2008-04-30

Scheinheilige "Ehrlichkeit"

Von glaukothyr @ 18:38 [ 012 Vermittlung erforderlich ]

Gewisse Politiker beanspruchen für sich, die Ehrlichkeit gepachtet zu haben.

Sie fordern z.B., es müsse über zwei Fragen separat abgestimmt werden, damit das Stimmvolk begreife, dass es das Eine ohne das Andere nicht haben könne, und machen daraus ein Traktandum, um dem Volk, das sie so lieben und entsprechend als das "ihre" betrachten - sie nennen es liebend gern, emsig und beinah feudalherrschaftlich "unser Volk" - vorzugaukeln, wie sehr es sich für dessen Anliegen einsetze - was vielleicht sogar nur allzusehr zutrifft - dabei aber eben völlig überblendet, dass Anliegen und Interessen unter hochkomplexen, alles andere als "heimeligen" oder wenigstens "heimatlichen" Bedingungen erstaunlich weit auseinanderliegen können, besonders dann, wenn die Beanspruchung anerkannter eigener "Rechte" der gehörigen Respektierung der nicht minder anerkannten bzw. anzuerkennenden Rechte so ganz Anderer, die halt auch da sind, in die Quere kommt.


Warum und wie die Unterscheidung von Anliegen und Interessen?

Anliegen sind emotional, das was einem nahe geht, "am Herzen liegt".

Interessen betreffen das Notwendige, die rationale, organisatorische und finanzielle Bewältigung des Unvermeidlichen im Rahmen des Möglichen. Sie haben Nichts mit dem Wünschbaren zu tun. Für das Wünschbare ist die Kultur zuständig.

Man entgegne auf den Vorschlag, Glieder voneinander zu unterscheiden nicht, diese könnten nicht von einander getrennt werden. Wer Augen von Brustwarzen und Hände von Füssen unterscheidet, trennt sie ja nicht voneinander, und jeder, der zum Augenarzt geht, ist dankbar dafür, dass der Arzt Augen und Brustwarzen voneinander unterscheidet, ohne sie von einander zu trennen. (Es soll allerdings männliche Wesen geben, die Mühe haben sollen, Augen und Brustwarzen voneinander zu unterscheiden. Genau so verhalten sich Politiker, die Anliegen von Interesse nicht unterscheiden - Die Augen stehen in diesem Gleichnis für das Interesse).

Ja, es ist wahr, dass Anliegen und Interesse in Wirklichkeit nicht von einander zu trennen sind. Kein Mensch aber, der seiner bisherigen Lebenserfahrung und seinem bisherigen Lebenslauf nüchtern gegenüber steht, kann, ohne mit den Wimpern zu zwinkern, von sich behaupten, nie am eigenen Leibe erfahren zu haben, wie weit, wie sehr und auch wie oft Anliegen und Interesse ein und derselben Person in ein und derselben Angelegenheit auseinanderliegen. Noch viel ausgeprägter ist dieser Unterschied auf kollektiver Ebene.

Politiker, die sich vor allem der "Anliegen" der Bevölkerug annehmen und dabei gewisse Bemutterungsallüren pflegen, gewinnen zwar leicht Anhängerschaft (vorwiegend bei der Bemutterung noch nicht Entwöhnten und noch Bedürftigen), drücken sich aber um die viel schwierigere Aufgabe, die letztlich effektiven Interessen zu erkennen, sie zu formulieren (und das heisst eben : sie gegen die gestaltlosen, nur als Projektionen fasslichen Anliegen abzugrenzen!) und in ein überblickbares Realisierungskonzept zu stellen. Ihr Erfolg beruht gerade darauf, ihren Anhängern die Konfrontation mit den unvermeidlichen Reibungen zwischen Anliegen und Interessen zu ersparen. Das ausgerechnet vermarkten sie in ihren Wahlstrategieen als "Realpolitik"!. (Das deutet darauf hin, dass erfolgreiche Wahlstrategie mit guter Politik so wenig zu tun hat wie Verführung mit Ehe).

