2008-05-26

Kindereien

Von glaukothyr @ 08:02 [ 013 Teilchenbeschleuniger ]
Demokratie ist, wenn sich alles masslos und massenhaft über Kindereien freut und über Nebensächlichkeiten und Scheinbarkeiten gestritten und über schlecht durchdachte und miserabel formulierte Vorlagen abgestimmt wird.

2008-05-25

Wozu noch ein Bürgerrecht?

Von glaukothyr @ 21:45 [ CH-Bananenplantagen ]
Das besonders "Erhabene" am Schweizer Bürgerrecht, woran man gerne glauben möchte, ist, dass wir eine Demokratie haben, in der die Bürger über Nebensächlichkeiten abstimmen, die sich auf die Zukunft der Daseinsbehauptung des Einzelnen im Kollektiv kaum auswirken und die auch das Kollektiv nur in äusserlichen und eher oberflächlichen Angelegenheiten seines scheinbaren Funktionierens gestalten.
Es nützt dem Einzelnen Nichts, wenn er ein Gesetz annehmen oder ablehnen kann, mit dem Ergebnis, dass ihm entweder dieses oder jenes Recht beschnitten wird oder ihm statt eines Grundrechts ein bloss bedingter und verklausulierter gesetzlicher Anspruch gewährt wird.
Es nützt ihm nichts, wenn seine Rente erhöht wird, aber gegen die Inflation, für die global wirkende Wirtschaftskräfte ursächlich sind, kein Kraut gewachsen ist.
Es nützt ihm das perfekteste Gesundheitswesen Nichts, wenn es für ihn unerschwinglich wird oder wenn dessen Versorgung mit Wasser und Energie langfristig in Frage gestellt ist - usf.

Das Wenigste, das für individuelle oder kollektive Existenz wesentlich und Ausschlag gebend ist, wird heute noch von Souveränen oder von Landesregierungen entschieden
Über die Bedingungen des Daseins im Kollektiv, die heute in noch nie dagewesenem Masse und unentrinnlich durch die Finanzsysteme und den Zugang zu deren Ressourcen und Einflusspotentialen bestimmt sind, entscheidet längst schon kein Souverän und keine Landesregierung mehr. Darüber entscheidet einstweilen, trotz US-Wirtschafts- und Währungsschwäche, immer noch in entscheidendem Masse das FED bzw. entscheiden die selbst höchstrangigen Politikern nur sehr beschränkt zugänglichen Kreise, die das FED seit seiner Gründung nach ihrem Gutdünken kontrollieren und für ihre Zwecke zu gebrauchen verstehen. Für diese Kreise ist die Weltfinanzkrise keine Krise, sondern eine auf längere Sicht für ausschliesslich sie eine ertragreiche Operation.
Mit der Demokratie ist es ein bisschen wie in einer Schulklasse, die ihren Klassenchef oder Klassensprecher 'selber' ernennt. Das bleibt ohne Einfluss auf den Lehrstoff und auf die Anzahl der erfolgreichen Absolventen.
Daran würde auch eine "Volkswahl des Bundesrats" nichts ändern, wie Viele noch meinen - im Gegenteil!
Wer will denn allen Ernstes noch glauben, ein Mehrfachmilliardär stehe einem Landwirt oder einem Kleinunternehmer oder erst recht dem einfachen Mann aus dem Volke näher als der Hochfinanz? Wie betört von Politmarketing muss man eigentlich sein, um solcher Illusion zu erliegen?

Geld regiert die Welt, und das zuletzt nach demokratischen oder gar menschlichen Grundsätzen.
Was streiten da aufrechte "Demokraten" darüber, ob sie einem armen Tropf die Einbürgerung ohne Begründung verweigern können sollen und machen ihr Heimatglück davon abhängig? Der Keller brennt und im ersten Stock streiten sie darum, wo der Kalender mit dem Ankerbildchen drauf aufgehängt werden soll!

Das Schicksal der Völker bzw. der Bevölkerungen liegt seit Jahrzehnten bereits nicht mehr in den Händen von Nationen.
Was ein Volk und was der Souverän sei, steht nur noch so in den Schulbüchern und in Provinzblättchen.
Die Medien für das anspruchsvollere Publikum hüllen sich in gediegenes Schweigen.

Wer zu den Auserwählten gehört, bekommt so seine Tips; wer da bloss an Insidergeschäfte denkt, liest nur sein Leibblatt und begnügt sich mit seinem Tellerrand als Horizont; die machen nur die Lakaien, heute halt nur noch die, deren man mit unserer gestrigen Justizsystemen nicht oder erst noch kurz vor deren Ableben habhaft wird.
Die Vorstellungen über die wirklichen Machtverhältnisse sind unglaublich naiv - bedingt und begünstigt durch eine bewusst oberflächliche Erörterung dieser Zusammen- hänge und ihrer Ur- und Untergründe, zunächst im Bildungskonzept und daraus sich ergebend in den Medien, denen mangels Bildung ihrer Kundschaft, keine kritischere Beobachtung und Analyse abverlangt wird.

Darüber, wer die Macht über die Güter und die Arbeitsleistungspotentiale verfüge, wissen nur Eingeweihte ein bisschen etwas, und die sind handverlesene, kompetenzlose Vasallen. Ihre Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass die Aufmerksamkeit der Massen pausenlos auf Spektakuläres aber Belangloses und daher Auswegloses gelenkt werde - Kriege z.B., oder die Massen euphorisierende Grossereignisse aller Art.

Alles freut sich über Kindereien. Das heisst heute Demokratie

 


2008-05-24

Was rechtfertigt, eine Gemeinschaft als "Sekte" zu bezeichnen?

Von glaukothyr @ 20:43 [ CH-Bananenplantagen ]
*
Ausnahmslos jede Gemeinschaft oder Bewegung ist dafür anfällig, einen Drall zur Sekte aufzunehmen.
Das hat Nichts mit Religion bzw. speziell mit religösem Glauben zu tun.

Wohl ist die Bezeichnung 'Sekte' im alltäglichen Sprachgebrauch in der Regel der vom grossen Strom der in einer so oder anders definierten Region allgemein etablierten, teils in stark säkularisierten Formen praktizierten Hauptreligion abgesonderten Gruppe vorbehalten, die im Verhältnis zum Hauptstrom eine deutliche Minderheit ausmacht und die ihre Kraft des Zusammenhalts aus einer mehr oder weniger ausgeprägten Abgrenzung gegen die Mehrheit bezieht.

Das Phänomen der absondernden Gruppierung gegen eine Mehrheit bzw. eine Konkurrenz anders denkender und interessierter Individuen ist aber nicht auf ausgesprochen religiöse Inhalte beschränkt.

Heutzutage interferiert das "rein Religiöse" praktisch ungehindert mit den Meinungen und Überzeugungen der säkularen, rationalen, philosophischen und der übrigen Möglichkeiten und Bereiche des sich mit Gefühlen vermengenden Denkens. Das lässt einen Vergleich der ausgesprochen 'religiösen' Sekte mit 'Sekten' anderer, gleichgerichteter Denk- und oder Wertinhalte nicht mehr abwegig erscheinen.

