"Polethik" ist die neue Tendenz, Themen der Ethik - und mittelbar der Religion als politische Territorien abzustecken und mit quasi pionierrechtlichem Anspruch für eine politische Partei oder Gruppierung exklusiv in Anspruch zu nehmen.
Das vereinnahmte und abgesteckte mentale Territorium
Die Absteckung des mentalen Territoriums hat den für die sie Ausführenden nicht unwillkommenen "Nebeneffekt", anders Denkende nicht nur vom usurpierten Territorium, sondern auch in gewissem Grade vom Thema selbst auszuschliessen. Die Äusserung nicht zur Partei oder zur Gruppierung Gehöriger zum Thema ist nicht willkommen und kann von vorne herein als unstatthafter Angriff auf das vereinnahmte Territorium 'zu Recht' abgewehrt werden.
Die freie Meinungsbildung ist dadurch eingeschränkt und das genau macht es für eine Gruppierung interessant, ein Thema für sich zu vereinnahmen und die Diskussion darüber auf die von ihnen vorgegebenen Punkte, wo sie sich stark fühlen, einzuschränken. Die Usurpatoren des Themas bestimmen, was zum Thema gehört und was nicht. Sie berufen sich auf Werte und Traditionen, die in der Themenformulierung nur so gelten, wie von ihnen gedeutet und anerkannt.
Die Kompetenz anders Denkender und die Lauterkeit ihrer Motive werden mit diesem Trick der Themenwahl und -formulierung als zweitklassig hingestellt. Schon diese Deklassierung anderer Meinung als "Verrat an Werten" oder als "fachlich inkompetenter Standpunkt" ist elementar autoritär und undemokratisch. Sie wird auch in der Wissenschaft als Mittel und Trick zu Machtkämpfen und zu Kämpfen um Ressourcen angewandt.
Die Pose der "Polethiker"
Überdies wird von den Themenusurpatoren auch noch so getan als ob 'ihr' Thema von der Gesellschaft nicht bereits aufgenommen worden wäre und von ihr ohne politischen Sukkurs - von welcher Seite auch immer - nicht zu einer neuen Kultur entwickelt und keine Antworten auf die - unbestritten dringlichen aber gerade deswegen nicht einfach und sofort beantwortbaren - Fragen gefunden werden könnten.
Die das Thema vereinnahmende Partei oder Gruppierung nimmt eine Nothelfer-, Aufklärer-, Befreier-, Gerechtigkeits- oder Heilsbringerpose ein, die nach dem "Guten" und "Gerechten" sich sehnende Denkfaule und Denkungewohnte leicht beeindruckt.
Das Versprechen der "Polethiker"
Es wird eine baldige, einfache und verlässliche Lösung für ein Teilproblem oder einen besonders hässlich störenden Aspekt eines schwierigen Problems versprochen, die auf reinem Symptomschwindel beruht (das Symptom wird scheinbar zum Verschwinden gebracht, was oft relativ rasch zu bewerkstelligen ist, womit für die Denkfaulen und Denkungewohnten die Sache auch "erledigt" ist - auf ungewisse Frist).
Die den Musterschülern beliebte und kindlichem Gemüt einleuchtende "Lösung"
Die den Denkfaulen und Denkungewohnten regelmässig am einleuchtendsten scheinende Beendigung eines "Misstandes" bzw. Beseitigung einer Hässlichkeit menschlicher Daseinsherausforderung und -gestaltung (Sterbehilfe, Gewalt in Unterhaltungsprogrammen und -spielen, angebliche oder wirkliche Folgen des Konsums verteufelter Genussmittel, gewisser Energieformen, Schuldzuweisungen für gewisser Wirtschaftsphänomene usf.) ist das Verbot, das das Unschöne "ein für alle Mal" beseitigen soll.
Das kollektiv gesellschaftliche Problem wird individuell kriminalisiert. Das ermöglicht, die Dummen und Hilflosen demonstrativ aber hinsichtlich der Beseitigung der eigentlichen Ursache wirkungslos zu bestrafen. Die Gerissenen und Beziehungsreichen machen weiterhin, was und wie sie wollen. Die Bestrafung Erwischter soll den Denkfaulen und Denkungewohnten die Wirksamkeit des Verbotes vorgaukeln.