Zum konkreten Anlass:
Dieses Mal ist es die SVP, bzw. eine gewisse Clique innerhalb dieser Partei (und in allen Parteien gibt's diese Art Cliquen selbsternannt "Echter und Aufrechter"), die die "Ehrlichkeit" bemüht, um etwas Unbedeutendes zu erreichen, das einer dazu präparierten Anhänger- und Gefolgschaft als Argument für politische Durchsetzungskraft herhalten müsste, wenn es erreicht würde. Also: auch andere Parteien, auch diejenigen, die zwei Buchstaben mit der hier kritisierten gemein haben, haben in anderen Angelegenheiten in der Vergangenheit mit dem im Prinzip gleichen Trick operiert, um Unklarheit und Verwirrung zu stiften, wo sie selber nicht wussten, wo durch und wie weiter. Diese Kritik zielt also nicht speziell gegen die SVP, sondern gegen diese allgemein - auch im Ausland - zu beobachtende Art reinen politischen Taktierens ohne sachlich brauchbares Ergebnis.

Worum es geht:
Das Stimmvolk soll wissen, dass es, wenn ihm wichtiger ist, dass um Himmels Willen keine Rumänen und Bulgaren unkontrolliert in die Schweiz gelangen können, um dort evt. straffällig zu werden, als dass zwischen der Schweiz und der EU ein modernen alltäglichen Bedürfnissen nach Bewegung von Gütern, Geld und Personen entsprechender, formalitätenfreier Verkehr stattfinden kann und u.a. auch Schweizer im Ausland ohne Weiteres erwerbstätig sein können, es die Freizügigkeitsvorlage ohne Wenn und Aber ablehnen muss. Genau das ist mit der Diskussion über die Einheit der Materie dieser Abstimmung bereits hinreichend klar gemacht. Dazu bedarf es also keiner Zerlegung der Abstimmung in zwei Fragen.

Die SVP (bzw. die Clique der "Echten und Aufrechten") will aber die Verantwortung für diese Klarheit und speziell für die vermutlich wenig vorteilhaften Folgen einer Ablehnung dieser Vorlage nicht übernehmen. Sie will sich notfalls herausreden können, überhaupt nicht gegen die Freizügigkeit als solche gewesen zu sein, sondern nur dagegen, dass sie unvorsichtig im gleichen Schritt mit der Osterweiterung auch auf Rümänen und Bulgaren ausgedehnt werde. Das ist wie wenn man ein Auto kauft, aber vorsichtshalber - weil ein fahrtüchtiges Auto gefährlicher ist als ein aufgebocktes - die Räder erst später haben möchte, damit man sich jederzeit und dauernd beklagen kann, dass man mit diesem Auto nirgens hinkommt und dass es unnötige Kosten verursache.
Es ist völlig unnütz und ein hinterhältiger Schildbürgerstreich, dass über ein und dieselbe, ihrer Natur gemäss nicht zerlegbare Sache mit zwei Stimmzetteln abgestimmt werden können soll: wegen dem, was einem daran willkommen ist (tolle Karosserie), einerseits dafür, wegen der Kröte, die man dabei schlucken muss (Gefahrenpotential), andererseits dagegen. (Etwas anders allerdings verhält sich das bei Gegenständen, die sehr wohl getrennt von einander geregelt werden können , könnten oder sogar müssten. Die Handhabe der Einheit der Materie ist bei weitem noch nicht zur Perfektion gediehen).
Wer sich in solchem Willenskonflikt nicht entscheiden kann, muss halt den Stimmzettel leer einlegen bzw. sich der Stimme enthalten.

Der Irrtum und seine Folgen
Man kann natürlich auch, um ein unbrauchbares, weil nicht ausführbares Ergebnis zu vermeiden, so vorgehen, dass man die ohne Weiteres errechenbaren, widersprüchlichen Stimmabgaben für ungültig erklärt (analog zu Stimmzetteln, die mit "Ja/Nein", "Jein" oder einer anders uneindeutigen oder unzulässigen Antwort eingelegt worden sind) und nur die übrig bleibenden Ja und Nein Stimmen gegeneinander stellt. Das führt aber genau dazu, dass die Stimmen derjenigen, die, vom Einsatz ihrer Partei für vermeintliche Rechte beeindruckt, glauben, tatsächlich über zwei getrennte Fragen abzustimmen, aufgrund dieses Missverständnisses ungültig bleiben.