Was mit speziellem Bezug auf spirituelle, religiöse bzw. nebulöse, irrationale oder vom Konkreten und alltäglich Praktischen abgehobene Inhalte die "Sekten" im überlieferten Sinne sind, sind

* auf "wunberbare" Geldvermehrung bezogen die Schneeballsysteme und andere Erwerbszirkel, die beteuern, keine solchen Systeme und "legal" zu sein,

* auf die Wissenschaft bezogen die Schulen, Dogmen und Doktrinen (Chicago Boys),

* auf die politischen Systeme und ihre Beanspruchung bezogen die politischen Parteien,

* auf die Wirtschaftsprinzipien bezogen die Interessenvermengungen aus Politik, Finanz, Wirtschaft und inter- bzw. transnationalen, Recht vereitelnden und staatliche Gewaltmonopole korrumpierenden und aushebelnden Gewaltpotentialen,

* auf die Unterhaltung und Zerstreuung - z.B. auf den Fussball - bezogen die Vergötzung eines Stars oder Clubs durch gewisse Fankategorien.

* Auch einige Sparten und Nischen des Kultur- und Kunstbetriebs und der Modewelt weisen typische Merkmale einer Sekte auf, einfach statt auf die von den Religionen als Frömmigkeit feilgehaltenen Inhalte auf die ihre Ideale höchster Vollendung vergötzenden "musts" und Superlative.

* Dann gibt es auch noch die Zugehörigkeiten zu nach aussen sehr verschwiegenen Zirkeln, die auf Austausch aussergewöhnlicher und sehr spezieller Informationen, Leistungen und Gegenleistungen beruhen, wodurch die einmal Zugehörigen auf Lebzeiten im Bann der Macht solcher Zirkel gefangen bleiben und ein Verstoss gegen die Regeln für das Dasein des Abgeirrten unumkehrbare Folgen haben kann.


Die Persönlichkeitsstruktur des Einzelnen, der nach Bestätigung seiner Zugehörigkeit zu einem wie auch immer erlesenen und erlauchten Zirkel strebt, ist, von ihrer äusseren, mehr oder weniger auffälligen oder gediegenen Verkleidung abgesehen, weitest gehend dieselbe.

Im Lauf seines Lebens kann das Individuum mit dieser Struktur in verschiedener Hinsicht experimentieren, sie entwickeln und günstigen Falls sich schliesslich davon lösen.

Die Skalen einerseits der Intensität, andererseits der Dauerhaftigkeit des Zugehörigkeitsdrangs- und -zwangs von oberflächlich neugierig (lifestyle) bis zu blindem Eifer (zelotische Sekte, Fanatismus), von einer Mode- bzw. Hitsaison bis zur Lebensdauer.

Bei den eher kurzsfristigen und oberflächlichen Gruppierungen zu gleichgerichtetem Verhalten fallen vor allem das schwärmerische Element und die Excentrik (die der ad-hoc Exclusivität dient) im Vordergrund. Aber auch schon das Element des sich aus der Masse der Halt- und Bedeutungslosen heraus Hebens und in eine übermächtige, über allen Alltagsfrust erhabene Gemeinschaft ein Tauchens (Taufe!), die eine Stimmungswelle auslöst, die allen Kleinkram, der einen vor den systemischen Zwängen zur Schnecke macht, mit unaufhaltsamer Wucht für einige Stunden aus dem Bewusstsein fegt. Die Sehnsucht nach etwas, das stärker und grösser ist, als das, was einen tagtäglich kränkt und erniedrigt und die Begeisterung für deren zumindest zeitlich beschränkte, symbolische Erfüllung durch das Mitgehen mit einer die Massen flutartig hebenden Begeisterung ist nicht so sehr verschieden von religiöser Verzückung in einer liturgischen Handlung.

Bezüglich der schwerer erkenn- und bewältigbaren Bewusstseins- und Gefühlsinhalte und den längerfristig beschäftigenden Perspektiven bedarf es einfach haltbarerer und mehr Halt bietender argumentativer Gerüste und Symbole, die den Glauben an etwas stärken, das die eigene Wehrlosigkeit und Ohnmacht als Individuum gegenüber der unwägbaren Gesamtheit von Übermacht durch hinreichend überzeugende Einbildungen aufwiegt. Man gibt sich der Versuchung und Hoffnung hin, dass, was sich genügend Andere einbilden, Wirklichkeit sei. Das ist das Grundelement alles Glaubens und aller Glaubensgemeinschaft.

Der Anstoss zum Drall einer Gemeinschaft in die Ecke der Sekten kommt oft von einer zu kritischer Grösse angewachsenen Gruppierung von Mitgliedern, die ihre vernachlässigte Persönlichkeit oder ein etwas verwahrlostes Bewusstsein in die Obhut einer Gemeinschaft geben möchten, ohne sich darüber Rechenschaft geben zu müssen, was sie damit für ihr eigenes Leben präjudizieren und für die Leben Anderer anrichten.
Damit diese Delegation der Verantwortung für eigene Meinungsbildung und für die diese begleitenden Gefühle als "richtiger Weg" eingebildet werden kann, muss für sie diese Gemeinschaft ausnahms- und vorbehaltlos und unter allen Bedingungen als Innehaberin und Bewahrerin höchster Wahrheit gelten. Der anfänglich bloss schwärmerische Dienst für einen Altar oder Tempel (fanum => fanatisch) verklüngelt sich unversehens mit rechthaberischem Eifer.

Für die Behauptung und Wahrung dieser Einbildung wird jedes Mittel und Opfer nicht nur zulässig sondern geradezu Recht (Rechthaberei) und heiligt der Zweck die Mittel (Rigidität, Repression, Brutalität der Sanktionen gegen Abweichler).
Je grösser die Intoleranz gegen Zweifel und Abweichung und je rigoroser die Sanktionen gegen jede Abweichung, desto unentrinnlicher wirkt der Sog zur Gefolgschaft auf die erst verhängnisvoll schwärmerischen, dann zelotisch rechthaberischen und schliesslich machtstrebigen "Jünger". So können zelotische Sekten zu Augen ideologischer Zyklone werden.


