18 Stationen auf dem Weg in die Leibeigenschaft
| Von glaukothyr @ 15:01 | [ 010 Mutmasslich Gleichgesinnte ] |
IST DIE von Besserwissern, -könnern und -wollern verprochene SICHERHEIT oder das Heil NICHT WERT,
- Kapitalisten,
- Monetaristen
- Sozialisten,
- Chartisten
- Idealisten,
- Kreationisten,
- Nihilisten,
- Materialisten,
- Rationalisten,
- Kartesianisten,
- Existentialisten,
- Fundamentalisten,
- Anarchisten,
- Christen oder Antichristen,
- Islamisten, Budhisten, Synkretisten
- u.s.f. (Liste beliebig verlängerbar)
angemasstes ist.
Er handelt ein bisschen wie jemand, der statt sein Geld für ein unscheinbar kleines Stück echten, währenden Goldes zu sparen und geben, bei jeder Gelegenheit wertlos golden Scheinendes billig kauft, das seinen Glanz und sein trügerisches Ansehen rasch verliert. Er/sie begnügt sich mit augenblicklicher Illusion und steht am Ende verdingt, besitz- und rechtlos da.
Privatbesitz, Privateigentum und Privatautonomie sind mit zunehmender Vernetzung und damit einhergehender Intransparenz kollektiver Systeme unverzichtbare Grundausrüstungen des Einzelnen zur Selbstbehauptung und Abgrenzung gegenüber dem anonym und zunehmend nur noch über Symbole gegenüber dem Einzelnen und Vereinzelnden auftretenden Hochleistungskollektiv. Es geht hier anders, als es scheinen mag, nicht um einen Gegensatz zwischen Individualität und Kollektivität sondern gerade im Gegenteil zur Verhinderung, dass beides in Gegensätzlichkeiten zueinander zerfällt und sich zu einer unansehnlichen Masse zersetzt. Die gegenseitige Bedingtheit von Individualität und Kollektivität ist zwar auch aber nicht nur und nicht in erster Linie eine logische und technische Notwendigkeit, aber sie ist kein von Natur gegeben kontinuierlicher und stabiler Zustand, sondern ein unablässig neu zu erspürendes und zu erfindendes, höchst prekäres Gleichgewicht.
Den Sozialismus mit der Argwohn und Missgunst gegenüber dem Privateigentum und -besitz und gegenüber privater Autonomie, den Kapitalismus mit einzig zuverlässiger Garantie für eine Art Privatsouveränität und so mit nachhaltig 'gesicherter(!)' Freiheit gleichzusetzen, muss, allerspätestens seit den gloriosen 'Schlussbilanzen' der letzten Monate, als zu kurz greifend beurteilt werden.
Die Unfreiheit der Vielen ist u.a. auch ziemlich direkt durch die Grenzenlosigkeit der Freiheiten verursacht oder bedingt, die sich die Wenigen herausnehmen und erlauben, deren Eigentum mengenmässig unmenschliche Proportionen zu dem, was sie zum Wohle der Vielen aus persönlich eigener Kraft und Befähigung überhaupt zu bewerkstelligen im Stande sind. Was die Fehler im Entscheiden und Handeln dieser Wenigen der ganzen Menschheit insgesamt an Katastrophen und Leid zu bereiten vermag, füllt die Geschichtsbücher und steht erneut zu erfahren bevor.
Privateigentum, -besitz und -autonomie müssen auf eine Bandbreite zwischen klar als Grundrecht definiertem, quantitaiv nicht unterschreitbarem, und von kategorisch unantastbaren Grundrechten ergänztem Minimum und einem der Natur allen Angewachsenen und Angehäuften angemessenen, funktionalen Maximum der Nutzungsfreiheit eingeschränkt werden. (Hier muss wegen der faktischen Ungleichheit der Verhältnisse und der daraus entstehenden Verantwortung für deren Auswirkungen auf die übrigen Rechtsgenossen mit ungleichen Kriterien und Massen gearbeitet werden. Nicht das gleiche Mass, sondern dass die Unterschiedlichkeit der Masse und Kriterien beiden Seiten verständlich und von ihnen anerkannt ist und die gleiche Strenge der Anwendung der Regeln für die einen einerseits, der Regeln für die andern andererseits, schaffen hier die Gleichheit in der Anwendung ein und desselben Rechts. - Allerdings, damit von 'ein und demselben statt von zweierlei Recht die Rede sein kann und darf, muss es gegenseitig von den davon unterschiedlich Betroffenen als Recht gebilligt und anerkannt, nicht durch Zwang oder Lug und Trug von der einen gegen die andere Seite erwirkt sein. Überdies muss der Richter zum Urteil über evt. Missbrauch der Unterschiedlichkeit befugt sein und die betreffende Aktivlegitimation zur Klage so bestimmt sein, dass Gewähr für Beurteilung solchen Missbruchs besteht.) Mit zunehmender Reich- und Tragweite, die Eigentum und Besitz mit quantitavtiver Zunahme erlangen, werden diese von der Grundausrüstung zur Wahrung gleicher Rechte unter Gleichen zur Möglichkeit, andere, vor allem an Eigentum und Besitz Unterlegene, in der Ausübung ihrer Eigentums-, Besitz- und Freiheitsrechte zu beeinflussen, sie zu Verzichten zu bewegen oder gar zur de facto Aufgabe ihrer Rechte zu zwingen. (besonders in der Illicit Economy).
