2008-09-13

Geschäfte - welcher Art und wozu?

Von glaukothyr @ 16:09 [ 013 Teilchenbeschleuniger ]
Seit je her werden 'gute' von 'schlechten' Geschäften und gleichzeitig 'moralische' von 'unmoralischen', 'rechtmässige' von 'unrechtmässigen' unterschieden.
Dabei hat sich überraschend oft herausgestellt, dass als sog. 'gute' bezeichnete Geschäfte relmässig als 'profitable', auffallend unregelmässig als 'moralisch über alle Zweifel erhabene' oder gar als zweifellos 'moralische' beurteilt werden. Dasselbe gilt für die Rechtmässigkeit profitabler - bzw. als profitabel dargestellter - Geschäfte. Daraus darf allerdings nicht gefolgert werden, 'unprofitable' Geschäfte seien per se rechtmässige und 'gute' im moralischen Sinne.

Während die 'Profitabilität' rein buchhalterisch und finanztechnisch beurteilbar ist, ist die Frage der 'Moral' keine nüchtern rechnerische Angelegenheit sondern eine reine Frage der Macht, 'Moral' zu diktieren und zu erzwingen. Die Macht lässt sich, je unumschränkter sie walten und wüten kann und - gleichgültig, in wessen Hand sie liegt - in höchstem Masse sentimental bzw. paramotional (unerwünschte, wahrhaftige Bewegtheit abweisend oder gar unterdrückend) aus und rast voller Willkür statt menschen- und sachgerecht zu walten.

Die unausweichliche Unvollkommenheit der Rechtmässigkeit liegt darin begründet, dass sie in gleicher Weise einer Definitionsmacht (Gesetzgebung) und einer Interpretationsmacht (Justiz) untersteht und diese beide Mächte bzw. 'Gewalten', auch wenn sie verschiedenen Menschen anvertraut sind, den selben menschlichen Schwächen ausgesetzt sind, wie alles menschliche - und damit auch alles rechtswidrige - Tun und Lassen überhaupt und an sich. (Das ist ja übrigens auch die Grundbedingung aller Korruption.)

Regelmässig wird in Fällen des Zweifels an der moralischen Makellosigkeit eines Geschäfts darauf gepocht, dass das Geschäft völlig bzw. ganz "legal" sei - und dies trifft dann meist absolut zu! Nur ist "völlig" legal eben auch kein bisschen mehr als "legal" sondern bleibt nur gerade das absolut ununterschreitbare Minimum der Rechtmässigkeit. Die sich auf Legalität Berufenden und sich damit Begnügenden bringen ihre Gleichgültigkeit gegenüber denen, die eigentlich die durch die Situation erforderte Legitimität der Art und Weise des Handelns hinterfragen, zum Ausdruck. Die erwiesene Legalität hat mit dieser gefragten Legitimität wenig zu tun. Die Legalität zwingt die Missbilligenden zur Duldung. Die Legitimität verschafft die Billigung durch die kritischen Beobachter.
'Völlig und ganz legal' ist also auch schon das nur gerade rechtlich nicht Anfechtbare und bedeutet, dass der Schein des Rechtes so knapp wie möglich aber ausreichend genug gewahrt ist, dass kein Kläger die Möglichkeit hat, eine Unrechtmässigkeit nachzuweisen und kein Gericht und keine Instanz befugt ist, diese von sich aus zu überprüfen und festzustellen.
Dabei ist auch noch zu bedenken, dass einem Kläger zum Nachweis einer Unrechtmässigkeit und für deren erfolgreiche Beseitigung oder Verhinderung dreierlei faktische Ebenbürtigkeiten gegenüber dem zu Beklagenden entweder 'aus eigener Kraft' oder mittelbar über gesellschaftliche Netzwerke zu Verfügung und Gebot stehen müssen :
  •   Kenntnis der entscheidenden Fakten bzw. unbehinderter Zugang dazu,
  •   beträchtliche finanzielle Ressourcen und
  •   die Möglichkeit, über Mittelspersonen ausserhalb des Verfahrens und auf Ebenen, die mit dem Gerichtsfall nichts zu tun haben, mit den Richtern zu 'korrespondieren'.
Legitim dagegen ist, was ethischer und moralischer Beurteilung standhält.
Weil aber Ethik und Moral ihrem Ursprung und Wesen gemäss unausweichlich in die letztlich höchstpersönliche Verantwortung des Einzelnen fallen und ihm auch das Kollektiv diese höchst persönliche Verantwortung nicht wirklich abnehmen oder aufbürden kann, kann es auch keinen technisch haltbaren Rechtsanspruch, sondern 'nur' einen kulturellen Anspruch auf legitimes Handeln anderer gegenüber einem selbst geben.
In der ideellen Wertung steht dieser kulturelle Anspruch weit über dem minimalen Legalitätsanspruch und ist daher dessen Befriedigung weit schwieriger zu gewährleisten als der Anspruch auf die minimale Legalität des Handelns von Koexistenzgenossen. Sogar von der Gewährleistung dieses legalen Minimums sind sämtliche auf Macht und kompliziert strukturierte Ressourcen gründenden Kollektive der Gegenwart weit entfernt.