2008-05-22

Ehre als Grundform des Mensch Seins

Von glaukothyr @ 13:56 [ 013 Teilchenbeschleuniger ]
Ehre ist das unantastbare Bewusstsein der geistigen und moralischen Eigenständigkeit und der daraus sich bildende und sich stärkende Wille, sich nicht benutzen zu lassen, sondern aus eigenem Entschlusse zu handeln.
Wer Ehre hat, nimmt keinen Sold und keinen Lohn, sei dieser noch so hoch.
Diesem Bewusstsein entpricht die Pflicht, keine anderen Menschen zu benutzen, zu Nichts und unter keiner Versprechung, Verheissung und Bedingung.
Höchste Ehre spottet gar des Hungers.
Des Freien Ehre spottet wenigstens jeder Verlockung und Verheissung - nicht nur auch sondern ganz besonders und erst recht aller himmlischen und jenseitigen! Nur Verührer können Jenseitiges verheissen. Wer Ehre hat, traut seinen eigenen Sinnen. Er kann das, weil er sie im unverkrampft freudigen Spiel mit ihnen bändigt und zäumt.
Ehre ist auch Abscheu gegenüber jeder Art Opferung von Rechten und Zeit anderer, die einem Individuum um seinet wegen zustehen müssen, wenn man es als gleichberechtigtes Geschöpf und als Schicksalsgenosse achten und sich nicht aus gekünstelten Gründen über es erheben und empören will. Ehre ist Verzicht auf Herrschaft und Dienstboten.
Ehre hat nichts mit Rechthaberei und schon gar nichts mit Wohltätigkeit zu tun. Die Ehre ist aller Abhängigkeit abhold.
Ehre ist bestrebt, aufzurichten und zur Freiheit zu ermutigen. Die Wohltätigkeit aber wird zum Ablass für Ehrlosigkeit. Sie muss, kann aber nie wieder gut machen, was Missachtung und Misshandlung angerichtet.
Verspielte, verluderte und verprasste Ehre endet in Elend.
Daraus wird deutlich, wie viele und wie sehr Verhältnisse und Beziehungen auf den privaten wie auch auf den öffentlichen Ebenen heute essentiell nicht weniger ehrlos sind, als sie es schon seit Menschen gedenken waren, unabhängig von sog. freiheitlichen, demokratischen und sozialen Ideologisierungen der Kollektivität und trotz wissenschaftlicher, technischer, logistischer und administrativer Errungenschaft und Perfektion. Das Kollektive der Massen ist der Ehre Grab.
Die Ehrlosigkeit ist das vornehmste Merkmal der Barbarei.

2008-05-20

Bürgerrecht ein Gut? - Wessen Gut?

Von glaukothyr @ 23:36 [ CH-Bananenplantagen ]
Die Eiferer für die "Demokratie" und vor allem für die demokratische Einbürgerung argumentieren unter anderem damit, das Bürgerrecht sei ein Gut, dessen Vergabe nicht den richterlichen oder den administrativen Behörden überlassen werden dürfe.
Das wirft eine Reihe von Fragen auf.


Worin eigentlich besteht dieses Gut?

Die stolz verbürgerten Plebeier nennen vor allem das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht als Schweizer.
Nun ja, das ist ein jedem Bürger einer Demokratie, gleichgültig welcher Nation, in dieser oder jener Form mit diesen und jenen Vor- und Nachteilen gewährtes Recht. Das ist Nichts Besonderes.
Wer sich mit Fragen der Demokratie nicht nur in Bierlaune nach dem Alltagsfrust befasst und ihre Effektivität unter verschiedenen Verhältnissen und Bedingungen etwas kritisch beobachtet, weiss, dass dieses durch eine Verfassung gewährleistete und durch Gesetze geregelte Recht auch zur reinen Formalität oder zum kollektiven Ritual ohne Einfluss auf die politische Wirklichkeit bzw. auf das Wirken der Staatsgewalten bleibenden, einem Führer huldigenden Ritual werden kann.


Der Wert des Stimm- und Wahlrechts

Das Stimm- und Wahlrecht ist für sich allein noch kein Wert sondern die politischen Rechte der Bürger beziehen ihren Wert in ihrer Gesamtheit aus der aktuell im politischen System wirkenden Kräfte. Dieser Wert ist Schwankungen und Veränderungen unterworfen, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie die Bürger sich zu ihren Rechten einstellen, sie ausüben, geltend machen und durchsetzen oder auch missbrauchen. Kein Recht ist gegen Missbrauch durch sich seiner entschlagenden Kräfte gefeit. Gerade diesen Kräften gegenüber bleibt der mit seinem Alltag und Erwerbsleben beanspruchte Bürger lange - und oft zu lange - ahnungslos, denn sie bereiten ihre Angriffe auf die Verfassung und das Rechtssystem in oft sehr beeindruckend gediegenen Umgebungen hinter geschlossenen Türen vor, die sich für den Bürger nie öffnen. Er ist daher, allein mit seinem Stimm- und Wahlrecht gar nicht gerüstet, ohne Unterstützung der differenzierten und ausgeklügelten Einrichtungen der Staatsgewalt den Wert seines Stimm- und Wahlrechts zu erhalten.


Ohne Arbeit kein Staat und kein Stimm- und Wahlrecht

Der Apparat für die Erhaltung und verfassungsgemässe Ausübung der Staatsgewalt muss mit der Mehrwertschöpfung verbunden sein, denn die Zeiten, wo Fürsten ihren Herrschaftsapparat mit ihren Kriegsbeuten und aus dem Ertrag der Arbeit ihrer Leibeigenen und Sklaven finanzierten, sind ja vorbei und werden gewiss zuletzt von denen zurückersehnt, die die Demokratie hochhalten und weiterhin auf ihr Stimm- und Wahlrecht als Schweizer stolz sein und bleiben wollen.
Nun ist ganz klar, dass wenn etwa 20% der Bevölkerung in der Schweiz Ausländer sind, diese auch etwa 20% der Beiträge an die Erhaltung des Staatsapparates leisten, über den man als Schweizerbürger mitentscheidet (n.b. auch wenn man nur minimale Steuern zahlt oder gar Sozialhilfe bezieht!).
Viele Gemeinden tragen diesen Umständen damit Rechnung, dass sie ihren ausländischen Einwohnern auf Gemeindeebene ein Stimm- und Wahlrecht einräumen, ohne Einbürgerung. Das ist selbstverständlich von den Gemeindebürgern in einer einmaligen Entscheidung über eine allgemein abstrakte Regelung demokratisch entschieden worden. Diese Gemeinden hätten viel zu tun, wenn sie jedesmal für jeden Ausländer durch Volksabstimmung beschliessen müssten, ob ihm diese politischen Rechte persönlich zuerkannt werden sollen. Die Bedingungen dafür sind durch eine allgemein, nach demGrundsatz der Rechtsgleichheit anzuwendende Regelung festgelegt. Diesem Rechtsgleicheitsgrundsatz gemäss muss jeder Entscheid anfechtbar sein, wo die Rechtsgleichheit verletzt ist - etwa durch Fehlinterpretation von Unterlagen oder infolge anderer Fehler, die einfach immer wieder einmal unterlaufen können.
Diesen Gleichheitsgrundsatz könnte auch der nachträglich eingefügte Grundsatz, dass die Gemeinden endgültig über Einbürgerungen entscheiden, nicht ausgehebelt werden, denn es gibt auch innerhalb der Verfassungsgrundsätze eine Hierarchie, an deren Spitze grundsätzlich unumstössliches, zwingendes Verfassungsrecht steht, wozu die Rechtgleichheit als einer der elementarsten Grundsätze von Demokratie und der sie gewährleistenden Rechtsstaatlichkeit gehören.
Ohne den Grundsatz der Rechtsgleichheit und ohne das sich aus diesem unerlässlich ergebende Willkürverbot ist jedes Stimm- und Wahlrecht eigentliche Makulatur. Der Blick in die Auslandteile der Medien illustriert das.

