Seit je her werden 'gute' von 'schlechten' Geschäften und gleichzeitig 'moralische' von 'unmoralischen', 'rechtmässige' von 'unrechtmässigen' unterschieden.
Dabei hat sich überraschend oft herausgestellt, dass als sog. 'gute' bezeichnete Geschäfte relmässig als 'profitable', auffallend unregelmässig als 'moralisch über alle Zweifel erhabene' oder gar als zweifellos 'moralische' beurteilt werden. Dasselbe gilt für die Rechtmässigkeit profitabler - bzw. als profitabel dargestellter - Geschäfte. Daraus darf allerdings nicht gefolgert werden, 'unprofitable' Geschäfte seien per se rechtmässige und 'gute' im moralischen Sinne.
Während die 'Profitabilität' rein buchhalterisch und finanztechnisch beurteilbar ist, ist die Frage der 'Moral' keine nüchtern rechnerische Angelegenheit sondern eine reine Frage der Macht, 'Moral' zu diktieren und zu erzwingen. Die Macht lässt sich, je unumschränkter sie walten und wüten kann und - gleichgültig, in wessen Hand sie liegt - in höchstem Masse sentimental bzw. paramotional (unerwünschte, wahrhaftige Bewegtheit abweisend oder gar unterdrückend) aus und rast voller Willkür statt menschen- und sachgerecht zu walten.
Die unausweichliche Unvollkommenheit der Rechtmässigkeit liegt darin begründet, dass sie in gleicher Weise einer Definitionsmacht (Gesetzgebung) und einer Interpretationsmacht (Justiz) untersteht und diese beide Mächte bzw. 'Gewalten', auch wenn sie verschiedenen Menschen anvertraut sind, den selben menschlichen Schwächen ausgesetzt sind, wie alles menschliche - und damit auch alles rechtswidrige - Tun und Lassen überhaupt und an sich. (Das ist ja übrigens auch die Grundbedingung aller Korruption.)
Regelmässig wird in Fällen des Zweifels an der moralischen Makellosigkeit eines Geschäfts darauf gepocht, dass das Geschäft völlig bzw. ganz "legal" sei - und dies trifft dann meist absolut zu! Nur ist "völlig" legal eben auch kein bisschen mehr als "legal" sondern bleibt nur gerade das absolut ununterschreitbare Minimum der Rechtmässigkeit. Die sich auf Legalität Berufenden und sich damit Begnügenden bringen ihre Gleichgültigkeit gegenüber denen, die eigentlich die durch die Situation erforderte Legitimität der Art und Weise des Handelns hinterfragen, zum Ausdruck. Die erwiesene Legalität hat mit dieser gefragten Legitimität wenig zu tun. Die Legalität zwingt die Missbilligenden zur Duldung. Die Legitimität verschafft die Billigung durch die kritischen Beobachter.
'Völlig und ganz legal' ist also auch schon das nur gerade rechtlich nicht Anfechtbare und bedeutet, dass der Schein des Rechtes so knapp wie möglich aber ausreichend genug gewahrt ist, dass kein Kläger die Möglichkeit hat, eine Unrechtmässigkeit nachzuweisen und kein Gericht und keine Instanz befugt ist, diese von sich aus zu überprüfen und festzustellen.
Dabei ist auch noch zu bedenken, dass einem Kläger zum Nachweis einer Unrechtmässigkeit und für deren erfolgreiche Beseitigung oder Verhinderung dreierlei faktische Ebenbürtigkeiten gegenüber dem zu Beklagenden entweder 'aus eigener Kraft' oder mittelbar über gesellschaftliche Netzwerke zu Verfügung und Gebot stehen müssen :
- Kenntnis der entscheidenden Fakten bzw. unbehinderter Zugang dazu,
- beträchtliche finanzielle Ressourcen und
- die Möglichkeit, über Mittelspersonen ausserhalb des Verfahrens und auf Ebenen, die mit dem Gerichtsfall nichts zu tun haben, mit den Richtern zu 'korrespondieren'.
Legitim dagegen ist, was ethischer und moralischer Beurteilung standhält.
Weil aber Ethik und Moral ihrem Ursprung und Wesen gemäss unausweichlich in die letztlich höchstpersönliche Verantwortung des Einzelnen fallen und ihm auch das Kollektiv diese höchst persönliche Verantwortung nicht wirklich abnehmen oder aufbürden kann, kann es auch keinen technisch haltbaren Rechtsanspruch, sondern 'nur' einen kulturellen Anspruch auf legitimes Handeln anderer gegenüber einem selbst geben.