Die Aufrechterhaltung und nachhaltige Fortentwicklung einer global tauglichen Zivilisation macht neue Massstäbe notwendig
Man wird zwischen konstruktiv kooperativen und destruktiv privilegierenden Geschäften, Sektoren und Branchen zu unterscheiden lernen müssen und dabei die Abgrenzung des 'Geschäftserfolges' aus Sicht und Absicht seiner Betreiber und Risikoträger auf die der Grösse und Tragweite des Geschäfts bzw. der Unternehmung, des Projekts usf. angemessenen, den Notwendigkeiten und Einsichten je der aktuellen Epoche gemäss zu definierenden (also gegenwärtig z.B. die ökologisch, sozial, politisch, und kulturell und sicherheitsrelevant definierten) Umgebungen  ausdehnen müssen. Diese sind ja ihrerseits für alle Menschen gleichermassen unentbehrliche Daseinsbewältigungsressourcen. Dabei werden die überkommenen Erwerbsbedingungen, Rechtsinstitute , systeme- und  -ordnungen grundlegend gewandelt wenn nicht gar durch neue, flexiblere und multifunktionalere Rechts-, Wirtschafts und Politikmodule ersetzt werden müssen.

Dies wird bewirken, dass dem traditionellen Anspruch des Unternehmenden auf den betrieblich errechneten Gewinn die Kosten zur voraussorgend wirksamen Schadloshaltung Unbeteiligter und nicht erst zu - ohnehin oft nicht wirklich befriedigenden nachträglichen 'Wiedergutmachung' bei diesen eingetretener und ihnen zugefügter Schäden gegenübertreten müssen.

Fairness des Wettbewerbs bedeutet eben auch, dass dieser nicht auf Kosten oder gar zum Schaden ungefragter und unbeteiligter Dritter stattfinden darf und dann die Steuerzahler unter eine Solidaritätspflicht gegenüber den von Wettbewerbern Überrannten und platt Getretenen kommandiert werden, während den Wettbewerbern erlaubt wird, so wie 'gewohnt' fortzufahren und dennoch die Profite für sich zu behalten. Andererseits darf dem Unternehmenden nicht die ganze Last der Erhaltung der kollektiv wie individuell unentbehrlichen Daseinsbewältigungsressourcen aufgebürdet werden.
 
Die bis heutzutage erörterten Modelle zur optimalen Verteilung der Lasten und Ansprüche zwischen Risikoträgern und Ausführern, zwischen Individuen und Kollektiven sind durchwegs zu sehr ideologisch  belegt und werden in ihrer Starrheit für künftig zeitgerechtes sach- bzw. fallgerechtes Handeln unpraktikabel. Was unter einstigen Bedingungen unerschöpflicher räumlicher, stofflicher und kinetischer Ressourcen möglich, nützlich und zulässig war, muss sich unter den heute völlig gewandelten Bedingungen ganz anderer Beurteilung stellen.
 
Die Politik träumt noch von gesetzgeberischen Würfen, die ein schematisches Reagieren von Behörden vorsehen und auslösen; sie postuliert ferner eine allgemein abstrakt normierte Gleichheit, die es so, wie in Lehrbüchern beschrieben, nicht gibt und die auch nicht ohne Massnahmen herstellbar ist, die für mindestens zwei Drittel der Menschen auf Dauer unzumutbar sind oder werden.
 
Die Wirtschaft predigt und glaubt teilweise auch immer noch, auf  simplen Naturgesetzen zu beruhen, die sie vor allem durch voreingenommene Empirie  nachweisen zu können meint und sich oft nicht anders als die Politik gewaltsamer Behelfe bedient, um die Voraussetzungen für die Durchführung ihrer Experimente so zu gestalten, dass sich ihre Vorhersagen rascher und  überzeugender darstellen lassen, als es die Wirklichkeit zulässt. 
 
Alle bisherigen Ansätze, die Theorie vollkommener Rechts- und Chancengleichheit konkret durchzusetzen, haben zu Minderheiten geführt, die sich in dieser Gleichheit auf Kosten überwältigender, so oder anders zum Schweigen gebrachter Mehrheiten gleicher und wohler fühlten als der Rest. Das Scheitern dieser Versuche beruht zu sehr grossen Teilen auf der Starrheit der Systeme,  der  eifernden Rechthaberei der diesen zugrundegelegten Dogmen und auf der inquisitorischen Obsession, diese mit perfiden Kontrollen und Zwängen durchzusetzen.
 