Der Aufstand gegen den Staat, seine Behörden und sein Recht
Ein Befürworter der Einbürgerungsinitiative wehrt sich für sein Stimm- und Wahlrecht betr. Einbürgerung mit folgenden Worten:

"Die Schweizer treibt etwas anderes (als die Einbürgerung) um: Sie wehren sich gegen die Verbürokratisierung ihrer Rechte und lehnen sich gegen eine obrigkeitliche (auch journalistische) Gängelung darüber, was falsch und was richtig sei, auf".

Das nimmt die Argumentation der Initianten auf, die Einbürgerung würde durch die Annahme der Initiative vom blossen Verwaltungsakt wieder zum demokratischen Entscheid.

Sich nicht von Gerichten und zuständigen Behörden Bescheid geben zu lassen, was richtig und falsch sei, hiesse konsequent um- und fortgesetzt, es solle in einer Volksabstimmung auch entschieden werden, was nun richtig bzw. Rechtens oder falsch bzw. Unrecht sei, wenn z.B.:

  • ihm sein Arbeitgeber z.B. die Lohnzahlung verweigert oder
  • die Verkehrspolizei ihm den Fahrausweis abnimmt oder
  • das Bauamt ihm eine Bewilligung verweigert oder
  • er gesetzwidrig zu Militärdienst oder zu Steuerzahlung verpflichtet wird oder
  • wenn er sich scheiden lassen will.
Wollte er wirklich solche Entscheidungen letztinstanzlich dem Volk überlassen? Wäre er wirklich mit einer einzigen Instanz zufrieden, die in den genannten Angelegenheiten gegen ihn entscheiden könnte, ohne jede Berufungs- und Rekursmöglichkeit?

Einer seiner Sekundanten meint dazu :

"Wenn diese Beurteilung demokratisch gefällt wird, braucht es kein Rekursrecht."

Wie würde er wohl eine solche Rechtsprechung qualifizieren?
Warum also kein Beschwerderecht gegen grundlose Einbürgerungsverweigerung?

Das Wesen des Bürgerrechtsentscheides
Der Bürgerrechtsentscheid ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • einseitiger Hoheitsakt
  • individuell konkrete Anordnung
  • in Anwendung von Verwaltungsrecht (Prüfung der Erfüllung der bundes-, kantons- und gemeinderechtlichen Voraussetzungen)
  • auf Rechtswirkungen (gegenüber dem Bürger bzw. Adressaten der Anordnung) gerichtet
  • verbindlich und erzwingbar

 

Diese Merkmale sind typisch für die verwaltungsrechtliche Verfügung und bleiben aus Sicht des Betroffenen eine solche, gleichgültig, ob eine zum Entscheid darüber hinreichend geeignete oder letztlich - besonders für die Verweigerung - nach Treu und Glauben und nach dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz unfähige (weil unwissende bzw. unzureichend wissen könnende) Instanz wie etwa das Volk an der Urne entscheidet.
Verfügungen sind typische Verwaltungsakte. Sie beruhen letztlich immer direkt oder abgeleitet auf Rechtsglundlagen, die demokratisch geschaffen worden sind.


Die Schmähung des Staates zur Verherrlichung des Volkes, das diesen Staat geschaffen hat.

Den reinen Verwaltungsakt oder auch ein Gerichtsurteil gegenüber dem Volksentscheid geringer zu schätzen oder ihn geringerwertig hinzustellen als einen Volksentscheid ist mit der Behauptung, das Schweizer Bürgerrecht sei ein erhabenes Gut, nicht vereinbar, denn es ist gerade dadurch ein erhabenes Gut, dass es nicht die Zugehörigkeit zu einem sich über Recht und Behörden launenhaft, willkürlich und abschätzig hinwegsetzenden Pöbel, sondern zu einer Recht, Rechtsgleicheit und durch das Recht disziplinierte Behörden bedienten und beratenen Rechtsgemeinschaft verschafft.
Die Qualität des Schweizer Bürgerrechts ist nicht durch die Art seiner Erlangung bzw. wie es vergeben wird bestimmt, sondern durch die Art der Gewähr für Recht, Freiheit und für das Gedeihen als Rechts- und Arbeitsgemeinschaft, die einem modernen Verfassungs- und Rechtsstaat sein Ansehen verleiht.

Wie bereits erwähnt, ist diese Art und Weise der Gewährleistung funktionierender und gesicherter Kollektivität Ergebnis eines reichhaltigen, fortgesetzten Zusammenwirkens funktionell unterschiedlichster Bemühungen, Arbeits- und Kulturleistungen jeder Art und Qualifikation, an denen alle Einwohner, ob nun Bürger von Geburt oder durch Einbürgerung oder Ausländer, gleichberechtigt und mit gleichwertiger Anstrengung mitwirken.

Nur ausnahmsweise kann daher ein objektiv achtenswerter Grund bestehen, die Einbürgerung bei Erfülllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern.
Gerade die auf sorgfältig und objektiv zu überprüfende und nachzuweisende Gründe zu stützende Verweigerung der Einbürgerung dem Bauchentscheid eines schlecht informierten und zu weiteren Nachprüfungen gar nicht ausgerüsteten und nicht organisierten Volkes überlassen zu wollen, steht eher auf der Entwicklungsstufe eines "Gottesurteils" als auf derjenigen eines zeitgenössischen Verfassungs-, Rechts- und Verwaltungsstaates.

Das Bürgerrecht gehört nicht dem Volk, es gehört dem Bürger. Der Bürger ist der Einzelne.
Es ist dem Einzelnen um seiner selbst Willen gewährt, damit er aus eigenem Antrieb und möglichst ohne vermeidbaren Zwang am Aufbau und Erhalt dessen mitwirken kann und auch soll, wovon er Bürger ist. Das ist eine der elementaren und wirklich ursprünglichen Ideen von Demokratie.

Sie ist eine Kultur in ihren Rechten und Pflichten einander gleich gestellter Einzelner, aus der sich auf Grund gegenseitiger Achtung und Ehrlichkeit die Gemeinschaft erst ergibt und in ihrem Bestand legitimiert wird. Wo diese Gleichstellung und der Verkehr miteinander auf gleicher Augenhöhe aufhört, ist die Demokratie am Ende und wird durch ein launenhaft entscheidendes Volk nicht an ihren Ursprung zurück sondern in's Verderben geführt.
Darum ist es nicht das Volk, das dem Einzelnen seine Rechte gibt, sondern seine Rechte sind von ihm von allen Einzelnen, denen er nun gleich gestellt wird anerkannt und das, nicht die Laune eines Haufens Selbstgerechter, macht ihn zum Bürger unter Gleichgestellten statt zum Mitläufer eines sentimentalen Haufens.

Entsprechend wird dem "Volk" nichts entrissen, wenn dem Einzelnen seine Rechte, u.a. dasjenige des Bürgerrechts, nicht durch die Gemeinschaft als Überinstanz sondern nach Massgabe des von den Einzelnen gemeinsam beschlossenen Rechts erteilt werden.