Die wahre Wirkung von in der Sache nutzlosen Verboten
Verbote und andere Zwänge begünstigen die Entstehung von sog. "Zwei"-klassengesellschaften.
Erschien diese Zweiteilung in der Vergangenheit als eine zwischen Herrschern und Untertanen, wird sie heute als eine zwischen denen wahrgenommen und erduldet, für die die Spielregeln gelten und denen, die eine Art faktische Immunität dagegen geniessen, die allerdings unter Ihresgleichen sehr willkürlich ausgedehnt, eingeschränkt oder aufgehoben wird - z.B. um die Volkswut abzukühlen und der Öffentlichkeit Genugtuung zu verschaffen.
(In Wahrheit geht es längst nicht mehr um "zwei" Klassen, sondern um eine rechtsverweigernd und demokratiefeindlich kastenartige Ausschichtung der sich über eine grosse Masse Gegängelter erhebenden Gesellschaft "Qualifizierter", "Experten", "Auserwählter" samt Angehörigen und Bediensteten einer epistemo-, techno- und plutokratischen, oligarchischen Elite.)
Ansätze für normative Grundsätze für eine moderne Kollektivität
Um eine Organisation und Handhabe des Kollektiven zu erreichen, die einigermassen gleichwertig zu nach europäisch humanistischen Vorstellungen "rechtsstaatlich und demokratisch" gelten könnte oder die wenigstens für alle Zwangsmitglieder einer solchen Gemeinschaft einigermassen gleich beschwerlich und gleich erträglich wären, sollten die Freiheitseinschränkungen (Verbote und Strafnormen) zur Festlegung der für ihr Funktionieren unerlässlichen grundlegenden Spielregeln ausreichen und strikt auf dieses Ausreichende beschränkt sein.
Grundsätzlich müssen solche Spielregeln weltanschaulich so weit wie immer möglich unparteiisch sein, aber auch den Minderheitenschutz fortaufend dem Wandel anpassen und weiter entwickeln.
Myriodynamische Kollektive
Myriodynamische Kollektive fassen grossräumig und global kooperierend zahllose Gruppierungen, Gemeinschaften und Körperschaften zusammen, die tausendfach (myrio) unterschiedlichen Wertetraditionen und Gültigkeitssytemen (dynamis) verbunden und von diesen geprägt sind. Diese Gruppierungen usf. können einander gegenseitig durchwirken, sich vermengen, sich zur Vermeidung von Konflikten nach gewissen Regeln ausweichen oder zweckbestimmt befristete Mitglieder des Hyperkollektivs sein.
Ihrem Wesen und Zweck gemäss werden Myriodynamische Kollektive künftig immer häufiger keine Mehrheiten mehr hervorbringen, die es rechtfertigen, gewisse Spielregeln der Allgemeinheit durch "Volksentscheid" aufzuerlegen.
Der Minderheitenschutz wird in vielfältiger Hinsicht immer wichtiger werden. Diese subtile Aufgabe wird nur in Grundsätzen mit allgemeinverbindlichem Recht erfüllbar sein.
Das Wirken einer lebhaften, austausch- und wandlungsfähigen und nach heutigen Vorstellungen noch unvorstellbar toleranten Kultur des unentgeltlichen Duldens, Gebens und Empfangens wird die noch für lange Zeit unerlässlich und unvermeidlich über Mehrwertmessung gesteuerte Wirtschaft ergänzen müssen.
In späteren Entwicklungsphasen (Frühestens etwa ab 2200) wird diese Kultur schrittweise durch Innovation der Kollektivität die heute noch mehrwerthörigen Systeme als globales System ersetzen können und dürfen. Zwei bis drei Jahrhunderte wird es dauern, bis der in jüngster Zeit jäh vergrösserte und für absehbare Zeit unüberbrückbar gewordene Abstand zwischen neuestem und höchstem Stand des Wissens weniger Auserwählter und dem durchschnittlichen Stand guter Allgemeinbildung wieder auf ein Mass reduziert ist, das die Unabhängigkeit des Stimmvolkes von Parolen und suggestiven Expertisen einigermassen gewährleistet. Zwei bis drei Jahrhunderte genügen, wenn sie sehr konfliktarm sind. Zur Zeit trägt die miserable, vor allem durch Geheimhaltung und Geheimaktionen jeder Art verwirklichte Kommunikation zwischen Wissenden und Irregeführten nicht zu wirksamer Konfliktvermeidung bei.