In der ideellen Wertung steht dieser kulturelle Anspruch weit über dem minimalen Legalitätsanspruch und ist daher dessen Befriedigung weit schwieriger zu gewährleisten als der Anspruch auf die minimale Legalität des Handelns von Koexistenzgenossen. Sogar von der Gewährleistung dieses legalen Minimums sind sämtliche auf Macht und kompliziert strukturierte Ressourcen gründenden Kollektive der Gegenwart weit entfernt.
Die Aufrechterhaltung und nachhaltige Fortentwicklung einer global tauglichen Zivilisation macht neue Massstäbe notwendig
Man wird zwischen konstruktiv kooperativen und destruktiv privilegierenden Geschäften, Sektoren und Branchen zu unterscheiden lernen müssen und dabei die Abgrenzung des 'Geschäftserfolges' aus Sicht und Absicht seiner Betreiber und Risikoträger auf die der Grösse und Tragweite des Geschäfts bzw. der Unternehmung, des Projekts usf. angemessenen, den Notwendigkeiten und Einsichten je der aktuellen Epoche gemäss zu definierenden (also gegenwärtig z.B. die ökologisch, sozial, politisch, und kulturell und sicherheitsrelevant definierten) Umgebungen ausdehnen müssen. Diese sind ja ihrerseits für alle Menschen gleichermassen unentbehrliche Daseinsbewältigungsressourcen. Dabei werden die überkommenen Erwerbsbedingungen, Rechtsinstitute , systeme- und -ordnungen grundlegend gewandelt wenn nicht gar durch neue, flexiblere und multifunktionalere Rechts-, Wirtschafts und Politikmodule ersetzt werden müssen.
Dies wird bewirken, dass dem traditionellen Anspruch des Unternehmenden auf den betrieblich errechneten Gewinn die Kosten zur voraussorgend wirksamen Schadloshaltung Unbeteiligter und nicht erst zu - ohnehin oft nicht wirklich befriedigenden nachträglichen 'Wiedergutmachung' bei diesen eingetretener und ihnen zugefügter Schäden gegenübertreten müssen.
Fairness des Wettbewerbs bedeutet eben auch, dass dieser nicht auf Kosten oder gar zum Schaden ungefragter und unbeteiligter Dritter stattfinden darf und dann die Steuerzahler unter eine Solidaritätspflicht gegenüber den von Wettbewerbern Überrannten und platt Getretenen kommandiert werden, während den Wettbewerbern erlaubt wird, so wie 'gewohnt' fortzufahren und dennoch die Profite für sich zu behalten. Andererseits darf dem Unternehmenden nicht die ganze Last der Erhaltung der kollektiv wie individuell unentbehrlichen Daseinsbewältigungsressourcen aufgebürdet werden.
Die bis heutzutage erörterten Modelle zur optimalen Verteilung der Lasten und Ansprüche zwischen Risikoträgern und Ausführern, zwischen Individuen und Kollektiven sind durchwegs zu sehr ideologisch belegt und werden in ihrer Starrheit für künftig zeitgerechtes sach- bzw. fallgerechtes Handeln unpraktikabel. Was unter einstigen Bedingungen unerschöpflicher räumlicher, stofflicher und kinetischer Ressourcen möglich, nützlich und zulässig war, muss sich unter den heute völlig gewandelten Bedingungen ganz anderer Beurteilung stellen.
Die Politik träumt noch von gesetzgeberischen Würfen, die ein schematisches Reagieren von Behörden vorsehen und auslösen; sie postuliert ferner eine allgemein abstrakt normierte Gleichheit, die es so, wie in Lehrbüchern beschrieben, nicht gibt und die auch nicht ohne Massnahmen herstellbar ist, die für mindestens zwei Drittel der Menschen auf Dauer unzumutbar sind oder werden.
Die Wirtschaft predigt und glaubt teilweise auch immer noch, auf simplen Naturgesetzen zu beruhen, die sie vor allem durch voreingenommene Empirie nachweisen zu können meint und sich oft nicht anders als die Politik gewaltsamer Behelfe bedient, um die Voraussetzungen für die Durchführung ihrer Experimente so zu gestalten, dass sich ihre Vorhersagen rascher und überzeugender darstellen lassen, als es die Wirklichkeit zulässt.