Das wertet die Vergabe des Bürgerrechts als Institution auf, während dessen Vergabe von des in seine Selbstherrlichkeit verliebten Haufens Gnaden es für alle in jeder Hinsicht entwertet.
Die Einbürgerung ist dem Wesen ihrer Sache gemäss und gemäss der Systematik des Rechts kein politischer Entscheid. Sie bzw. ihre Verweigerung wirkt sich gegen Einzelne aus und sie verpflichtet noch berechtigt die Allgemeinheit noch beschäftigt sie anschliessend die Exekutivspitze, sondern eben vor Allem die mittleren und unteren Verwaltungsebenen.


Zwingendes Recht - Ein weiteres Argument der Volksrechtstrunkenen:

"Wo nicht zwingendes Völkerrecht verletzt wird (z.B. Folterverbot), sind Entscheide des Stimmvolkes ohne Wenn und Aber umzusetzen."
Seit wann steht nur zwingendes Völkerrecht, nicht aber zwingendes Bundesverfassungsrecht wie Gleichheit vor dem Gesetz, Willkürverbot, Rechtmässigkeitsgebot, Gebot der Rechtsförmigkeit von Verfahren den Launen politischer Haufen entgegen?
Wenn diese Grundätze der Verfassung keine Geltung mehr haben, ist die Demokratie im Eimer. Dann können die Rechthaber zwar ihren Unmut durch Verweigerung der Einbürgerung an Menschen mit falscher Endung im Namen, mit falscher Religion oder Hautfarbe von Zeit zu Zeit kühlen, aber die Grundlagen ihrer Rechte und Freiheiten sind untergraben und die Pfeiler ihrer Gemeinschaft morsch.


Der unbedachte Mangel der Initiative

Wenn die Initiative so wie vorgelegt durchkommt und die Gemeinde wirklich definitiv entscheidet, ist sie auch an keinerlei heute bestehende Regeln für die Einbürgerung gebunden. Auch der Kanton kann und darf keine Sanktionen gegen sie ergreifen. Sie kann schalten und walten wie sie will. Keine Instanz und kein höchstes Gericht kann sie zur bisherigen alten Ordnung zurückrufen.

Gemeinde A bürgert nicht ein, was ihr nicht passt. Gemeinde B bürgert reiche Ausländer bevorzugt und erleichtert ein. Gemeinde C bürgert nach einem speziellen Verfahren die Ausländer ohne weitere Wartezeit und Auflagen ein, die von andern Gemeinden unbegründet oder unberechtigt nicht eingebürgert worden sind und beruft sich dabei auf übernationales Recht oder auf Staatsverträge und natürlich auf ihre absolute Souveränitat in Einbürgerungsfragen.

Was wäre also mit solchen Zuständen, ganz besonders mit der Letztinstanzlichkeit des kommunalen Einbürgerungsentscheides, gewonnen?

...


Anlass zu dieser Äusserung: NZZ am Sonntag 18.05.2008, Meinungen S. 25


Wessen "Rotes Büchlein" ist nun schöner "rot"?

Von glaukothyr @ 16:26 [ 013 Teilchenbeschleuniger ]

"Rotes Büchlein" war vor etwa 40 Jahren ein Kultobjekt von Gruppierungen, die sich für Maos "Grossen Sprung nach vorn" begeistert haben.

Heute machen ganz andere Gruppierungen wieder ein rotes Büchlein zum Kult, diesmal nicht um eine zielstrebig anmutende Dynamik "vorwärts", sondern um ein

Gut, "das zu erhaben" sei, "um sich dessen Vergabe vom Beamten- und Richterapparat entreissen lassen zu dürfen".

Offenbar haben in diesen 40 Jahren, in denen Forschung und Technik der Menschheit ungeahnte Potentiale und Möglichkeiten in die Hand gegeben haben, die von allen Teilen der westlich postindustriellen Dienstleistungs-, Vorsorge- und Wissensgesellschaften eifrig benutzt und oft gierig ausgenutzt werden noch nicht alle Gesellschaftsteile gelernt, sich von Kulten um Symbole aus an sich wertlosem Blech, aus Textilie oder Papier freizuhalten. Sie versprechen sich, mit ihrer Huldigung an ein Symbol Macht über andere zu erlangen und durch Gewaltanwendung zu erzwingen, was ihre Einbildung allein nicht schafft.

Wie schon eh und je ist diese Gruppierung, die heute "Ihr" Rotes Büchlein zum Symbol des über Fremdes Erhabenen macht, gegenüber "Vorwärts" Stürmendem argwöhnisch und ängstlich; sie träumt von Flucht nach rückwärts. Da aber rückwärts keine Ziele sondern nur geschönte Erinnerungen liegen können, erhoffen sie sich von trotziger Einigelung ein Überdauern der "Gefahr", die alles Neue und aller Wandel vor allem für geschönte Erinnerungen unvermeidlich in sich bergen.

Sie sehen dabei nicht, dass sie sich nicht in der Abwehrsituation eines Igels auf einem feucht krumeligen, sommernachtwarmen Waldweg sondern eines Igels auf einer steinharten Autobahn befinden.

...