Die Eigentumsgarantie kann in einer echten Demokratie keinen Anspruch auf Erwerb, Behauptung und Nutzung privater, königtumartiger Herrschaftsbereiche und Rechtsausnahmen begründen, die die elementare Eigentumsgarantie und die Freiheitsrechte des Einzelnen für den Einzelnen so wirkungs- und bedeutungslos werden lassen, dass z.B. gesunde Lebens-, Arbeits- und Erwerbsbedingungen zu Privilegien für Begüterte werden. Die individuelle Arbeitskraft und die körperliche und seelische Gesundheit bedürfen eines Schutzes, der der Garantie von Eigentum und Besitz geleichgestellt sein müssen, wenn der Begriff der Menschenwürde griffig und praktikabel sein soll. Dieser kann von der grundlegenden Absicht einer Schaffung von Rechtsgleichheit, die Demokratie erst sinnvoll macht und legitimiert, unmöglich losgelöst bestehen.
Der Grundsatz, dass Eigentum verpflichte, muss wieder in Erinnerung gerufen und endlich als Teil moderner, befriedeter und befriedender Kollektivität weiter entwickelt werden. Zum letzten Mal ist er im Deutschen Grundgesetz Art. 14 Abs. 2 formuliert und dann allmählich erst totgeschwiegen und schliesslich vergessen worden. Dass Eigentum nicht nur eine privatrechtliche Angelegenheit sei, sondern in Beziehung zum sog. Allgemeinwohl stehend und eben auch tragendes Element der Organisation des Kollektiven sei, ist dort angedacht.
Das 'Allgemeinwohl' selbst ist aber begrifflich und als kollektive Vorstellung noch sehr unentwickelt; es ist ein politisches Propagandawort geblieben. Sowohl der Kapitalismus alsauch der Sozialismus haben versucht, dieses 'Allgemeinhwohl' relativ unverbindlich anhand statistischer Messungen und Messvergleiche zu definieren. Das Verhältnis zwischen Eigentums-, Autonomie- und Freiheitsgarantieen für den Einzelnen einerseits und 'Allgemeinwohl' andererseits ist nur karg und spröde erörtert. Keine der beiden sich voller Argwohn gegenüberstehenden Denkschulen (Kapitalismus und Sozialismus) hat zu verhindern vermocht, was nun eingetreten ist und sehr deutlich zeigt, dass 'Allgemeinwohl' nicht mit Theorieen und deren Rechtfertigungen für Rücksichtslosigkeiten gegenüber dem Einzelnen und gegenüber Minderheiten zu Gunsten 'schweigender Mehrheiten' bzw. irregeführter Wählerschaften beschwört werden kann.
Der Begriff des 'Allgemeinwohls' stammt aus einer Zeit, in welcher Vieles, was heute Alltag ist, nicht für möglich oder auch nur denkbar gehalten worden ist. Er war wohl schon damals etwas naïv und auf zu wenige und zu wenig klar bezeichnete Kriterien abgestützt. Falls es überhaupt je eine 'Allgemeinheit' einerseits, ein 'Wohlergehen' derselben anderseits im Sinne von Art 14 des Grundgesetzes gab (was heute nicht mehr zur Debatte steht), kann die heutige Wirklichkeit von Kollektivität (die heute überwiegend eine fremdzweckbestimmte ist und die überdies seit eh und je nie eine vom einzelnen aus dessen freien Willen gewählte war) nicht mehr ohne grobe Verkennung leicht zu beobachtender und nachzuweisender Verhältnisse, Bedingungen und Wirkungen von einer Art personifizierbarem Phänomen des 'Allgemeinen' und 'allgemein Wünschbaren', 'allgemein Notwendigen', 'allgemein Bedrohlichen' usf. die Rede sein, wiewohl immer noch viele Politiker so reden, als ob das so sei. Vielmehr sind sind in manchen Belangen des - vielleicht unzweckmässig und aus reinen Machtansprüchen gewisser Gruppierungen heraus - zur 'Allgemeinheit' Erklärten sehr stark polarisierenden Kraftentwicklungen unterworfen.