Die ursprüngliche Idee der Handels- und Gewerbefreiheit ist grundsätzlich und dem Prinzip der Vernunft gehorchend, mit der sie gefordert wird, für konstruktiv kooperative und kollektiv befriedigende und befriedende Aktivitäten gedacht.
Leider tut die Wirklichkeit Niemand den Gefallen, durchwegs eindeutig zu sein und da, wo sie es ausnahmsweise ist oder zu sein scheint, es auch für immer zu bleiben.
Die Konsequenz, die daraus zu ziehen wäre, bedeutet, dass keine menschliche Instanz berufen sein kann und darf, in welcher Sache auch immer, für alle Zeiten unwiderruflich gültige und unkorrigierbare Entscheide zu fällen (z.B. Todesstrafe).
Andererseits konfrontiert die Wirklichkeit jeden mit unkorrigierbaren Entwicklungen und Ereignissen (Unheilbarkeit, Unfall, Unversöhnlichkeit, Verluste). Mit diesen Hintergründen sind alle Bedingungen kollektiver Existenz unlöslich verwirkt.
 
Alle Erwägungen über Grundsätze  für die Organisation kollektiven Daseins sind müssig, so weit sie diese Unlöslichkeit menschlicher  Wahrnehmung von der Vieldeutigkeit einerseits, von den Unaufschiebbarkeiten und Irreversibilitäten auf der Ebene zumindest der sichtbaren Materie unter alltäglichen Bedingungen andererseits vernachlässigen oder gar leugnen.
Viele Ideologieen beruhen auf der Reduktion der Wirklichkeit auf das Wünschbare und Plausible und können nur dadurch überzeugen, dass sie die Unentrinnbarkeit aus Vieldeutigkeit, Wandel und Assymmetrien bzw. Irreversibilitäten (Geburt, Tod) verniedlichen, verklären oder unbegründet für unwesentlich erklären.
Was also hier als "konstruktiv kooperativ und kollektiv befriedigend und befriedend" in Erwägung gezogen wird, ist eher die Umschreibung der Qualität einer Geisteshaltung als ein Grundsatz. Was in der Wirklichkeit darunter konkret zu verstehen sei, ist müssig, ein für alle Mal entscheiden zu wollen. Es wird mehr angedeutet, in welcher Richtung gegenwärtig der Geist des Geschäftens einer deutlichen Korrektur bedürfte, damit das Geschäfte machen künftig nebst Profit auch wieder Sinn macht und wieder seltener von obsessiver Huldigung an Unübertrefflichkeiten getrieben wird.
Der Wert allen Profits bzw. allen Geldes besteht vor allem darin, was man damit anzufangen weiss bzw. beabsichtigt. Der Wert dieser Absichten bestimmt sich letztlich nicht nur anhand erzielter Profite, sondern auch nach der Resonanzen, die sie bei den an den Profiten Unbeteiligten erzeugen, und zwar auch dann noch, wenn die Profite längst kassiert worden und zu Schnee von gestern geworden sind.

Auf den Antriebsfaktor des wirtschaftlichen Wettbewerbs  muss dabei nicht verzichtet werden aber dieser muss wieder unter den Grundsatz gestellt werden, dass Wettbewerb fair ist und dessen Fairness wie im Sport von einer starken Autorität zu überwachen und zu 'sanktionieren' ist.

Damit der wirtschaftliche Wettbewerb nicht nur 'anständig', d.h. 'menschlich' und 'lauter' bleibt sondern in Zukunft seinen Beitrag an Erhaltung und Weiterentwicklung von Zivilisation(en) wieder genauso sehr durch diese 'sportlich' und 'ritterlich' gelebten und vor- gelebten Qualitäten und nicht nur durch seine als Profite errechneten Ergebnisse leistet, ist nicht nur das Heranbilden und Schulen künftiger Wettbewerber notwendig sondern es sind auch Starthilfen und Förderung für in's Erwerbsleben und in den Wirtschaftswettbewerb Eintretende unerlässlich. Vorallem den 'big Players' kommt dabei eine wichtige Vorbild-funktion zu. Für diejenigen, die ihre Grösse u.a. auch unfairen und unedlen Tricks zu verdanken haben, wird das etwas peinlich und schwierig aber trotzdem nicht unerreichbar werden.
Der anständige, lautere und menschliche Wettbewerb ist eine Kultur und nicht bloss ein von Darwin's Gnaden gottgewollt perfider Antrieb zu Best- und Höchstleistung, um andere zu übertreffen und dafür mit Prestige und Privilegien belohnt zu werden. Für diese Kultur ist jeder mitverantwortlich, der an ihr teilhaben und von ihr profitieren will, in welcher Rolle auch immer, ob als CEO oder als Empfänger staatlich finanzierter Unterstützungsleistungen.

Eine Herausforderung ist auch die Zusammensetzung und Institutionalisierung der Jury (Autorität) und deren Ausstattung mit 'Sanktions'-instrumentarien.

Nicht nur in der Wettbewerbsjustiz sondern generell wird in Zukunft das nur scheinbar bewährte Zweigespann 'Belohnung' und 'Strafe' bzw. 'Zuckerbrot und Peitsche' für die Führung und Kontrolle zeitgenössischer Daseins-, Erwerbs-, Identitäts- und Geltungskollektive wirkungslos oder gar in seiner Wirkung unberechenbar.