Alle bisherigen Ansätze, die Theorie vollkommener Rechts- und Chancengleichheit konkret durchzusetzen, haben zu Minderheiten geführt, die sich in dieser Gleichheit auf Kosten überwältigender, so oder anders zum Schweigen gebrachter Mehrheiten gleicher und wohler fühlten als der Rest. Das Scheitern dieser Versuche beruht zu sehr grossen Teilen auf der Starrheit der Systeme, der eifernden Rechthaberei der diesen zugrundegelegten Dogmen und auf der inquisitorischen Obsession, diese mit perfiden Kontrollen und Zwängen durchzusetzen.
Die ursprüngliche Idee der Handels- und Gewerbefreiheit ist grundsätzlich und dem Prinzip der Vernunft gehorchend, mit der sie gefordert wird, für konstruktiv kooperative und kollektiv befriedigende und befriedende Aktivitäten gedacht.
Leider tut die Wirklichkeit Niemand den Gefallen, durchwegs eindeutig zu sein und da, wo sie es ausnahmsweise ist oder zu sein scheint, es auch für immer zu bleiben.
Die Konsequenz, die daraus zu ziehen wäre, bedeutet, dass keine menschliche Instanz berufen sein kann und darf, in welcher Sache auch immer, für alle Zeiten unwiderruflich gültige und unkorrigierbare Entscheide zu fällen (z.B. Todesstrafe).
Andererseits konfrontiert die Wirklichkeit jeden mit unkorrigierbaren Entwicklungen und Ereignissen (Unheilbarkeit, Unfall, Unversöhnlichkeit, Verluste). Mit diesen Hintergründen sind alle Bedingungen kollektiver Existenz unlöslich verwirkt.
Alle Erwägungen über Grundsätze für die Organisation kollektiven Daseins sind müssig, so weit sie diese Unlöslichkeit menschlicher Wahrnehmung von der Vieldeutigkeit einerseits, von den Unaufschiebbarkeiten und Irreversibilitäten auf der Ebene zumindest der sichtbaren Materie unter alltäglichen Bedingungen andererseits vernachlässigen oder gar leugnen.
Viele Ideologieen beruhen auf der Reduktion der Wirklichkeit auf das Wünschbare und Plausible und können nur dadurch überzeugen, dass sie die Unentrinnbarkeit aus Vieldeutigkeit, Wandel und Assymmetrien bzw. Irreversibilitäten (Geburt, Tod) verniedlichen, verklären oder unbegründet für unwesentlich erklären.
Was also hier als "konstruktiv kooperativ und kollektiv befriedigend und befriedend" in Erwägung gezogen wird, ist eher die Umschreibung der Qualität einer Geisteshaltung als ein Grundsatz. Was in der Wirklichkeit darunter konkret zu verstehen sei, ist müssig, ein für alle Mal entscheiden zu wollen. Es wird mehr angedeutet, in welcher Richtung gegenwärtig der Geist des Geschäftens einer deutlichen Korrektur bedürfte, damit das Geschäfte machen künftig nebst Profit auch wieder Sinn macht und wieder seltener von obsessiver Huldigung an Unübertrefflichkeiten getrieben wird.
Der Wert allen Profits bzw. allen Geldes besteht vor allem darin, was man damit anzufangen weiss bzw. beabsichtigt. Der Wert dieser Absichten bestimmt sich letztlich nicht nur anhand erzielter Profite, sondern auch nach der Resonanzen, die sie bei den an den Profiten Unbeteiligten erzeugen, und zwar auch dann noch, wenn die Profite längst kassiert worden und zu Schnee von gestern geworden sind.
Auf den Antriebsfaktor des wirtschaftlichen Wettbewerbs muss dabei nicht verzichtet werden aber dieser muss wieder unter den Grundsatz gestellt werden, dass Wettbewerb fair ist und dessen Fairness wie im Sport von einer starken Autorität zu überwachen und zu 'sanktionieren' ist.