Anlass zu dieser Äusserung: NZZ am Sonntag 18.05.2008, Meinungen S. 25

2008-05-19

Glocken der Heimat und Totengräber der Demokratie

Von glaukothyr @ 19:30 [ CH-Bananenplantagen ]
Heimatlos als Fremder unter Fremden zu leben ist das Schicksal wohl des grösseren Teils der Menschheit.
'Heimat' ist kein 'Normalszustand' und schon gar keine evolutive Errungenschaft. Sie ist ein sentimental argumentativer Zuckerguss über das Phänomen der Sesshaftigkeit.
Und diese, sagt der Tuareg Ibrahim al-Koni, ist das Leichentuch, ist die natürliche Vorbereitung auf den Tod. Da braucht's keine Mörder der Demokratie oder von sonst was mehr, sondern wirklich nur noch die Totengräber. Und die sind bekanntlich kein Luxus, es sei denn, man bevorzuge die Arbeitsleistung der ganz natürlichen Aasverzehrer.
Der Haufen als Heimatersatz
Die Versuche vieler, dem abgegrenzt Territorialen Geneigter, das 'Heimatgefühl' des 19. Jahrhunderts durch mit allerlei 'hinterfragender' Kulturbetriebsamkeit künstlich erzeugte 'nationale Identität' zu ersetzen, gleichen in ihrem Grundmuster bis in peinliche Details der argumentativ aufgearbeiteten Emotionalität des 'Nationentaumels' des 19. Jhdts.
Die Matrix des Glaubens an die Ohnmacht des Einzelnen vor allem Schicksal prägt Kleinmut und Feigheit vor der Herausforderung, der vielgestaltigen Existenzangst aus eigener Anschaung zu begegnen, sie anzunehmen, zu zämen und schliesslich zur engsten Vertrauten zu gewinnen. Dieser Kleinmut erfindet das Gebet:
'Gemeinsam sind wir stark!'
und die Feigheit erhebt es zum gegenseitig beschwörenden Mantra der Gemeinschaft.
Überzeugend wirkt allerdings solch kollektiver Rausch immer nur für diejenigen, die einigermassen in der Mitte eines solchen Haufens mitlaufen bzw. sich mitschieben und mitziehen lassen, geschützt ausgerechnet von all denen, die sie beargwöhnen und geringschätzen, weil sie weiter aussen, gegen die schlechter geschützten Ränder hin stehen und gehen - den Randständigen und Grenzgängern.
Für diese gegen die Aussenränder des Haufens hin Gedrängten wird dagegen die Frage aktuell, wie lang die noch weiter aussen zum Rand noch mithalten oder dann auf der Strecke bleiben oder von 'Feinden' des Haufens oder auch von Beutejägern angefallen und überwältig werden.
Die Herkunft - das ist nicht der Ursprung! - der Angst
Für die zu äusserst ist immer jedes 'Gemeinsam' eine ausgesprochen einseitige, wenig überzeugende, ambivalente und unzuverlässige Angelegenheit. Von diesen Rändern her kommt alle Angst. Sie ist die Angst vor dem Verlust des Komforts, links und rechts, vorn und hinten, oben und unten, wie ein Fisch in einem Schwarm von 'Gleichen unter Gleichen' umgeben und scheinbar unter und von ihnen 'sicher' aufgehoben und von ihrer 'gemeinsamen Stärke' beschützt zu sein. Wie denn soll eine Gemeinschaft derer stark sein, die sich alle in ihrer Angst und in ihrem Drang, zu flüchten und sich zu verbergen, stark sein? - Wer hat ihnen diese Falle gestellt?
Gewollt war einst die Gleichheit vor dem Recht, geworden ist daraus eine Gleichheit in Angst
'Gleich unter Gleichen' vor dem Recht zu sein, heisst, das Recht des andern ebenso zu schätzen und zu schützen, wie das eigene.
'Gleich unter Gleichen' in Bequemlichkeit und Sattheit zu sein, enthebt die Gleichen der individuellen Herausforderung und Verantwortung gegenüber der Möglichkeit, eigenes Dasein autonom zu entwerfen und die Risiken dafür auf sich zu nehmen. Jeder darf gleichermassen alles Angenehme zuerst für sich in Anspruch nehmen und alles Lästige auf die andern abschieben.
'Gleich unter Gleichen' in Angst und Feigheit zu sein, bedeutet Konsens über Sachzwänge als Legitimation dazu, sich Beglückungshilfen und -substrate auf Kosten der Randständigen zu verschaffen.
Es wird nie auf Dauer gelingen und funktionieren, die individuelle Angst an ein 'gemeinsames Pfeifen im dunklen Keller' zu delegieren.
Die damit erzeugte Selbstbetörung wirkt nur für die, die es - mit Ellbogen - ins und nahe ans Zentrum des gemeinsam brüllenden Haufens schaffen.
Die Angst kommt von den Rändern und treibt die Flüchtigen in die Mitte.
Je mehr es dort, ganz aussen an den Rändern, ganz anders aussieht als das in der Brutwärme des Zentrums des brüllenden Haufens erzeugte Bild von der Welt, desto grösser und ansteckender die Angst. Ob der Haufen sich einbildet, demokratisch oder gottesfürchtig oder sozial zu sein, macht für die an die Ränder des Haufens Gedrängten keinen Unterschied. Sie stehen zwischen der Wirklichkeit der Welt und den Einbildungen der Gleichsten im Mittelpunkt des Haufens Gleicher.
Wer immer wie und wovor auch immer 'Angst' hat, befürchtet zu Recht, seine Einbildung stimme nicht mit der Wirklichkeit überein.
Wer sich in einer Gemeinschaft Starker aufgehoben wähnt, ist in Wirklichkeit in einem Haufen Bequemer, Unentschlossener und Feiger mit gegangen und gefangen.
Die Starken eint ihre Stärke und Bescheidenheit*, nicht ihre Gemeinschaft. (* denn der Starke muss seine Stärke nicht beweisen und er droht nicht sondern hilft mit ihr)
Wo allzu Viele sich gegenseitig bezeugen, gemeinsam stark zu sein, ist es um die Demokratie schlecht bestellt, wenn es nicht gar bereits um sie geschehen ist.
Demokratie ist keine Gemeinschaft der Bequemen, Verwöhnten, Argwöhnischen, Misstrauensvollen und Ängstlichen; sie ist eine Gemeinschaft der Wahrhaftigen, gegeneinander Rücksichts- und Vertrauensvollen und eine Gemeinschaft der Zuversicht und des wohl erwogenen, auf Selbstvertrauen gründenden Wagnisses.
 ...
 
Anmerkung : Der Text beruht auf Notizen des Blogautors zum ihm seinerzeit zugestellten Wochenbericht Nr. 29 der Bank Julius Bär aus dem Jahre 2003 unter dem Titel : "Demokratie und die Angstgesellschaft".

2008-05-15

Die Verfassung der Schildbürger

Von glaukothyr @ 14:13 [ CH-Bananenplantagen ]

Es gibt verschiedene Arten der politischen Kommunikation zwischen Exponenten der Classe Politique und der Öffentlichkeit:

  • Diejenige, die dafür Propaganda macht - und offenbar Propaganda machen muss,
    dass sie "offen, fair und ehrlich" sei und
  • diejenige, die es schon aus ihrer Absicht heraus einfach und ganz allgemein schon ist und die deshalb auch keiner Institutionalisierung bedarf, weil

anständige Menschen, und solche gibt's zum Glück auch noch in der Classe Politique, sie als Selbstverständlichkeit erachten und sie nicht zur politischen Errungenschaft emporstilisieren und zu Verfassungsrecht emporheben müssen.

In keiner Verfassung der Welt muss stehen, man solle einander nicht täuschen und belügen.

Ist denn das eine Errungenschaft der Politik in einer modernenen, konsiliaren und Gruppenkonkurrenz regulierenden Demokratie, wenn das in die Verfassung zu stehen kommt?

Dass und wie man einander in der Politik nicht mehr belügen und täuschen solle, (es sei denn, man erhebe den Anspruch, als Partei anerkannt zu sein, die Wahlen und Abstimmungen unbedingt gewinnen muss) soll nach dem Willen der Söldner und Vasallen des Politikmarketings in der Verfassung detailliert geschrieben stehen!

Die Schildbürger  sind offenbar noch nicht ausgestorben!

Sie suchen Zuflucht vor der Zukunft im Schosse völkischen Proletariats.

 

 

 


2008-05-13

Nicht ganz "einfach und allgemein verständlich"

Von glaukothyr @ 13:10 [ CH-Bananenplantagen ]

Die Sekte der Volksherrschaft Predigenden gibt ihre Absichten und ihr Verhalten als "einfach und allgemein verständlich" aus.