Rechenbeispiel:

100 Stimmabgaben (inkl. leer eingelegte Stimmzettel)

A Will man dem Freizügigkeitsabkommen (Autokauf) zustimmen?
70 Ja gegen 25 Nein

B Soll das Abkommen auch für Rumänien und Bulgarien gelten (Auto mit Rädern)?
30 Nein gegen 10 Ja

40 Stimmabgaben sind wegen Widersprüchlichkeit ungültig.

Es bleiben zu beiden Fragen übereinstimmende 40 Ja gegen 15 Nein. 40 Wähler sind dabei um ihre Stimme gebracht (5 haben sich zu beiden Fragen der Stimme enthalten, sind also nicht um ihre Stimme gebracht).

Viele von denen, die die ungültigen Stimmen abgeben haben, hätten ohne ihren Irrtum beide Fragen, die allgemeine und die spezielle, übereinstimmend mit NEIN oder mit Ja beantwortet und sind so um ihre Stimme gebracht, was im Effekt auf das genaue Gegenteil dessen hinausliefe, was die "Echten und Aufrechten" ihrer Partei behaupten, für sie erreicht zu haben. Allerdings kann dann ein solches Ergebnis von den "Echten", falls für sie missraten, demagogisch dazu verwendet werden, die Schuld daran "volks- und demokratiefeindlichen Kräften" zuzuschieben. (Z.B. "absichtlich falsche Formulierung der Vorlage" - es muss ja nicht zutreffen, sondern nur die Denkfaulen und die darum Enttäuschten von neuem "überzeugen".)
Einen eben so guten Vorwand zu solcher ungerechtfertigter Anschuldigung gegen etwa 60% der Stimmbürger und Parlamentarier kann natürlich nach der Masche, die die zur Zeit sehr einflussreichen "echten und aufrechten" SVP-Kräfte stricken, auch der Entscheid der Politik liefern, dem Volk den Gegenstand in einer einzigen Frage vorzulegen. Dann kann die Clique der "echten und aufrechten Schweizer" natürlich vorgeben, es bliebe ihr nun keine andere Wahl, als "ihr Volk" durch Ausgabe der Nein-Parole gegen das Freizügigkeitsabkommen vor dem Untergang der Schweiz zu retten und später die Schuld an den nachteiligen Folgen dieses Neins wahlkampfstrategisch den "volksfeindlichen" oder jedenfalls "verantwortungslosen" Parteien zuschieben. So sieht "Opposition" in den Augen sich selbst als "währschaft" und "bodenständig" wähnender Schweizer aus. Sie dient nicht der Politik und ist keine, sondern ist missbräuchlich perpetuierter und beachtliche Ressourcen verschleissender Wahlkampf ausgerechnet solcher Kreise, die Sparsamkeit predigen. (Nochmals: keine Partei, die nicht gelegentlich, und besonders in Schwächephasen, solcher Versuchung erliegt!)

Das Problem der Migration wird allerdings nicht auf die Weise, wie den Irregeführten und deshalb Ängstlichen von ihren Einpaukern glaubhaft gemacht, gelöst werden können.
Es kann sich sogar verschärfen, weil u.U. die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU in der Verbrechensbekämpfung als Folge erschwerter bilateraler Beziehungen beeinträchtigt ist und die Last der Grenzkontrolle für die Schweiz sich vergrössert.
Vom hohen Anteil von Rumänen und Bulgaren an in der Schweiz inhaftierten Straftätern auf die Kriminalität der bulgarischen und der rumänischen Bevölkerung und auf die erhöhte Gefährlichkeit aus diesen Ländern Einreisender zu schliessen, folgt einer kindlich spontanschlüssigen Scheinlogik und hat ganz einfach mit den wirklichen Ursachen dieser statistischen Stichtagsergbnisse nichts zu tun.
"Kriminelle Wandervögel" pflegen sich im Übrigen bekanntlich nicht darum zu kümmern, ob sich eine Volksabstimmung für oder gegen sie äussert. Auch der Aufwand für eine effiziente Grenzkontrolle richtet sich nicht danach, was die Politik dafür zu bezahlen bereit ist, sondern danach, was dieser Aufwand auf dem Markt kostet. Da kann "Sparen" vielleicht trotz seiner volkstümlichen Plausibilität schwierig werden. Zusammenarbeit könnte sich als billiger erweisen.
(Zu prüfen sind evt. Konzepte, wonach für eine bestimmte beschränkte Zeit die Gründe, die zur Anordnung einer Untersuchungshaft gegeben sind, worüber ja ein Haftrichter entscheidet, als für eine Verweisung ausser Landes auch ohne Schuldspruch ausreichen. Aber das würde vor allem die statistischen Ergebnisse etwas anders ausfallen lassen, worum es ja nicht gehen kann.)