Die zunehmende Vielfalt von Ausbildungsangeboten, Karrieremöglichkeiten und die teilweise extremen bzw. extremistischen Alternativen dazu bewirken eine hochgradige Diversifikation individueller Selbstwahrnehmung und -bestimmung, der mit bisherigen Rechtssystemen und allgemeinen Wertbegriffen nicht mehr beizukommen ist. Strafe und Verurteilung zu Schadenersatz und 'Wiedergutmachung' kommen für die Geschädigten regelmässig zu spärlich und spät. Sie verschaffen weniger Recht als dass sie, nutzlos und ohne etwas zu bessern, noch mehr Leid erzeugen.
Es müssen Wege gefunden und Einrichtungen geschaffen werden, um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen, das heisst, bevor sie nicht mehr oder nur mit enormem Aufwand korrigierbar werden, sodass nur noch rasch verflüchtigte Genugtuung durch ohnmächtigen Ausdruck der Missbilligung und durch Aussprechen drakonischer Strafen bleibt, die regel-mässig auch Unschuldige (etwa Angehörige, Belegschaft, die entlassen wird oder Lieferan- ten, die verspätet oder gar nicht bezahlt werden) in Mitleidenschaft ziehen, während eigentliche Mittäter oder Mitverursacher (z.B. als "Gewerkschaften" auftretende Organisationen mit undurchschaubaren Absichten, Lieferboykotte, Kartelle, Monopole, Korruption, riskante Macht- oder Kompetenzknäuelungen) ausser Acht gelassen werden.

Nachhaltig wirksame Änderungen werden allerdings nur um den Preis scheinbarer Verlangsamung des Fortschritts bzw. des volumenmässigen Wachstums in den einzelnen Direktionen und Sparten, dafür um den Gewinn besseren Überblicks und fruchtbarerer Koordination der Gesamtentwicklungen und situationsgerechterer Kooperationen geschehen können. (Stichwort : Gespräche und Herstellung von Transparenz für klar abgegrenzte Kooperationen nicht nur innerhalb der Unternehmung, des Teams, der Mannschaft usf. sondern auch mit dem Publikum, mit dem Kunden, mit Betroffenen, ja mit Konkurrenten und gar mit vielen, mit denen man bisher geglaubt hat, nicht reden zu können oder zu müssen.)

Zaghafte Anfänge in dieser Richtung sind da und dort schon gemacht aber die Selbstherrlichkeit gewisser Eliten nimmt neue Gestalt an und gibt den Tendenzen zu autoritären Zentren, die sich selbstreferentiell gegen das sie umwogende totale Chaos abschoten, neuen Schub.

 


Energiekult

Von glaukothyr @ 10:04 [ 013 Teilchenbeschleuniger ]
Fast alle Energie wird darauf verschwendet, mit ihr Geschäfte zu machen,
um sich Vorräte davon für weitere Geschäfte zu verschaffen, anzulegen und zu sichern, um die eigende Versorgung ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der andern so auszubauen, dass man nicht befürchten muss, dass die andern, auf die man nur Rücksicht nehmen will, so weit sie in der stärkeren Position sind, dem eigenen Bestreben um grösstmögliche, unantastbare strukturelle und mentale Bequemlichkeiten für's Dasein zuvorkommen.

2008-09-04

Heucheleien und Sentimentalitäten um die Armee

Von glaukothyr @ 20:36 [ CH-Bananenplantagen ]
Die Sicherheitspolitik und das meistbeachtete aber nicht einzige und allein wichtigste ihrer Instrumente, die Armee, und der Zustand der Mentalitäten, die die Politik bedingen und prägen, offenbaren mit den Schwierigkeiten, in die sie von gewissen Kräften gebracht werden, die Grenzen der Tauglichkeit der aktuellen politischen Systeme im In- und Ausland, Demokratie auf dem Stand des erst vor wenigen Jahrzehnten halbwegs Erreichten zu halten. Davon, dass die Politikerkasten, von kommunalen Ebenen bis hinauf in die Ränge globaler Diplomatie, willens und fähig seien, Demokratie auch weiter zu entwickeln, darf man träumen, kann aber keine Rede sein.
Wohl ist viel guter und vermeintlich guter Wille vorhanden oder zumindest beabsichtigt, aber Vorurteile und Sentimentalitäten verzögern die notwendigen Impulse, bisher Unbeachtetes in Erwägung zu ziehen, bisher Unversuchtes zu wagen.
 
Die Weiterentwicklung der Demokratie ist den meisten nicht vorstellbar; sie meinen, sie sei bereits zur Vollkommenheit entwickelt und rechnen sich ihre Einbildung noch als ihr persönliches und besonderes Verdienst an. Viele meinen, es bedürfe nur noch technischer Perfektionen und das Übrige sei den Kräften der Wirtschaft zu überlassen, deren grundlegende Gesetzmässigkeiten von Adam Smith vor gut einem Vierteljahrtausend zusammenfassend beschrieben worden seien, deren Beobachtung und Steuerung aber noch verfeinert werden müssten.
 