Sie empfindet es als empörendes Unrecht, dass die Volksvertretung nicht den von ihr gewünschten Exponenten ihres Katechismus in den Bundesrat gewählt hat. Sie will dieses Ergebnis nicht als solches gelebter und praktizierter Demokratie hinnehmen, sondern gibt sich redlich Mühe, die Schweizerische Demokratie als von allerlei Minderwertigkeiten durchsetzt und von Abirrungen gekränkt darzustellen, um dann den Erstaunten und Erschreckten, wie schon seinerzeit Simplizissimus den aus Unwissenheit und Bedrängnis Leichtgläubigen, ihre wert- und wirkungslosen Elixiere als Allerweltsheilmittel "allgemein verständlich" anzupreisen (Politmarketing, Wahlangebotsmarketing).
Im Schosse ihrer verschworenen Gemeinschaft tritt sie das Grundrecht ihrer Mitglieder auf individuelle Einstellung mit Füssen und ruft Scherbengerichte zusammen, um aus ihrer Sicht "Abtrünnige" ins Exil zu schicken und um auf Scherbenhaufen die Zukunft der Sekte zu gründen.
So sieht's jedenfalls für Aussenstehende aus, die keiner Sekte angehören, die unbedingt Wahlen oder Abstimmungen gewinnen oder dann samt Land und Volk untergehen zu müssen glaubt.
Zu den marktschreierisch angebotenen Politelixieren der Volksrechtlersekte gehört z.B. die rigorose Dekonstruktion, Demontage und Reduktion der bewährten und schon für die mittelalterlichen Stadtrepubliken entlang des nördlichen - und noch ausgeprägter - des südlichen Alpenrandes und der Bauernbünde des Hochlandes als unumgänglich erkannten und ausgestalteten Differenzierung der Staatsgewalt. Diese Differenzierung nämlich, und nicht ein kindliches und auf unmittelbar Begreifliches reduziertes und damit wohlfeileres aber nicht wirklich einfacheres Ideal von realer oder gar konkreter "Volksherrschaft" ist der dauerhafte und zugleich entwicklungs- und anpassungsfähige Garant für Recht und Freiheit als gesicherte Räume für individuelle Entfaltung und Kooperationen.

Differenzierung macht ihrem Anlass und ihrem Zweck gemäss nicht alles einfacher verständlich aber praktikabler.

Es ist nicht zu vermeiden, dass dieser von wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, technischen, logistischen und ideellen Veränderungen der Daseinsbewältigung provozierte Prozess der Ausfächerung und feineren Unterscheidung kollektiver Notwendigkeiten und diesen entsprechender Funktionen immer wieder vorübergehend die Zahl derer anwachsen lässt, die nicht etwa aus intellektuellem Unvermögen sondern aus geistiger Trägheit und aus Starrsinn die Anpassung an die Notwendigkeiten, die die Differenzierung der Macht wie der Freiheiten nur als Einschränkung speziell "ihrer" althergebrachten Freiheiten sehen wollen und können, während sie von den Klügeren - das sind einfach die Wacheren, im Grunde genommen Lebenslustigeren und Lebensfreudigeren, sich auf ihre Kreativität statt auf Ressourcen verschleissende Rechthaberei und Gewaltpotentiale Verlassenden - als die Entstehung neuer, für ihre Zukunft wichtiger und entscheidender Freiheiten erkannt und erfolgreich genutzt wird. Den Erfolg der Frotschrittlicheren empinden dann die Starrsinnigen als Übervorteilung; sie sehen sich um ihre Verdienste als Knechte Geprellte und als fallen gelassene, weil untauglich gewordene Vasallen. (Sie geichen den über die Heimkehr des verlorenen Sohnes" Erbitterten).
Typisch für alle geistige Trägheit ist, nur die eigenen, durch eingebildete Verdienste erworbenen Rechte im Auge zu haben und keinerlei Sinn für und Ahnung von Rechten auch der Andern entwickelt zu haben.
Unter den "neuen" Erfolgreichen sind allerdings nicht wenige Emporkömmlinge, die die neuen Freiheiten zwar mit flexibler Intelligenz erkannt aber für deren Grenzen - eben so wie die Leimsieder - für die Rechte Anderer keinelei Sinn entwickelt haben und, diese Grenzen im Sieges- und Erfolgstaumel hemmungslos überschreitend, immer rücksichtsloser handeln. Sie ziehen mit ihrem Handeln unter Berufung auf ein simplifiziertes und enthemmtes Wettbewerbsprinzip, das ausgerechnet zum simplifizierten und enthemmten Volksherrschaftsideal grosse Affinität offenbart, am meisten Aufmerksamkeit auf sich und liefern als Tabloid-heldinnen und -helden nach und nach den Stoff für wirtschafts- und gesellschaftspessimistische Zukunftsbilder, mit denen dann applaussüchtige Volkredner und Volksrechteprediger ihre frohen Botschaften geschickt illustrieren.
Die Sekten der Volksherrschaft Predigenden setzen rund um den Erdball das vom Volk nach Launen und als Unmutsbekundung gereimte Recht über die Judikative, die dieses Recht pflegen und Frieden zwischen den Interessen der Bürger stiften sollte.
Sie erniedrigen die Rechtsstaatlichkeit und die Justiz zu ihren Knechten. In einer Demokratie aber soll es keine Knechte geben. Das ist die Idee menschlichen Zusammenlebens, die den kulturellen Aspekt der Demokratie und ihre Besonderheit vor andern Modellen der Kollektivität überall dort verdeutlicht, wo diese Idee wenigstens ansatzweise verwirklicht ist und sich Menschen beharrlich und bescheiden um stetigen, schrittweisen Fortschritt in diese Richtung bemühen.

Der Weg zur weitgehend gediehenen und gelungenen Demokratie ist erheblich weiter als von den Volksrechtstrunkenen gezeichnet und gelallt und stellt an die Menschheit noch viele andere Anforderungen, deren Wichtigkeit und Wirkung bisher für unbedeutend erachtet worden ist.
Die vorwiegend utilitaristischen Deutungen der Demokratie und die Versuche, sie mit rein organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Errungenschaften und Theorieen über sich logisch bzw. eigendynamisch selbstregulierende Systeme quasi zu erzwingen, sind gescheitert und werden auch in Zukunft scheitern.