Damit der wirtschaftliche Wettbewerb nicht nur 'anständig', d.h. 'menschlich' und 'lauter' bleibt sondern in Zukunft seinen Beitrag an Erhaltung und Weiterentwicklung von Zivilisation(en) wieder genauso sehr durch diese 'sportlich' und 'ritterlich' gelebten und vor- gelebten Qualitäten und nicht nur durch seine als Profite errechneten Ergebnisse leistet, ist nicht nur das Heranbilden und Schulen künftiger Wettbewerber notwendig sondern es sind auch Starthilfen und Förderung für in's Erwerbsleben und in den Wirtschaftswettbewerb Eintretende unerlässlich. Vorallem den 'big Players' kommt dabei eine wichtige Vorbild-funktion zu. Für diejenigen, die ihre Grösse u.a. auch unfairen und unedlen Tricks zu verdanken haben, wird das etwas peinlich und schwierig aber trotzdem nicht unerreichbar werden.
Der anständige, lautere und menschliche Wettbewerb ist eine Kultur und nicht bloss ein von Darwin's Gnaden gottgewollt perfider Antrieb zu Best- und Höchstleistung, um andere zu übertreffen und dafür mit Prestige und Privilegien belohnt zu werden. Für diese Kultur ist jeder mitverantwortlich, der an ihr teilhaben und von ihr profitieren will, in welcher Rolle auch immer, ob als CEO oder als Empfänger staatlich finanzierter Unterstützungsleistungen.
Eine Herausforderung ist auch die Zusammensetzung und Institutionalisierung der Jury (Autorität) und deren Ausstattung mit 'Sanktions'-instrumentarien.
Nicht nur in der Wettbewerbsjustiz sondern generell wird in Zukunft das nur scheinbar bewährte Zweigespann 'Belohnung' und 'Strafe' bzw. 'Zuckerbrot und Peitsche' für die Führung und Kontrolle zeitgenössischer Daseins-, Erwerbs-, Identitäts- und Geltungskollektive wirkungslos oder gar in seiner Wirkung unberechenbar.
Die zunehmende Vielfalt von Ausbildungsangeboten, Karrieremöglichkeiten und die teilweise extremen bzw. extremistischen Alternativen dazu bewirken eine hochgradige Diversifikation individueller Selbstwahrnehmung und -bestimmung, der mit bisherigen Rechtssystemen und allgemeinen Wertbegriffen nicht mehr beizukommen ist. Strafe und Verurteilung zu Schadenersatz und 'Wiedergutmachung' kommen für die Geschädigten regelmässig zu spärlich und spät. Sie verschaffen weniger Recht als dass sie, nutzlos und ohne etwas zu bessern, noch mehr Leid erzeugen.
Es müssen Wege gefunden und Einrichtungen geschaffen werden, um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen, das heisst, bevor sie nicht mehr oder nur mit enormem Aufwand korrigierbar werden, sodass nur noch rasch verflüchtigte Genugtuung durch ohnmächtigen Ausdruck der Missbilligung und durch Aussprechen drakonischer Strafen bleibt, die regel-mässig auch Unschuldige (etwa Angehörige, Belegschaft, die entlassen wird oder Lieferan- ten, die verspätet oder gar nicht bezahlt werden) in Mitleidenschaft ziehen, während eigentliche Mittäter oder Mitverursacher (z.B. als "Gewerkschaften" auftretende Organisationen mit undurchschaubaren Absichten, Lieferboykotte, Kartelle, Monopole, Korruption, riskante Macht- oder Kompetenzknäuelungen) ausser Acht gelassen werden.
Nachhaltig wirksame Änderungen werden allerdings nur um den Preis scheinbarer Verlangsamung des Fortschritts bzw. des volumenmässigen Wachstums in den einzelnen Direktionen und Sparten, dafür um den Gewinn besseren Überblicks und fruchtbarerer Koordination der Gesamtentwicklungen und situationsgerechterer Kooperationen geschehen können. (Stichwort : Gespräche und Herstellung von Transparenz für klar abgegrenzte Kooperationen nicht nur innerhalb der Unternehmung, des Teams, der Mannschaft usf. sondern auch mit dem Publikum, mit dem Kunden, mit Betroffenen, ja mit Konkurrenten und gar mit vielen, mit denen man bisher geglaubt hat, nicht reden zu können oder zu müssen.)
Zaghafte Anfänge in dieser Richtung sind da und dort schon gemacht aber die Selbstherrlichkeit gewisser Eliten nimmt neue Gestalt an und gibt den Tendenzen zu autoritären Zentren, die sich selbstreferentiell gegen das sie umwogende totale Chaos abschoten, neuen Schub.