Es gibt in einer wirtschaftlich und technisch hochkomplizierter und aufwändiger Lenkungshilfen und -einrichtungen bedürftigen Gesellschaft heute keine auch noch so klein und einfach erscheinenden Probleme mehr, die mit Patentlösungen ein für alle Mal gelöst und geklärt werden können.
Die Zeiten statisch aufgebauter, verharrender und fester, auch übersichtlicher Ordnung sind endgültig vorbei, wie sehr sich viele nach der verlorenen eingebildeten Geborgenheit zurücksehnen mögen. Dauerlauf ist angesagt. Auch für die Behäbigen, die Rechthaber und die Träumer.

 


2008-04-29

Die "Allmutter" Vieler - aber nicht Aller - aus dem nachbarlichen Norden

Von glaukothyr @ 22:53 [ 012 Vermittlung erforderlich ]

Die allmütterliche Dame aus dem nachbarlichen Norden hat nicht der Schweiz einen Staatsbesuch, sondern sich selbst einen politischen Propagandabesuch in der Schweiz abgestattet.

Die offizielle Schweiz und die lebendige Schweiz konnten hören, was die Dame denkt - und wer mit feinem Gehör gelauscht hat - hat auch deutlich genug gehört, wie sie denkt, was sie denkt und woher ihr Denken inspiriert ist.

Die Schweiz darf froh sein, auf ihrer Seite statt einer fern gesteuerten Dame drei lebendige Frauen zu haben, die jede, auch wenn alle von ihnen für viele Schweizer aus deren Sicht einer falschen Partei angehören, autonom und aufrichtig denken und handeln und - vor allem - ihre Geschlechtsgenossin weit besser durchschauen als der klügste Mann.

Männer sind gegenüber weiblichen Staatsbesuchen, besonders gegenüber solchen mit allmütterlichen Allüren, in die Rolle des Muttersöhnchens oder des Musterknaben gedrängt und beherrschen die Sprache nicht, die es braucht, um zu erwidern, was zu erwidern ist, ohne sich zu blamieren. Frauen verständigen sich anders - und das kann nicht über den Äther ausgestrahlt werden, weil es dabei nicht nur auf Worte ankommt.

Wer nicht nur die offiziell dozierte und akademisch zugelassene Geschichte kennt und sein Beobachten, Deuten und Folgern an Wesentlicherem als an Berichten über kleinliches Gerangel um Gunst der Massen und politsche Kulissentricks geübt hat, weiss, wem die Dame aus der Hand frisst.

Es gibt vitale Gründe für viele nördliche Bemutterte, die Schweiz zu beneiden und moralische Vorwände zu finden, die Schweiz in falsches und fahles Licht zu rücken.

Die Schweiz ist nicht besser und Vieles in der Schweiz ist nicht besser als anderswo - aber die Schweiz ist immer noch freier. Der Anteil derer in der Schweiz, denen das nicht passt, weil ihnen diese Freiheit in den Wegen zu ihren simpel erdachten Himmelreichen steht, ist zwar im Wachsen begriffen, aber die Chancen stehen immer noch gut, dass die Mehrheit noch rechtzeitig begreift, was für sie auf dem Spiel steht, wenn sie sich länger einbildet, sich für die Erhaltung ihrer Freiheit nicht entscheiden und anstrengen zu müssen.

Aber bitte sehr - jeder ist auch frei, seine Freiheit zu verplempern und sich an allmütterliche Rockzipfel zu hängen.

