Als Arbeitslose(r) ist man wenigstens der Gefahr sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nicht ausgesetzt.
Diese Gefahr ist offfenbar beachtlich genug, um spezielle Gremien zu beschäftigen und Arbeitsplätze für Ausbildung, Einsatz und Kontrolle von Spezialisten notwendig zu machen, die die Eindämmung mit Arbeit nicht vereinbarer und an sich gestörter Verhaltensweisen gewährleisten sollen.
Dass die "sexuelle" Belästigung gegenüber anderen Arten bevorzugte Aufmerksamkeit geniesst, hängt vermutlich mit dem generellen Zustand der Gesellschaft und deren Tendenz zur kollektiven Regression in die Infantilität zusammen.
Was "sexuell" sei und was nicht, was Missverständnis, Kommunikationsfehler und was Belästigung, was zumutbar sei und was nicht, wessen Darstellung die glaub- würdigere sei, sind alles auch Fragen der Erziehung, der Bildung, der Lebenserfah- rung, der Weltanschauung und der Fähigkeit und Bereitschaft, sich in einer pluralis- tischen und toleranten Gesellschaft der Verschiedenheiten zu bewegen und zu be- währen. Entsprechend kann eine Betroffene oder ein Betroffener mit dem, was alles unter Belästigung und besonders "sexueller Belästigung" verstanden werden kann, souveräner und autonomer umgehen als jemand anders in einer Situation von gleichartiger Qualität. Davon hängt dann ab, ob ein Fall von Belästigung oder evt. eine andere Art Störung zur Sprache kommen muss.
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Angesichts der generellen, nicht nur gerade am Arbeitsplatzt sondern alltäglich und allgegenwärtig an jeden Zeitgenossen eines Kulturkreises gleichermassen gestellten Anforderung, mit Verschiedenheiten und Fremdartigem fertig zu werden und leben zu lernen, muss die besondere und isolierte Beachtung der sog. "sexuellen Belästigung" speziell am Arbeitsplatz zu massgeblichen Teilen in den Bereich der Nebensächlichkeiten und der Scheinheilig- keit verwiesen werden.
Es findet keine auf Entwicklung einer Gesellschaft autonomer Individuen gerichtete Analyse und Konzeptsuche statt, sondern es wird auf einer ideologisch dürftigen Grundlage von Mustergültigkeit eine Art Sondergerichtsbarkeit für fachlich nach Meinung der Arbeitgeber bestqualifizierte, jedoch persönlich in der Pubertät stecken gebliebene Arbeitskraft installiert, allerdings ohne hinreichende Gewähr für rechts- förmige Verfahren und rechtsstaatlich geforderte Garantie gleichen rechtlichen Ge- hörs für alle Betroffenen und angeblich Beteiligten und ohne Definition von Rechts- gleichheit und -sicherheit gewährenden Tatbestandsmerkmalen.
Dies mag Arbeitskräften, die ihren Selbstwert nach Massgaben der Mustergültigkeit und ihnen dafür gegönnter Anerkennung genügen, entspricht aber nicht den Zielen, die eine Gesellschaft autonomer Erwachsener u.a. auch mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit anstreben würde, wenn es sie noch gäbe.
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Wie Alles in pluralistisch komplexer Kollektivität wirft auch die Themati- sierung von Berührungen und Überschneidungen von Arbeitswelt und von "Sexualität" - bzw. von allem, was man dieser zutreffend oder zwanghaft und mit Vorurteilen befrachtet zuordnet - die Frage auf, wie denn die signi- fikante Häufung unqualifizierten Verhaltens gegenüber Arbeitskolleginnen und -kol- legen trotz angeblich gestiegener Ansprüche der Erwerbswelt an die Qualifikation der Arbeitskraft möglich sein soll.
Es kann sein, dass der rein fachlichen Qualifikation im Hinblick auf die Leistungsfä- higkeit der Arbeitskraft zu sehr der Vorzug vor charakterlichen Eigenschaften, be- sonders der Bereitschaft zur Rücksichtnahme auf legitime Bedürfnisse und Ansprü- che anderer, gegeben wird. Das allein vermag die epidemisch anmutende Häufig- keit des Phänomens und die teilweise Schwere einzelner Fälle nicht überzeugend zu erklären.