Religion und Politik sollen Nichts miteinander zu schaffen haben
Religiöse Überzeugungen sind keine politischen Themen. Sie sind auf die Einstellung des Einzelnen zum Transzendenten, zum diesseitiger Erörterung Entzogenem ausgerichtet. Sie betreffen Vorstellungen und Auffassungen von Leben, Leiblichkeit, Werden, Vergehen, Ende und Tod. Diese Vorstellungen beruhen auf keinen mit allgemein anerkannter Methode feststellbaren Ursachen und Gesetzmässigkeiten ihrer Entwicklung und Wirkung. Sie sind extrem irrational und können dadurch für anders Denkende, anders Gebildete, anders Gewordene sogar zur Zumutung werden.
Die Errungenschaften der Kommunikations- und der Distanzüberwindungstechnik muten den Menschen eine unnatürlich rasche Stauchung und Pferchung grosser, bisher miteinander wenig und nur langsam und gemächlich in Berührung gekommener und kommender Unterschiede zu. Das erfordert ein gesteigertes Mass an gegenseitigem Respekt und an Verständigungsarbeit. Dieser Respekt und die Notwendigkeit dieser Arbeitsleistung sind nicht länger mit einem Bestreben vereinbar, partikulär religiöse Vorstellungen und Sehnsüchte als politische Fragen zu formulieren, um sie Andersdenkenden als Norm aufzuzwingen.
Religion und Frömmigkeit als herausragende Fälle weitest gehender Eigenverantwortung
Wer seine religiösen Vorstellungen und Sehnsüchte in einer Gemeinschaft mit andern gestalten und zu Leben bringen will, hat das allein aus seiner Kraft und mit seinen Mitteln zu tun und darf nicht Andersdenkende zwingen, sich diesen Vorstellungen gemäss entgegen ihren Überzeugungen und Bedürfnissen zu verhalten.
Wenn es Selbstverantwortung gibt, was niemand ernsthaft bestreitet, dann gewiss zu allererst und in weitest gehendem Masse in religiösen und weltanschaulichen Belangen. Unter keinen Umständen darf in einem freiheitlichen Rechtsstaate die religiöse Vorstellung einer Gruppe - selbst einer Mehrheit der Bevölkerung - dem Einzelnen aufgezwungen werden. Zwar stimmen viele religiöse Grundwerte auch mit verfassungsrechtlichen Grundwerten und Inhalten des ordre public überein. Das rechtfertigt aber erst recht nicht, ihnen auf diesem Weg mehr Geltung zu verschaffen zu versuchen, als Verfassung und ordre public dem Wandel der Zeit gemäss fordern und zulassen.
Der Staat als Gemeinschaft für Einrichtungen für das alllgemein zweckmässig Profane
Der Staat ist eine Gemeinschaftsform des Profanen. Ihn mit dem Unbegreiflichen, nur der individuellen Erfahrung Zugänglichen vermengen zu wollen, gleicht dem Versuch, Feuer mit Wasser, eine Bärin mit einem Schafsbock, eine Äbtissin mit einem Zuhälter vermählen zu wollen. Man kann kann das konkret tun - mit der dazu nötigen Rücksichtslosigkeit oder gar Gewaltanwendung. Ob es zu tun verantwortungsvoll und legitim sei, ist damit, dass man es tun kann, weil man die Mittel dazu hat, nicht beantwortet.
Letztendlich partikular-religiöse Überzeugungen unter dem Vorwand von unter allgemeineren Aspekten definierten Rechtsgütern zu politischen Themen zu machen, widerspricht letztlich der Idee des freiheitlichen Rechtsstaates und erscheint als verfassungswidriger Versuch, fundamentalistisch gottesstaatliche Elemente in die Politik einzubringen.
Wem es nicht genügt, das allgemein notwendige und zweckmässige Profane zum Inhalt der Politik zu machen, unterschätzt sowohl die Wichtigkeit alsauch die Schwierigkeit dieser Aufgabe (oder weicht ihr aus), nimmt sich selbst und seine persönliche Überzeugung viel zu wichtig und den Rechtsstaat zu wenig ernst.