 

 

 

 

 


2008-04-27

Geldschein

Von glaukothyr @ 20:55 [ 013 Teilchenbeschleuniger ]
Ihr Krämerseelen, klammert Euch, glaubend, es müsse so sein,
munter oder ängstlich, auf Rechte pochend, an Geldes Schein,
denn Niemand - wirklich Niemand ! - steht je dafür ein!
*
Anmerkung : Inspiriert durch die Lektüre von Roland Baader's Buch : Gold - Letzte Rettung oder Katastrophe? Fortuna Finanzverlag CH-8123 Ebmatingen ©1988 ISBN 3-85684-054-0, S. 81.

2008-04-26

Vorboten

Von glaukothyr @ 08:25 [ 013 Teilchenbeschleuniger ]
Massloser Verschleiss an Zeit, Kräften und Mitteln
für die Beeindruckung, Ablenkung und Betörung der Massen,
geschmackloser Prunk, hemmungsloser Kitsch und fade Süsse,
protzige Kraft und gekünstelte Freude
als Stilmittel der Kunst, der Unterhaltung, der Werbung,
der Architektur, des Marktes und im Alltag
sind die untrüglichen Vorboten schlechter Zeiten
und treue Begleiter durch Kriege und Nöte
bis zum Zusammenbruch.
Sie bleiben den geistlos Verstörten und Verzweifelten
als unnütz letzte Zuflucht.

Am Verstörtesten sind die ehmals jäh Erfolgreichen.
Sie haben am meisten zu verlieren,
verstehen und begreifen aber am wenigsten,
weshalb.

2008-04-21

Glänzende Fassaden

Von glaukothyr @ 12:46 [ 013 Teilchenbeschleuniger ]
Schau nicht hinter schimmernde und blendende Fassaden,
späh nicht, oder dann nur gegen Giftgas und Ätzung geschützt,
durch die Spalten und Risse prunkender Verkleidung
und geh nicht durch Türen, die nicht öffentlich,
denn dort überall schiessen Morsch und Moder, Welken und Siechtum
und deren üble Gerüche, mit schwülem Atem Dir beissend in's Gesicht.

2008-04-19

Vernetzung

Von glaukothyr @ 13:36 [ 013 Teilchenbeschleuniger ]

 

Kann man überhaupt auf Dauer vernetzen,
ohne unausweichlich all das zu verletzen,

was sich allem, das sich hemmungslos wuchernd vernetzt
um seiner Lebendigkeit Willen verzweifelt widersetzt?


2008-04-18

Was darf eigentlich wessen "Recht" sein?

Von glaukothyr @ 21:28 [ 012 Vermittlung erforderlich ]

Die Beanspruchung von "Recht" dominiert allgegenwärtig über die Anerkennung und Respektierung von Recht, die ja dann immer gefordert ist, wo es um den eigenen entgegenstehende und diese konkurrierende Ansprüche der Andern geht.
Schon daraus geht hervor, dass von vielen das eigene Recht ganz selbstverständlich als einseitiger Macht- bzw. Gestaltungsanpruch von Verhältnissen jedwelcher Art aufgefasst wird. Entsprechend bedenkenlos wird der eigene Anspruch ausgeübt, ohne jede Rücksicht auf anderes als das eigene Interesse, welches aber von der Rechtsordnung als nur nebst anderen Interessen achtenswertes anerkannt ist.

Wer ohne Rücksichtnahme auf andere von der Rechtsordnung ebenfalls anerkannte Interessen seinen eigenen Rechtsanspruch in den Vordergrund stellt und sich dabei jeder Güterabwägung widersetzt, betritt zumindest aus rechtsethischer Sicht bereits den Bereich des Rechtsmissbrauchs, selbst wenn dieses Verhalten rein juristisch geduldet wird (Der Rechtsbanause argumentiert in diesem Bereich, sein Verhalten sei "ganz legal").
Rechtsethisch gesehen verwirkt sein Recht, wer es ohne jede Notwendigkeit, allein um dessen formellen Anpruchs wegen, also aus reiner Rechthaberei, ohne jede Notwendigkeit der Verteidigung und Wahrung schützenswerter Interessen und ohne jeden erkennbaren Vorteil für seine konkrete Rechtsstellung oder Vermögenslage beansprucht und ausübt. Gemäss Schikaneverbot von ZGB 2 wird ein Rechtsanspruch nicht geschützt, wenn er offensichtlich nur geltend gemacht wird, um jemand damit zu beschweren, ohne dem Rechtsinhaber zu nützen, ausser dass es ihm die (vom Recht missbilligte) Genugtuung verschafft, den Andern damit in seiner Freiheit oder seinem Ansehen usf. einzuschränken.