Die Demokratie, die den gegenwärtigen und erst recht den künftigen Herausforderungen gewachsen wäre, ist Utopie - es gibt sie nirgends. Der Grad ihrer "Direktheit" bzw. des Katalogs der Fragen, die dem Volk zur Entscheidung vorzulegen seien, ist bei weitem nicht so Ausschlag gebend, wie von gewissen Volkstribunen mit viel Marketinggeräusch angepriesen und feilgehalten wird. Viel entscheidender sind der Stand der Allgemeinbildung der Bevölkerung und das Interesse und die Fähigkeit der Individuen zu eigenständiger Urteilsbildung und der persönliche Mut zur dieser entsprechenden Meinungsäusserung und -vertretung (Wobei Meinungsvertretung und Interessenvertretung klar auseinanderzuhalten sind!).
Auch die die Gewalten trennenden Strukturen vermögen ihren Zweck nur noch scheinbar zu erfüllen, wo ungesetzliche Machtentfaltungen sich staatlicher Kontrolle entwinden, um dann die staatlichen Institutionen dazu zu missbrauchen, ihrem unmenschlichen Ausbeutungsdrang den Anschein von Legalität zu verleihen.
Die Ereignisse jüngster Zeit in der schweizerischen Sicherheitspolitik zeugen von der Verantwortungslosigkeit sich ins Rampenlicht drängender Akteure einerseits, von der Ahnungslosigkeit grosser Teile der Öffentlichkeit davon, in wie vielfältiger Hinsicht die Sicherheit des Rechtsstaates und die Gültigkeit seiner Grundlagen gerade durch die Vielfalt von Perfektionierungserwartungen und -anstrengungen und der sich diesen mannigfaltig widersetzenden Gewohnheiten und Ansprüchen in Frage gestellt und auch konkret bedroht ist.
Die Meinung, eine Bedrohung sei akut, wann und wo man Polizei oder bzw. und Militär, evt. gar Panzer an strategischen Punkten auf eigenem Territorium oder an dessen Grenzen auffahren sehe und Helikopter und Kampfjets mit Tarnanstrich durch den Luftraum brausen höre, ist weit verbreitet, was von der Infantilität moderner Gesellschaften und der von diesen zu Experten und Führern Erkorenen oder als solche Erduldeten zeugt. Das Auffahren von Militärgerät geschieht in Zukunft immer später nach dem eigentlichen Ausbruch des Konflikts und hat oft viel mit Ablenkung der Öffentlichkeit von dessen weit zurückliegenden und vernachlässigten Ursachen zu tun.
 
Entsprechend kindlich und kindisch sind die volkstümlichen Vorstellungen davon, wozu eine Armee heutzutage diene und was sie einerseits uneingeschränkt können muss, andererseits keinesfalls können darf.

Die Armee ist leider eine Notwendigkeit. Nicht die Armee ist das Problem sondern, dass und warum sie trotz aller wissenschaftlichen, technischen, ökonomischen und 'sozial' genannten Fortschritten unvermindert notwendig geblieben ist, ja geradezu durch all diese - vielleicht vermeintlichen, jedenfalls in peinlichem Masse ungenügenden - Fortschritte bedingt und verursacht ist.
Die Schwächung oder gar Abschaffung der Armee löst die Probleme, die sie nötig machen, nicht. Niemand verhindert Niederschläge, indem er auf einen Wind- und
Regenschutz verzichtet. Allerdings kann man bei schönem Wetter das Risiko eingehen, auf Schutz vor Regen und Kälte zu verzichten und sich für diese Fälle ein anderes Verhalten vornehmen. Aber die Auswahl der Alternativen ist und bleibt begrenzt und deren Wirksamkeit genügt nicht bei Witterung mit grosser Verkühlungsgefahr. Die Einschätzung von Notwendigkeit und Nutzen einer Armee ist immer durch die Art und Weise, Wirklichkeit wahrzunehmen bedingt. Diese ist alles andere als 'uniform'.

Die Erhöhung der Armeeausgaben, ohne sich über die Frage klar zu werden, welche Aufgaben das Finanzierte zu erfüllen habe, hilft auch nicht. Die Frage nach den Aufgaben der Armee ist aber nicht zu beantworten, ohne zeitgemässe Antworten darauf gefunden zu haben, was eigentlich einen Staat in welcher Form und wie weit legitimiere und und was ein politisches System weiterhin erhaltenswert oder erneuerungsbedürftig mache. Alle Uneinigkeit über die Fragen, was Sicherheit bedeute und was dafür zu tun sei, sind auch Uneinigkeiten darüber, wozu ein Staat notwendig und gerechtfertigt sei, was die Zwänge, die das Kollektiv den Individuen auferlegt und zumutet, letztlich bewirken und ob es diese Wirkungen wert sind, dafür zu arbeiten oder evt. als Soldat dafür gar sein Leben zu opfern.
 