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Man sollte meinen und möchte es wünschen, dass qualifizierte Arbeitskraft sich ganz sicher und vorrangig dadurchauszeichnet, dass sie sich voll und ganz ihrer Arbeit zuwendet und dabei gar nicht Anlass und Zeit findet, auf "andere- und erst noch dumme, d.h. für einen Erwachsenen unreif und unpassend pubertäre - Gedanken" zu kommen. Es geht ja nicht um reine Wunschträume, die die Fehlbaren als solche erkennen und für sich behalten - es geht offenbar sogar um eigentliche Ängste, gewisse Unvereinbarkeiten und Zwang- haftigkeiten nicht aushalten zu können.
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Eine zur sexuellen verwandte, wie diese gleichermassen Zeit und Kräfte angeblich 'best qualifizierter' Arbeitskräfte verschleissende Tätigkeit, die mit der Arbeit eben so rein gar nichts zu tun hat, ist das Mobbing.
Die "sexuelle Unregelmässigkeit" ist nur eine Spielart vielfältig möglicher Taktiken, sich bei und während der Arbeit mit nicht zu dieser Gehörigem zu beschäftigen, zu unterhalten, abzulenken, zu trösten, vielleicht sogar, sich am Zwang zur Arbeit zu symbolisch zu 'rächen' und hat mit diesen vermutlich gar gemeinsame Ursachen. Der "sexuell" - oder zutreffender gesagt "pubertär" - ausgestaltete Exkurs hat mit Sexualität genauso wenig zu tun wie mit der Arbeit, anstelle derer er riskiert wird.
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Diese Beschäftigungen am Arbeitsplatz mit anderem als der Arbeit sind Äusserungen einerseits der Entfremdung von sich Selbst und anderer- seits der Verfremdung des Arbeitens zur Unterwürfigkeit gegenüber den Zwängen anonymer, abstrakt definierter und gelenkter, all- und übermächtiger, unentrinnbarer Systeme.
Diese Unterwürfigkeit ist die Konkretisierung der Selbstentfremdung, wie sie jede auf Maximierung von Leistung und Profit ausgerichtete Erwerbswelt von jedem ihr ausgelieferten Arbeitenden gleichermassen bedingungslos fordert, aber nicht alle gleichermassen entschädigt. Die Exkurse aus der Ge- und Befangenheit im Leistungs- und Profitkult sind unbewusster und letztlich unfreiwilligerer Ausdruck davon, dass die Erwerbswelt trotz ausgeklügelter und nicht selten perfider organisatorischer Massnahmen zu ihrer perfekten Sterilisierung in dauernder Resonanz und Interferenz zum Leben des Einzelnen und der Gemeinschaft steht, zu dessen Bewältigung sie dem Arbeitenden die Mittel verschaffen soll(te), ihm aber oft die nötige Zeit, Musse und Kraft dazu nicht übrig lässt oder geradezu raubt.
Zu hinterfragen sind nicht allein die Arten und Fälle der Verfehlungen Einzelner gegenüber Mitgefangenen anonymer Zwänge, sondern auch die Auffassungen von
- - Arbeit
- - Menschenwürde
- - Lebenssinn
- - Zweck der Wirtschaft
- - Sexualität
- - individueller Autonomie und Souveränität
Zu hinterfragen ist auch die Selbstverständlichkeit, mit der Über- und Unterordnungsverhältnisse hingenommen und gerechtfertigt werden und so den Überlegenen und Übergeordneten das Recht verschafft wird, Arbeitskraft einseitig nach deren Vorstellungen, Bedürfnissen und Bequemlichkeiten heranzubil- den und zu -züchten, auszusortieren, abzurichten, zu qualifizieren und zu bewerten, ohne ihrerseits auch nur eine geringste Gewähr für den Sinn, die Folgen und den sich darauf bezogenen Wert der Arbeiten zu leisten, die sie von ihren Untergebenen bzw. Untertanen verrichten und ausführen lassen.
Die Belästigungen, die die Erwerbswelt als ganzes der Allgemeinheit als Folgen auf Geheiss von Führern der Wirtschaft, der Politik, der Ideologieverbreitung, der Wissenschaft und der Technokratie verrichteter Arbeit zu tragen hat, sind um Vielfaches zerrüttender und zerstörerischer als individuelle Verfehlungen einzelner Mitarbeiter gegenüber Ihresgleichen.