Recht schützt also von ihm als schützenswert anerkannte Interessen. Es ist aber nicht nur auf den Schutz eingeschränkt, sondern wägt die Interessen gegeneinander ab und stellt sie in zeit- und situationsgerechte Verhältnismässigkeit zu einander.

Das Recht schützt zwar nebst rationalen und materiellen Interessen bis zu gewissem Grade auch Gefühle besonderer Verbundenheit wie z.B. innerhalb einer Familie oder gegenüber für "göttlich" bzw. "heilig" Gehaltenem, aber keine Empfindlichkeiten und Sentimentalitäten.
Allerdings sind viele Politiker und Richter von dieser für den sinnvollen rechtlichen Schutz von Gefühlen notwendigen Differenzierung bereits überfordert.
Die Schwierigkeit besteht hier mitnichten in der intellektuellen Anforderung, welche die Unterscheidung zwischen Gefühl und Sentimentalität bzw. Überempfindlichkeit stellt sondern im Wesen der Rührseligkeit und Empfindlichkeit selber.
Bei Rührseligkeit und Empfindlichkeit geht es nämlich nicht um Verbundenheit zu einem spirituellen oder emotionalen Wert, sondern um Macht bzw. um die bereits erwähnte Rechthaberei, die sich u.a. auch als Intoleranz ausdrückt und auswirkt.
Rührseligkeit und Empfindlichkeit neigen dazu, rasch an Grenzen zu gelangen, wo Gewaltanwendung gegen das Unerwünschte als einzige Erfolg verprechende Lösung erscheint.
Rechthaberei und Intoleranz, ob auf individueller oder kollektiver (politischer, wirtschaftlicher ,kultureller) Ebene sind Verzerrungen des Rechts, schwächen die Rechtsordnung und lassen Rechtsstaatlichkeit verwittern und verlottern. Man muss ihnen auf gesellschaftlicher Ebene zwar mit Klugheit und Geduld begegnen, darf ihnen aber keine juristische und politische Legitimation zubilligen. Auch das übersteigt natürlich die Möglichkeiten eines auf holzschnittartiger Wahrnehmung beruhenden Denkens, wonach sich Viele in der allgemeinen Ungewissheit über künftigen Wohlstand und Frieden ängstlich umsehen und sich von diesbezüglich irreführenden Angeboten verführen lassen.

In einem Rechtsstaat kann politisch nicht gebilligt werden, was rechtlich nicht als schützenswertes Interesse anerkannt ist.
Die Politik kann und soll zwar geltendes Recht immer wieder auf Anwendbarkeit und Wirkung überprüfen und dem Wandel der äusseren Verhältnisse gemäss weiter entwickeln, bleibt aber dabei den Grundsätzen der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung der individuellen Autonomie, der gerade dazu unerlässlichen Rechtsgleichheit, des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots, der Informations-, Meinungsbildungs- und Meinungsäusserungsfreiheit (wovon die juristisch definierte Religionsfreiheit ein Aspekt) und der Menschenwürde verpflichtet. Ihre in den letzten Jahrzehnten den Bürger von aller gemeinschaftlich zu tragenden Menschlichkeit und Kultur entfremdenden Unterwürfigkeit und Hörigkeit gegenüber Finanz- und Wirtschaftszwängen werfen in diesen Tagen ihre ersten bitteren Früchte ab und es scheint, diese Ernte wird den früheren Ernten scheinbaren Erfolgs mengenmässig in nichts nachstehen.

Neben das rechtsstaatliche tritt das "demokratische" Postulat. Dieses gilt der gestaltenden wie entscheidenden und wirksamen Beteiligung der Bevölkerung an den Vorgängen, die weit- und tiefgreifende Folgen für die allgemeinen Überlebens-, Erwerbs- und vielleicht auch ein bisschen angenehmen Lebensbedingungen haben.
Diese Beteiligung der Bevölkerung an der Gestaltung, Organisation und Lenkung kollektiver Einrichtungen und Unternehmungen kann aber nicht, jedenfalls unter den beschleunigt komplizierter werdenden Bedingungen massenhaften Zusammenlebens nicht länger mit einer schulbuchmässig verstandenen "Volksherrschaft" wirksam gemacht werden.