Die überlieferten Begriffe wie Gebietshoheit und Souveränität als Objekte der Verteidigung sind im Begriff, ihre Praktikabilität und Bedeutung zu verlieren.
Entscheidend sind die Bewahrung der Errungenschaften der Zivilisation und die Freiheit, diese in Zukunft weiter zu entwickeln.
Die technische Infrastruktur einer Zivilisation ist dabei nur das Gerippe, das selbstverständlich geschützt werden muss, das aber das, was Zivilisation am Leben erhält und entwickelt, nicht ausmacht.
 
Was eine Zivilisation ausmacht, ist eine in stetem Wandel begriffene Gesamtheit vieler, teils hochsensibler und verletzlicher, teils immaterieller und entsprechend unfasslicher (irrational scheinender) Bedingungen, Faktoren und Einrichtungen, die an keinen Gebiets- und Befugnisgrenzen Halt machen und sich nicht auf definierbare Schutzobjekte reduzieren lassen.
Ihre Sicherheit hängt von vielfältigen Vernetzungen mit vielen inner- und ausserstaatlichen Machtzentren und -vakuen unterschiedlichster Gewichtung und Art ab.
Daher kann "Freiheit" sich offensichtlich je länger desto weniger als beliebige, selbstbestimmte "Unabhängigkeit" definieren, sondern ist als Mass teils der Autonomie in und teils der Mitsprache bei der Gestaltung dieser Vernetzungen aufzufassen.
Es liegt in der Natur aller Vernetzung, dass sie mit zunehmender Dichte und Verflechtung (Komplexität) intransparenter wird und für mit verhältnismässigem Aufwand durchführbare Kontrolle zunehmend unerreichbar wird. Diese zunehmende Unerreichbarkeit für Beobachtung und Kontrolle wird als Bedrohung gedeutet und gewertet.
Diese Entwicklung kann mit militärischen oder andern auf Gewaltanwendung gründenden Mitteln nicht aufgehalten werden, auch wenn viele Doktrinen das noch fordern.
 
Sicherheit wird gern mit Vorstellungen von Geborgenheit verbunden. Das trifft für das Neu Entstehende, Unerfahrene, noch Unentwickelte und Unselbständige oder dann für das Schwächliche und Gebrechliche zu. Diese Art sicherheit ist dem Mutterleib als Schutz werdender Persönlichkeit im wahren Sinn des Wortes "nachempfunden" und vermutlich auch "nacherfunden". Festungen und Panzerungen sind technische Nachahmungen des Mutterleibes und sie genügen der Mentalität eines Kleinkindes als Idee von Geborgenheit.
Für das Entwickelte und Erstarkte wird diese Geborgenheit zur Behinderung. Es bedarf der Beweglichkeit und der Durchlässigkeit. Man kann die Zivilisation nicht hinter Mauern schützen, weil sie Mauern, besonders "unüberwindliche", eigentlich verabscheut. Das Entwickelte verlässt sich auf Intelligenz und Beweglichkeit und erkennt in der Drohung mit Gewalt die eigentliche Schwäche des Drohenden.
 
Sicherheit wird traditionell an der Widerstandsfähigkeit eines Systems gegen fremde bzw. verändernde Einflüsse gemessen. Das traf schon auf verhältnismässig überschaubare Verhältnisse und Bedingungen in der Vergangenheit nur sehr unregelmässig zu. Die Abwehreinrichtungen bieten immer auch Angriffsflächen und diese wachsen mit der Kompliziertheit ihrer Infrastrukturen und deren Abhängigkeit von Resourcen exponentiell an. Die Bindung von Kräften allein zur Wartung solcher Abwehreinrichtungen wird im Verhältnis zur Gesamheit der übrigen Leistungen des zu schützenden Systems so gross, dass Zweifel an der Vernünftigkeit dieses Aufwandes nicht länger zu unterdrücken sind und selber zum Sicherheitsrisiko werden.

Während eine Strategie der Widerstandsfähigkeit durch Abwehr und Fernhaltung verändernder Einflüsse kindlich einsichtig und entsprechend politisch leicht zu befürworten ist, scheint diejenige der Durchlässigkeit und Absorbtion verändernder Einflüsse in hohem Masse abstrakt und dem 'gesunden', d. h. dem spontan aus 'auf der Hand Liegendem' auf das 'nahe Liegende' schliessenden Verstand gar als absurd (misstönend). Dies nicht zuletzt, weil 'Durchlässigkeit' als wahlloses 'laissez faire' missverstanden wird.