Wer Herrschaft aus der Einstellung heraus, Knechte zu haben beansprucht, ist herrschsüchtig und missbraucht "Volksherrschaft" als Floskel, um Applaus von Untertänigen und eigentlichen Untertanen zu ernten.
Wer mit welchen Verheissungen im Munde auch immer in dieser Weise "Volksherrschaft", insbesondere über das ihr zuzubilligende Mass hinaus, "mehr und noch mehr davon" (meist noch für lächerliche Nebensächlichkeiten) verspricht oder als "aus dem Volk" zum Günstling und Vasallen eines von Reichtum allein nicht Gesättigten, seine Hand nun auch - "zum Wohle des Volkes und des Landes" - nach Macht Ausstreckenden fordert, ist im tiefsten Grunde seiner Seele ein selbstgefälliger Emporkömmling und das Volk ist ihm völlig schnuppe. Allein der Applaus der Masse erquickt ihn und je süchtiger er danach, desto mehr verspricht er "Volksherrschaft".
Eine der seit dem Mittelalter bewährten und entwickelten staatsmänischen Methoden zur Differenzierung der Staatsgewalt ist die Anleitung des entscheidenden Volkes durch die ja von ihm gewählten und gemäss Verfassung und Gesetzen beauftragten Behörden mit sachverständigem und sachdienlichem Ratschlag. Man nennt dies "konsiliare Demokratie" und sie ist neben dem Prinzip der Demokratie durch Gruppenkonkurrenz das andere wichtige Element, das es möglich macht, statt einer behördlich gelenkten Demokratie (démocratie gouvernée) eine weitest mögliche Mitbestimmung des Volkes fruchtbar zur Wirkung zu bringen (démocratie gouvernante).
Es wurde in diesem Traktat hier bereits auf die schon im Mittelalter gewonnene und anerkannte Einsicht hingewiesen, dass eine totale Volksherrschaft undurchführbar ist (schwerfällig und am Ende in eine Herrschaft des Pöbels, in Sippenkonflikte und Zerrüttung der Gemeinschaft ausartend).
Selbstverständlich beruht dieses Beratungsverhältnis zwischen Behörden und Öffentlichkeit auf dem grundlegenden Vertauen in die durch die Demokratie gegliederte, funktionalisierte und organisierte Staatsgewalt. Es ist ein systemwidrig klassenkämpferischer Habitus, der Staatsgewalt in erster Linie mit Argwohn zu begegnen, wie das die Sekte der mehr "Volksherrschaft" Predigenden, jedenfalls gewisse ihrer namhaften Exponenten in Rundfunkinterviews, propagieren. Zwischen kleinmütiger hämisch berechneter und demagogischer Argwohn und sachlich kritischer Beobachtung besteht ein wesentlicher Unterschied. Demokratie ist eine Vertrauenskultur und trachtet danach, Klassenkampf zu schlichten und seine Energieen in echte und faire Kooperationen umzulenken (Keine Knechte!)

Es ist in Anbetracht Jahrhunderte alter Einsichten in das Zusammenspiel der funktional differenzierten Teile , der föderalen Schichten und der personellen Zusammensetzung der Organe der bestmöglich zur Wirkung gebrachten Staatsgewalt alles andere als "einfach und leicht verständlich", warum nach dem Willen der Sekte dem Volk der Ratschlag der Behörden weggenommen und dieses statt dessen wehr- und sprachlos der hemmungslosen Propaganda konkurrenzierender Verheissungen ausgesetzt werden solle, mit der Konsequenz, dass statt einer Meinungsbildung unter und zwischen autonomen Bürgern ein enthemmter Wettbewerb zwischen doppelzüngigen, suggestiven und manipulativen Politmarketingstrategieen stattfindet, in dem sich lediglich entscheidet, wer das beste Marketing für seine Versprechen und Drohungen gemacht hat, womit Carl Schmitts

"wissenschaftliche Entdeckung der Akklamation" als "Ausgangspunkt für eine Erörterung der Verfahren unmittelbarer oder reiner Demokratie"

erlangt ist. (Zitat nach Max Imboden: Politische Systeme ©Helbing&Lichtenhahn 1974, S. 40; ISBN 3-7190-0637-9)

Das ist nämlich, was mit der Initiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" angestrebt wird.

Im Klartext heisst diese Initiative für diejenigen, die Demokratie als humane Kultur und nicht als Knechtung des Rechts und der Geringschätzung der individuellen Freiheit und der Menschenwürden auffassen : "Gewissen- und hemmungsloser Wettbewerb der Polit-marketingstrategieen der Sekten und Parteien statt Vertrauen in die Behörden".

Wozu denn eine "Volksherrschaft", wenn die es nicht einmal zustande bringt, Behörden zu bestellen, denen das Volk vertrauen kann?
Will die Sekte einen "Führerstaat"? - Das soll's ja auch schon mal gegeben haben.


2008-05-11

Die Tugendhaftigkeit der Sekte

Von glaukothyr @ 21:21 [ CH-Bananenplantagen ]

Wie es einer rechten Sekte geziemt, argumentiert diejenige der die Volkssouverenität Predigenden mit Tugenden, nämlich :

Offenheit, Fairness und Ehrlichkeit.


Was bedeuten eigentlich diese Tugenden und wo sind deren "Grenzen"?

Wer "offen, fair und ehrlich" ist, statt es bloss sein zu wollen, hat grosse Mühe, andern, bloss weil sie auch eine Meinung, und gar eine andere Meinung, und auch Interessen, nämlich andere Interessen haben, zu unterschieben, es (offen, fair, ehrlich) nicht zu sein, schon gar nicht, wenn sie es wagen, ihre Meinung offen, fair ehrlich als ihre Meinung, nicht als Wahrheit, und ihre Interessen nicht als als Notwendigkeit oder als Allgemeininteresse, sondern eben deutlich als ihr Interesse darzustellen und auch offenzulegen, worauf diese gründen.

Wer offen, fair und ehrlich ist, ist das aus tiefer innerer Haltung grundsätzlich jedem Menschen, ganz besonders jedem Menschen gegenüber, der einem unterlegen oder der irgendwie von einem abhängig oder auf einen angewiesen ist.


Dieselbe Sekte, die sich anmasst,

  • "Konsens zur positiven Zukunftsgestaltung" zu fördern,
  • "klare Verhältnisse" zu schaffen,
  • "Demokratie bürgernah und für alle verständlich" zu machen,
  • "das Volk ernst zu nehmen",

macht dem Volk weis, Demokratie werde auf Gemeindeebene dadurch gestärkt, dass die Gemeinde in nach ihrem Gutdünken, ohne Beachtung verfassungsrechtlicher und rechtsstaatlich allgemein anerkannter und bewährter Verfahrensgrundsätze, Verfügungen über den Rechtsstatus einzelner Personen "letztinstanzlich" entscheiden könne.

Unter "letzinstanzlich" verstehen Sekten regelmässig : "selbstherrlich und unbegründet". Darin genau besteht nach Auffassung der Sekte der die Volksverherrlichung Predigenden die Wiederherstellung und Stärkung der Demokratie: Entscheiden und Verfügen ohne jede Begründung, weder gegenüber dem Stimmbürger noch gegenüber den vom Entscheid bzw. der Verfügung Betroffenen.
Rechtsstaatlichkeit heisst für diese Sekte Unterdrückung des elementaren sachlichen und rechtlichen Unterschieds zwischen Rechtsetzung und Verfügung.
Demokratie heisst für die Sekte : reale Volksherrrschaft genossenschaftlicher Prägung ohne jede Verpflichtung gegenüber einem höherstehenden Recht.

So sieht in der Praxis aus, was die Sekte unter "offen, fair und ehrlich" versteht :

"Wer die Macht des letzten Wortes hat, schuldet Niemand Rechenschaft und muss gegenüber den Unterlegenen und Abhängigen nicht mehr offen, fair und ehrlich sein!"

 

Stinkt denn der Leim, auf den die zu Volksherrschaft Verführten kriechen sollen, nicht penetrant genug, um vor der gestellten Falle zu warnen?"


Die Stimme eines Beobachters aus dem Ausland :

"Stinkt Volksherrschaft penetrant - nix Demokrati!"


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