Die Politik bzw. ihre Klasse hat es, unabhängig von der angeblichen Ausrichtung ihrer Gruppierungen nach da oder dort, in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt und versäumt, die Mitwirkung der von Gouvernanz Betroffenen an der Weiterentwicklung, Lenkung und Kontrolle und eigentlichen Bändigung der Kollektivität als allgemeine und unentrinnliche Daseinsbedingung weiterzuentwickeln und die Öffentlichkeit zu solcher Weiterentwicklung anzuregen. Wer genau nachliest und mit dem vergleicht, was heute in Politik und Wirtschaft an Dogmen vertreten und umgesetzt wird, muss enttäuscht feststellen, dass seit dem 19. Jahrhundert keine wesentlich neuen Einsichten gewonnen worden, sondern im Gegenteil sogar Vieles wieder zu Unrecht in Vergessenheit geraten ist, teilweise, weil man glaubte, geisteswissenschaftliche Arbeit viel wirksamer durch technische Entwicklungen erübrigen und ersetzen zu können.

Eines der unzähligen Ergebnisse dieser Versäumnisse ist die starke Polarisierung zwischen einer blockartig und erfolgreich auftretenden Gruppierung einerseits und einer Mehrheit einfallslos mit fahler Mine zu groteksen Spielchen reagierender Haufen andererseits. Ganz offensichtlich beruht die "Stärke" der einen allein und ausschliesslich auf der echt hoffnungslosen Schwäche der andern und es ist daher auch von den anscheinend Starken kaum Hilfe für die Schwachen zu erwarten, denn die Starken werden - ihrem eigenen Verständnis von "Stärke" gemäss - voll und ausschliesslich damit beschäftigt sein, sich selbst zu helfen so gut sie halt können.

Neben den "erfolgreich" stark Beeindruckenden und den hoffnungslos Schwachen sind da auch noch einige Unscheinbare. Diese sind die wahren Hoffnungsträger.
Denn ihnen ist keine Volksherrschaft, keine Gerechtigkeit, keine Heimat und keine Nation heilig, aber sie meinen es mit Recht und Demokratie in pflichtbewusster und stiller Weise sehr ernst. Sie halten wenig von Heiligtümern aber sehr viel von der Pflege und Verwirklichung von Recht und von der Wahrung von menschlicher Würde und Freiheit im Rahmen des Möglichen und des den Bürgern Zumutbaren, so wie sie die Verfassung vom Bürger genauso fordert wie sie sie ihm verspricht.
Gepflegtes, das heisst ernst genommenes und unablässig weiter entwickeltes Recht ist das Instrument, der Solidarität, die nur unter akuten Umständen lebendig wird und zu gemeinsamem Handeln antreibt aber dann nach und nach erlahmt, Kontinuität und Beständigkeit im grauen Alltag zu verschaffen.

Die Rechtsgleichheit und das Willkürverbot sind das wirklich wirksame Band, das Gemeinschaften zusammenhält. Wer aber nicht im Geiste dieser hochkultürlichen Anforderungen an den Einzelnen wie an das Kollektiv lebt, hat sich innerlich von dieser Rechtsgemeinschaft bereits abgewandt, selbst wenn er sich rein juristisch keines konkret nachweislichen Verstosses schuldig gemacht hat und ein völlig korrektes Leben führt.
Aber schlimmer als alle Gleichgültigen zusammen ist ein einziger Rechthaber und Eiferer. Er dient nicht dem Recht, er bemächtigt sich seiner, um sich selbst über die andern zu erheben und sie zu knechten.


Die Unausweichlichkeit des Verrats

Von glaukothyr @ 17:13 [ 013 Teilchenbeschleuniger ]

Je höher und hehrer die Ziele und je auserlesener der Kreis
desto wahrscheinlicher weilt ein Verräter unter den Auserwählten.


