch angeschminkter erscheint das "Feingefühl" von T.B.1 gegenüber den auf seinen Parteikollegen angeblich ausgeübten Druck, die Wahl anzunehmen, wenn man sich an die Bedenkenlosigkeit, mit der er, T.B.1 und seine Hintermänner eine Treibjagd auf den scheidenden Bundesrat veranstaltet haben.

Ganz offensichtlich kann T.B.1 nicht verstehen, wen und was die Menschenrechte schützen und ist er hinsichtlich deren Anerkennung zu einer materiellen, inhaltlichen Konkordanz mental von vornherein nicht fähig. Dass es ihm und seinen Gesinnungsgenossen - in ganz anderen Zusammenhängen aber auch Exponenten "entgegengesetzter" Lager - grösste Mühe bereitet, zu begreifen, dass die Menschenrechte eine grundsätzliche Barriere gegen das Recht des Stärkeren zum Schutz der den Starken hilflos Ausgelieferten ist, hat er mit seinen Erörterungen über sein Verständnis von Menschenrechten deutlich offenbart.

 


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