Die strategische Durchlässigkeit ist aber eher der Lichtdurchlässigkeit der Linse eines Auges oder eines Fotoapparates zu vergleichen, die mit Focussierung und Blende und konditionierter Reception des dosiert durchgelassenen Lichts ein deutliches Bild ergibt, anhand dessen Urteile und Entscheidungen über das Weitere möglich werden. Durch die Strategie der Durchlässigkeit werden Systeme ungleich lernfähiger und dadurch überlebensfähiger als durch die reine Abwehrstrategie.
Die Durchlässigkeit eines Kollektivsystems ist allerdings erheblich komplizierter als diejenige eines optischen Organs oder Moduls, weil es hier nicht nur um Lichtwellen sondern, vereinfacht gesagt, um Ein- und Durchlass für Mentalitäten, Menschen, Waren- und Geldströme geht und für jeden dieser Stöme anders geartete Absorbtionen erforderlich sind, die teilweise auch 'verdaut' werden müssen und die so auch 'Entsorgungen' mancher Art notwendig machen. Überdies müssen diese verschiedenen Durchlässigkeiten laufend auf einander abgestimmt werden, was leichter gesagt als getan. Es wäre aber falsch, zu meinen, das Abwehrkonzept erspare 'Entsorgungen'. Das Abwehrkonzept beruht auf Verbrauch von 'Kriegsvorräten' bei stark gedrosselter und gefährdeter Ressourcenzufuhr von aussen. Das Durchlässigkeitskonzept sorgt für Ressourcenzufuhr, erfordert aber auch Lernprozesse, mit noch ungewohnten Ressourcen gewinnbringend umzugehen.


Zu den Vorgängen in jüngster Zeit

In jüngster Zeit hat sich an einer elementar und nach Massgabe des Rechtsstaates grundsätzlich privaten Affäre einer hochrangigen, anerkanntermassen fachlich hochqualifizierten Person im Sicherheitskonzept der Schweiz eine scheinheilige Besorgtheit wenig überzeugender Moralisten über "Tragbarkeiten" menschlicher Fehlbarkeit und Unvollkommenheit für die kollektiven Sicherheitsbedürfnisse entzunden.
In sonst für Sekten typischer Weise wurde auf Grund einer blossen, nie rechtsgenüglich bewiesenen Anschuldigung eine Art Teufelsaustreibung inszeniert, die gegen elementare Grundlagen des Rechtsstaates und gegen Grundrechte des Individuums verstösst.
In völlig stümperhaft unverantwortlicher Weise missachtet eine fragwürdige Allianz ehrsüchtiger Journaille mit einfallslosen Politmarionetten Grundprinzipien des Strafprozesses und vermengt dessen elementare Grundbegriffe nach ihrem Bedürfnis, als Retter der Nation dazustehen, um einer miserablen, fadenscheinigen, unnützen und in Wahrheit belanglosen Rechthaberei zu huldigen.
 
Dieselben, die salbungsvoll eine "schwere Schädigung des Ansehens der Armee" bejammern, ziehen das Ansehen der Justiz mit bedenkenlos falschen Vermutungen in den Dreck und setzen alles daran, ihre fundamentalistische Rechts- und Verfassungsfeindlichkeit mit geräuschvoll geheuchelter Besorgnis über Sicherheitsrisiken zu übertönen.
 
Es ist nicht das erste Mal in der Geschichte, dass um das Ansehen der Nation oder einer ihrer Einrichtungen pathetisch Besorgte die Rechtsstaatlichkeit als vernachlässigbar abtun und dem Individuum elementare Grundrechte absprechen, um eine Nebensache, deren sie habhaft geworden, zu einer Staatsangelegenheit hochzuschaukeln, in der Hoffnung, der Abglanz auf Öffentliches gerichteter Scheinwerfer werde ihre persönliche Überflüssigkeit in der Medien- und Politlandschaft überblenden.
Von keinem dieser penetrant Besorgten ist zu Zeiten auf die von ihnen heute erst behaupteten Risiken verwiesen worden. Die Tasache, dass sie überhaupt über die Fakten Bescheid wissen, aus denen sie ihre Besorgtheit aufzüchten, lässt vermuten, dass zumindest eine Person von ihnen zu Zeiten davon gewusst haben musste und es fragt sich, warum diese eine Person oder jemand aus dem mitwissenden Kreis um sie nicht damals schon Alarm geschlagen hat, wenn ihnen doch das Ansehen der Armee so wichtig war.
Andernfalls muss sich diese bestimmte eine Person oder der Kreis schon damals Wissender, der sich nun als Informant der Medien versteckt, die Frage gefallen lassen, warum heute erst die von ihnen behauptete Gefahr so akut geworden sein soll.

Wenn aber die Drahtzieher nicht schon damals in Kenntnis der von ihnen heute aufgemischten Fakten waren, sondern erst jüngst zu Wissenden geworden sind, stellt sich die Frage nach der Rechtmässigkeit, mit der sie in Kenntnis dieser Fakten und in Besitz von Belegen dafür gelangt sind. Die medienseitige Recherchierung der Affäre kann von vorn herein nicht über jeglichen Verdacht der Unrechtmässigkeit erhaben sein, da sie sonst nämlich hätte erfolglos bleiben müssen.