2008-04-14

Sittenwidrige Kenebelung des Bürgers durch politische Kräfte

Von glaukothyr @ 00:38 [ 012 Vermittlung erforderlich ]

Das Zivilrecht der Europäischen Nationen des geographisch definierten Europa kennt den Rechtsgrundsatz der Ungültigkeit oder gar Nichtigkeit einer Verpflichtung, gemäss welcher sich die eine Partei unter Bedingungen und oder in einem Masse einseitig zu Gunsten der Gegenpartei der Rechte entledigt, die ihr entweder um ihrer selbst Willen von Verfassung und Recht zugestanden sind und als unverzichtbar gelten oder eine Verpflichtung eingeht, deren Zweckbestimmung oder Auswirkungen (selbst, wenn diese von den Vertragsparteien so nicht beabsichtigt oder bedacht waren) gegen Verfassung und Recht verstossen (In der Schweiz : ZGB 27).

Diese Regel ist um so weitergehender zu Gunsten des Benachteiligten auszulegen, als von der Gegenseite für die von ihm in Kauf genommenen Nachteile keine diese wenigstens zu beachtlichem Teil kompensierenden Vorteile gewährleistet werden oder wenn der geleistete Verzicht vom dadurch Benachteiligten nicht jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufbar ist, ohne der rechtlich unbedenklichen Ansprüche aus dem Vertrag verlustig zu gehen, insbesondere, ohne der übermässig begünstigten Gegenpartei den Vorwand zur Vertragskündigung wegen angeblichen Vertragsbruchs zu liefern.

Ein Beispiel für ein gemäss Verfassung und Recht unverzichtbaren Rechts ist m. E. das passive Wahlrecht des Bürgers, also das Recht, sich in eine kommunale, kantonale oder Eidgenössische Behörde wählen zu lassen.
Dass dieses Recht ausgerechnet durch Zugehörigkeit zu einer politischen Partei auch nur im geringsten eingeschränkt sein dürfe oder gar solle, liefe auf eine Rechtsungleichheit der Parteiangehörigen vor allen übrigen Bürgern hinaus.
Die uneingeschränkte und bedingungslose Gleichheit der politischen Rechte aller Bürger ist zweifellos unverzichtbares Grunderfordernis sowohl der Demokratie als auch der Rechtsstaatlichkeit. Wo Demokratie Bestand haben soll, sind Rechtsstaatlichkeit und Demokratie unzertrennlich, wenn auch von einander unterscheidbar.

Dieses individuell jedem qualifizierten Bürger zustehende Recht geht allen sich daraus auf die Parteien übertragenden Rechten vor und ist Grundlage dafür, dass sich Parteien überhaupt bilden können, vor dem Recht Bestand haben und zulässig sind.
Das Existenzrecht der Parteien ergibt sich aus den individuellen politischen Rechten der Bürger, nicht umgekehrt.

Dass ein Bürger sein Passivwahlrecht wahrnimmt und so in den Wettbewerb mit einem Wunschkandidaten der Parteileitung tritt, kann grundsätzlich nicht als Verstoss gegen die Parteistatuten gewertet und als Grund zum Ausschluss aus der Partei gelten.
Eine Parteileitung, die den Parteimitgliedern Beschränkungen auferlegt oder ihnen gar untersagt, ihren Fähigkeiten und höchstpersönlichen Überzeugungen gemäss an der Politik teilzunehmen, wie es Verfassung und Gesetz jedem dazu fähigen Bürger gewährt und erlaubt, hat vielleicht die Schliche zur von ihr (Parteileitung) angestrebten Machtergreifung, nicht aber die Spielregeln der Demokratie begriffen. Sie verstösst sogar in nicht leicht zu nehmender Art und Weise gegen die Grundlagen der Verfassung und der Bürgerlichen Rechte und Freiheiten.


2008-04-03

Moritat

Von glaukothyr @ 20:26 [ 012 Vermittlung erforderlich ]
Da war einmal ein schmuckes Örgeli
Das macht' einem Engele schwerste Sörgeli
da krächz- und quäkend auf's Mal sein Klang
und ein Chor Ergrimmter drohend sang
in Herz    verstockend kalter Nacht
das Hohe Lied von der Gier nach Macht.