Der Erfolgszwang der Medien ist eine schlechte Voraussetzung für das Vertrauen in die Rechtmässigkeit der angewandten Recherchiermethoden, um in Besitz von 'Belegen' für aufgemischte Stories zu gelangen.
Die Affäre Borer ist vielen 'uneinsichtigen Adepten des strikten Schutzes der Privatsphäre' überall dort, wo kein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut Dritter oder der Gemeinschaft unmittelbar und rechtsgenüglich erwiesen bedroht ist sondern bloss ein ideologisches Postulat unerfüllt bleibt, in peinlicher Erinnerung.
Die von den penetrant Gewissenhaften und Besorgten monierte, angebliche Untragbarkeit eines Menschen als Chef einer staatstragenden Institution, der sich in einer privaten Beziehung vorübergehend zu emotionalen Excursen hat hinreissen lassen, beruht auf einer Ideologie, nicht auf einer rechtlichen Notwendigkeit.
Die penetrant Gerechten müssten sich nach dem Mass, wonach sie selber richten, die Frage und Untersuchung gefallen lassen, ob sie als unberufene Richter für die Öffentlichkeit eines Rechtstaates 'tragbar' seien. Die Gründe dafür, warum sie es in mancher Hinsicht nicht sein können und dürfen, sind erörtert.
Sie müssen sich vom Rang der Richtenden auf denjenigen der Ränkeschmiede und deren Vasallen und Schreiberlingen - quasi von AAA auf B 'downgraden' lassen.
Einiges deutet schon ohnedies darauf hin, dass diesen Wichtigtuern die Rechtmässigkeit ihres Tuns völllig unwichtig ist und sie meinen, sich über Grundsätze des Rechtsstaates schon allein deswegen hinwegsetzen zu können, weil ihre Meinung darüber, was den Staat in Gefahr bringe, sie dazu ermächtige.
 
Wenn sich aber Leute dieses Schlags einer 'Pararechtsprechung' bemächtigen und die Medien mit der Verkündung ihrer Urteile beauftragen, gibt es eigentlich nichts mehr Elementareres zu bedrohen und ist ohnehin bereits von innen her im Eimer, was die Armee letztendlich gegen bewaffnete Angriffe von Aussen schützen sollte, ob mit oder ohne Ansehen, nämlich die Geltung von Verfassung, Recht und der Rechte des Einzelnen vor Willkür.













Menschheitsgeschichte

Von glaukothyr @ 14:05 [ 013 Teilchenbeschleuniger ]
Der Mensch ist der Eskalation von Konflikten zu Kriegen und noch Schlimmerem gegenüber nicht weniger hilf- und ratlos als gegenüber der Klimaveränderung. 
Das zeigt, wie jung die Entwicklung der Menschheit ist, ungeachtet dessen, wie weit die Experten den Beginn dieser Entwicklung zurückdatieren.   
Das macht es auch fragwürdig, ob z.B. die Antwort darauf, was in den ersten Milliardelstnanosekunden nach dem - an sich ja nur modellhaft vorgestellten - "Big Bang" den Menschen aus seiner Unbeholfenheit  gegenüber seinen eigenen individual- und kollektivmentalen Veranlagungen befreien wird. Dasselbe gilt für die bevorstehenden Irrfahrten der Gen- und der Gehirnforschung.
 
Materie und Geist sind im menschlichen Da- und Bewusstsein unlöslich ineinander verschmolzen. Die Wahrnehmung der Wirklichkeit beruht auf dieser Verschmelzung.
Jeder Versuch, diese Verschmelung aufzubrechen, führt zu verzerrten Ergebnissen und jeder Aufbau und Erhalt von Systemen - mentalen oder materiellen - auf Grund solcher Ergebnisse muss zu weiteren Verzerrungen der Vorstellungen von der Wirklichkeit führen, die das Weiterdenken ab einem gewissen Punkt illusorisch und ergebnislos werden lassen.
Vielleicht wäre es aufschluss- und hilfreicher, das Denken und dessen gesellschaftliche Bedingungen und die sich daraus unvermeidlich ergebende Bedingtheit und Vergänglichkeit allen Wissens zu erforschen als Materie zu zerstören, um so erzeugte Bruchteilchen davon als deren originäre Teilchen nachzuweisen und aus diesen Nachweisen Hypothesen zu entwickeln, die mit der Bewältigung des Hier und Jetzt als Individuum und im Kollektiv etwa soviel zu tun haben wie eine Stechmücke mit einem Quantenrechner.
Die Stechmücke wird es geben, solange Teile der Erdoberfläche ihr Lebensraum bieten. Der Quantenrechner wird aussetzen, wenn die künstlich bewerkstelligte Energiezufuhr für ihn nicht mehr ausreicht. 
 
Solange der Mensch nicht lernt, die Ursachen zu bewältigen, die ihn zu individuellem oder kollektivem Ausrasten verleiten, wird es Kriege und Schlimmeres geben und werden Generationen und ganze Völker an deren Langzeitfolgen zu leiden haben.